Autor Thema: Höhe der Jahressonderzahlung  (Read 823 times)

sinkes

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Höhe der Jahressonderzahlung
« am: 10.12.2025 21:07 »
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage zur Höhe der Jahressonderzahlung. Ich war bis Juni diesen Jahres noch in der Ausbildung zum VFA und wurde direkt im Anschluss hieran bei der gleichen Verwaltung bzw. beim gleichen AG in E8 Stufe 2 eingruppiert.

Bemessungsgrundlage der JSZ ist ja der Durchschnitt der Monate Juli, August u. September, also die drei Monate mit vollem Gehalt der E8. Bei 84,51% wären das ca. 3.000 € brutto als JSZ.

Auf der Abrechnung von November standen nun jedoch nur 2.293 €. Nun die Frage: übersehe ich hier etwas oder ist da etwas nicht ganz korrekt gelaufen? Die Vermutung von den anderen Azubis war, dass die Ausbildungszeiten hier anteilig verrechnet werden, allerdings waren wir ja beim gleichen AG angestellt, sodass uns das irgendwie nicht richtig erscheint. Ausfallzeiten gabs keine.

Danke im Voraus!
LG

ich1974

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Antw:Höhe der Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 11.12.2025 13:09 »
Wann hast Du dein Prüfungsergebnis bekommen? Hast du einen neuen AV unterschrieben wenn ja Beginn?

sinkes

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Antw:Höhe der Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 11.12.2025 15:02 »
Wann hast Du dein Prüfungsergebnis bekommen? Hast du einen neuen AV unterschrieben wenn ja Beginn?

Das Prüfungsergebnis kam direkt nach der fachpraktischen Prüfung Ende Juni. Direkt im Anschluss (am selben Tag) wurde dann der AV mit Gültigkeit ab dem Folgetag unterschrieben, beides war also noch im Juni. Bin also direkt fließend vom Ausbildungsvertrag in den AV gekommen. 

RoSdt

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Antw:Höhe der Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 11.12.2025 16:09 »
Das Prüfungsergebnis kam direkt nach der fachpraktischen Prüfung Ende Juni. Direkt im Anschluss (am selben Tag) wurde dann der AV mit Gültigkeit ab dem Folgetag unterschrieben, beides war also noch im Juni. Bin also direkt fließend vom Ausbildungsvertrag in den AV gekommen.

Das müsste daran liegen, dass du im VKA für die Monate deiner Ausbildung 2025 ( ca.Jan-Mai) 5/12 der anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis bekommst siehe auch § 14 Jahressonderzahlung Abs. 4 sowie Bemessungssatz 90% und Ersatzbemessungszeitraum.

Und demnach für EG 8 Stufe 2 anteilige Sonderzahlung für 7/12 im normalen Bemessungszeitraum. Du kannst es bei dir ja nochmal individuell nachrechnen