Autor Thema: Änderung der Eingruppierung  (Read 2525 times)

MoinMoin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #15 am: 06.12.2025 08:30 »
Dann soll der Klinikdirektor die Hacken scharf machen und der Personalabteilung mitteilen, dass er höherwertige Tätigkeiten benötigt und sie dir gedenkt ab sofort zu übertragen und die PE soll die Anpassung der EG vornehmen und auszahlen. Er scheint ja die Budget Verantwortung zu haben.

Und das ganze hat nichts mit auslegen zu tun, denn die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Grundlagen dürften auch bei euch gelten und geregelt sein.
Wenn also die eine verantwortliche Hand nicht weiß was die andere macht, dann ist das halt nur die übliche Schlamperei.
Also wenn die Personalabteilung keine Kenntnis davon hat, was die Mitarbeiter für Aufgaben übertragen bekommen sollen und wenn der Haushalt nicht weiss welchen monetären Bedarf für ihren Personalkörper die Klinikdirektoren haben, dann hat das nichts mit Auslegung zu tun, sondern ist einfach nur schlammpig.
Und wenn der Klinikdirektor Mitarbeiter Aufgaben gibt, die tariflich höher zu bezahlen sind, dann sollte er vorab klären, ob das Geld dafür da ist und ob er das Geld dafür ausgeben darf. Wenn er das nicht macht, dann ist es gutsherrenartig oder schlammpig.
Und wenn subalterne Führungskräfte und Mitarbeiter einfach so höherwertige Aufgaben ausüben, ohne die tariflich korrekte Bezahlung zu hinterfragen, dann ist Selbstausbeutung oder schlammpig.

Denn auszulegen ist da nichts.

Aber keine Sorge ich hab auch schon an UniKliniken gearbeitet und solche Situationen, wie bei dir, sind eher die Norm denn die Ausnahme.

RoSdt

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #16 am: 10.12.2025 17:59 »

Zitat
Was steht denn in deiner Tätigkeitsbeschreibung? Haben sich deine Aufgaben verändert, weil sie dir vom Arbeitgeber übertragen wurden oder weil du sie im Laufe der Zeit einfach an dich genommen hast?
Die Aufgaben wurden mir nicht übertragen, haben sich aber so ergeben. Ich selbst wollte besser werden, bessere Lösungen und Arbeit machen, mein AG (Klinik) ist damit auch komplett zufrieden. Nur die Personalabteilung ist das Problem.

Zitat
Ojee, da haben wir den Salat: Du machst dinge die der aG nicht übertragen hat??
Dann muss er dich auch nicht dafür bezahlen, sondern könnte dich abmahnen.

Ein fast guter Plan. Der Fehler in dem Plan ist, dass du mit dem Wisch vor Gericht nichts wirst.
Du musst deine Tätigkeitbeschreibung vom AG übertragen bekommen, nicht von subalteren Führungspersonal.
Also dein Plan sollte sein:

Eine Tätigkeitsbeschreibung deiner aktuellen Tätigkeiten aufstellen.
Dem Personalamt vorlegen mit der Bitte, zu bestätigen, dass dies dein aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Natürlich mit dem Hinweis, wenn du nicht zeitnah die Bestätigung bekommst du leider nur doch die Dinge machen darfst, die in deiner 10 Jahren alten Beschreibung stehen.


Merke: Nicht die ausgeübten Tätigkeiten führen zu einer Eingruppierung, sondern die auszuübenden.

Und was wäre dein Rat, wenn man einerseits höherwertige Aufgaben zugewiesen bekommt und es theoretisch abmahnbar wäre sie zu machen ( obwohl jeder froh ist, dass man "unbezahlt" höherwertige Dinge tut) und es andererseits auf Arbeitsverweigerung hinausläuft, wenn ich die Aufgaben nicht annehme bzw. später sage ich würde die Aufgaben nicht mehr machen, wenn ich nicht passend eingruppiert werde?

FearOfTheDuck

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #17 am: 10.12.2025 18:28 »
Wenn der AG ein Interesse daran hat, dass gewisse Aufgaben erledigt werden, dann muss er sie von dazu befugtem Personal übertragen lassen. Und dann geht bestenfalls eine Änderung der Eingruppierung mit einher.
Wenn nicht, dann nicht.

Man wird nicht eingruppiert, man ist eingruppiert. Daher hängt alles an der korrekten Übertragung der Aufgaben und hier sollte dann dein Ansatzpunkt sein.

MoinMoin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #18 am: 11.12.2025 14:24 »
Und was wäre dein Rat, wenn man einerseits höherwertige Aufgaben zugewiesen bekommt und es theoretisch abmahnbar wäre sie zu machen ( obwohl jeder froh ist, dass man "unbezahlt" höherwertige Dinge tut) und es andererseits auf Arbeitsverweigerung hinausläuft, wenn ich die Aufgaben nicht annehme bzw. später sage ich würde die Aufgaben nicht mehr machen, wenn ich nicht passend eingruppiert werde?
Das was man immer macht:
Wer schreibt der bleibt!

Entweder du forderst die PA Abteilung aktiv auf, dass sie dir aktiv diese Tätigkeiten übertragen sollen, da du der Meinung bist, dass dein Vorgesetzter das dir nicht übertragen darf. (s.o.)


Oder du schreibst einfach die Personalstelle (also deinen AG) an und informierst sie darüber, dass du ab sofort folgenden geänderten Tätigkeiten von deinen Vorgesetzten angewiesen bekommen hast.
Und dass du, sofern du binnen 2 Wochen nichts gegenteiliges von deinem AG hörst, davon ausgehst, dass diese Tätigkeiten deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind und es mit der Personalstelle abgestimmt ist.

Und dann schreibst du nach 3 Wochen dass du bitte entsprechend deiner neuen auszuübenden Tätigkeiten das Entgelt der EG x einforderst.

Und wenn du sie nicht bekommst die dir zustehende Kohle, dann musst du halt klagen.