Autor Thema: Anpassung Bundesbesoldungsgesetz 2025  (Read 1168 times)

BürgerinUniforum

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Anpassung Bundesbesoldungsgesetz 2025
« am: 10.12.2025 15:16 »
Guten Tag,

dass ist mein erster Eintrag hier im Forum.
Nach meiner Recherche zum aktuellen Stand der Besoldungsanpassung für Bundesbeamte bin ich unsicher, wann die im Rahmen der Einkommensrunde 2025 vereinbarte Erhöhung von 3 % wirksam wird.
Es ist mir bekannt, dass die Umsetzung der Besoldungsgesetze zeitverzögert im Sinne der amtsangemessenen Alimentation erfolgen sollte. Nun haben wir im Dezember 2025 eine Abschlagszahlung erhalten.
Bedeutet dies, dass wir auch im Januar 2026 weiterhin keine volle Gehaltserhöhung (3 %) erhalten, sondern vorerst nur den genannten Abschlag im Dezember, bis das Gesetz final verabschiedet und rückwirkend angewendet wird?"

immerwiederschoen

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Antw:Anpassung Bundesbesoldungsgesetz 2025
« Antwort #1 am: 10.12.2025 16:25 »
unter vorbehalt wird auch das januar bis april gehalt um jeweils 3 % erhöht

ab mai 2026 wird dann nochmals um 2,8 erhöht, wie sich das berechnet findest hier:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

Umlauf

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Antw:Anpassung Bundesbesoldungsgesetz 2025
« Antwort #2 am: 11.12.2025 23:20 »
Und zwar die vollen 3%.
Es ist mir wieder ein Rätzel, wie man solche Aussagen treffen kann, dass es nicht die vollen 3% seien.

BürgerinUniforum

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Antw:Anpassung Bundesbesoldungsgesetz 2025
« Antwort #3 am: 12.12.2025 06:36 »
Und zwar die vollen 3%.
Es ist mir wieder ein Rätzel, wie man solche Aussagen treffen kann, dass es nicht die vollen 3% seien.

Das habe ich auch nicht, bzw. ggf. wurde das falsch verstanden. In meiner Welt gibt es ohne das geänderte Besoldungsgesetz KEINE "vollen 3%" ab Januar. Sondern keine %. Da habe ich mich ggf. ungenau ausgedrückt. Da die Anpassung wohl erstmal unter Vorbehalt laufen soll, hat sich damit meine ursprüngliche Frage erledigt.

Vielen Dank.