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Höhergruppierung TVL-S

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SozPädBW:
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

RoSdt:
das ist ja mal ein Sprung :)
laut dem Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/ besteht kein Anspruch auf einen Garantiebetrag.

Siehe auch Infos zum Anspruch Höhergruppierung und Garantiebeträge

Rowhin:
Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

McOldie:

--- Zitat von: Rowhin am 11.12.2025 16:32 ---Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

--- End quote ---

1. Der von dir zitierte Rechner arbeitet nur mit der Tabelle der Anlage B. Die SuE-Tabelle ist aber in der Anlage G enthalten.
2. Die Frage des Garantiebetrages richtet sich auch bei der Anlage G nach § 17. Hinsichtlich der Höhe  des Garantiebetrages ist auf die Vergleichbarkeit der Entgeltgruppen zwischen Anlage A und Anlage G auf § 52 Nr. 4 zu verweisen. Insoweit ist hier m.E. der Betrag von 100 Euro maßgebend.

Wabi Sabi:

--- Zitat von: SozPädBW am 11.12.2025 15:55 ---Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

--- End quote ---

Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.

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