Hallo zusammen,
ich arbeite aktuell an der Uni im TVL auf einer E 13, Stufe 5. Heute habe ich die Zusage für eine neue E14 Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mit TVL bekommen. Ich bringe für die neue Stelle einige Vorerfahrung mit. Die Personaler haben mir heute mitgeteilt, dass ich dann mit 1 eingestuft werde. Das bedeutet für mich einen Bruttoverlust von ca. 18,000 Euro.
Ich verstehe das bisher nicht, weil 1) § 16 (2) TVL sagt, dass einschlägige Berufserfahrung geprüft wird und 2) Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2 TVL sagt, dass Stufen bei einem Anschluss im öffentlichen Dienst mitgenommen werden können.
Die Personaler haben argumentiert, dass das Problem ist, dass ich mich von einer 13 auf eine 14 beworben habe. Ich sehe im TVL aber keinen derartigen Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Eingruppierung und Einstufung.
Ich bin etwas verzweifelt, weil ich den Job gerne machen möchte, aber nichts unterschreiben will, wo ich mich später ärgere. Kennt jemand die Situation? Gibt es noch andere rechtliche Vorgaben neben dem eigentlichen TVL Text, die relevant sind?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldung!