Autor Thema: Jahressonderzahlung nach Wechsel innerhalb des Landes  (Read 842 times)

hypto27

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Hallo zusammen,

ich bin dieses Jahr innerhalb des Landes von einer Universität zu einem Landesbetrieb gewechselt.
Nun wurde mir die Jahressonderzahlung nur anteilig für die Beschäftigungszeit beim Landesbetrieb gezahlt.
Nach meiner Auffassung ist das tarifwidrig bzw. § 20 Abs. 4 darf hier nicht greifen.
Liege ich falsch?

Rowhin

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Antw:Jahressonderzahlung nach Wechsel innerhalb des Landes
« Antwort #1 am: 27.11.2025 19:01 »
Sofern dein Arbeitgeber in beiden Fällen das Land war zuerst vertreten durch die Universität, dann durch den Landesbetrieb, hast du m. W. n. Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (angenommen, es gab keine Lücke zwischen den beiden Verträgen).

hypto27

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Antw:Jahressonderzahlung nach Wechsel innerhalb des Landes
« Antwort #2 am: 27.11.2025 19:08 »
Danke für deine Einschätzung. In beiden Fällen wird/wurde dasselbe Land vertreten, es gab keine Lücken.
Müsste mir dann der Landesbetrieb alles zahlen oder kommt ein Teil von der Universität?

troubleshooting

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Antw:Jahressonderzahlung nach Wechsel innerhalb des Landes
« Antwort #3 am: 28.11.2025 07:03 »
Danke für deine Einschätzung. In beiden Fällen wird/wurde dasselbe Land vertreten, es gab keine Lücken.
Müsste mir dann der Landesbetrieb alles zahlen oder kommt ein Teil von der Universität?

Das Geld schuldet dir weder Uni noch Landesbetrieb, sondern das Land selbst.
Habt ihr eine zuständige zentrale Bezügestelle?

Tante Hilde

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Antw:Jahressonderzahlung nach Wechsel innerhalb des Landes
« Antwort #4 am: 12.12.2025 10:37 »
Nun, wir sind ja im TV-L und der TE hat intern gewechselt. Somit muss er die volle Zahlung erhalten. Ich würde bei der Bezügestelle anrufen, die Ansprechperson steht meistens auf der Gehaltsabrechnung drauf. vermutlich steht dann auch was falsches zum Beginn im TV-L, das wirkt sich auf die Jubiläumszeit aus. Anrufen und bei Bedarf per Mail die letzte Gehaltsabrechnung der UNI schicken. da liegt bestimmt nur ein Informationsfehler vor....