Aktueller Widerspruch zur aA im Jahr 2025

Begonnen von LehrerBW, 15.12.2025 11:35

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LehrerBW

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Gestern um 16:34
Zitat von: 1000Baht in Gestern um 13:18
Zitat von: LehrerBW in Gestern um 12:39Bitteschön 1000Baht...hab den Musterwiderspruch vom VBE
Vielen Dank @LehrerBW, perfekt!

Wenn du das hier schon so abgreifst, würde ich mich freuen wenn du dem VBE /BBW auch beitrittst.

Ich selbst bin beim VBE und denke, dass man das ruhig verteilen kann.
Letztes Jahr war es auf der VBE Seite auch öffentlich zugänglich.
Wir sind doch hier unter Kollegen ;)

1000Baht

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 18:11Wir sind doch hier unter Kollegen ;)
Scheinbar sieht das hier nicht jeder so großzügig wie du, Danke nochmals!

LehrerBW

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Gestern um 16:34
Zitat von: 1000Baht in Gestern um 13:18
Zitat von: LehrerBW in Gestern um 12:39Bitteschön 1000Baht...hab den Musterwiderspruch vom VBE
Vielen Dank @LehrerBW, perfekt!

Wenn du das hier schon so abgreifst, würde ich mich freuen wenn du dem VBE /BBW auch beitrittst.

Und ganz ehrlich...der BBW hat sich in meinen Augen dermaßen disqualifiziert als er dieses beschissene 4 Säulenmodell mit den Abschmelzbeträgen in den Himmel gelobt hat, dass man da überhaupt nicht Mitglied werden muss.
Und wie der Rosenberger, der Bückling, hier schon unser Forum bzw.. die Seite durch den Dreck gezogen hat.
Wir haben es alleine dem DRB-BW zu verdanken, dass gerade Klagen gegen die Alimentation laufen, denn der BBW hielt das 4 Säulenmodell für gerechtfertigt und prima.
Und hintenrum dann den Kollegen mit der Besoldung von drei oder mehr Kindern öffentlich in den Rücken fallen.
Ich kann jeden Kollegen verstehen, der diesen Abnickverein nicht unterstützen will. Über den VBE steck ich allerdings mit drin 🤷�♂️
Aber ist ja eher ein lehrerspezifischer Verband.

LehrerBW

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:45
Zitat von: 1000Baht in Heute um 06:23
Zitat von: LehrerBW in Gestern um 18:11Wir sind doch hier unter Kollegen ;)
Scheinbar sieht das hier nicht jeder so großzügig wie du, Danke nochmals!


Diebstahl ist "Großzügig". Der DBB sagt selbst: Nicht an Dritte weitergeben. Ihr könnt euren Diebstahl gerne als St. Martins Aktion Samt Mantel-Teilung zelebrieren, dennoch bleibt es Diebstahl, sofern nicht vom DBB aktuell öffentlich gestellt.

*hüstel*
Diebstahl ist rechtlich und per Definition ne andere Hausnummer und nicht zutreffend 🧐
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
———————————————————
Desweiteren spricht der VBE alle Kollegen an und nicht nur seine Mitglieder. Hier die Rundmail:
Betreff: Musteranträge/Musterwidersprüche 2025 zur amtsangemessenen Alimentation, Versorgung und Kostendämpfungspauschale
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Mitglied,

wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie wieder dabei unterstützen, Ihre Rechte geltend zu machen und Widerspruch gegen unterschiedliche Sachverhalte einzulegen. Wieder sind diese Widersprüche und Anträge (mit Ausnahme des Widerspruchs gegen die Kostendämpfungspauschale) noch im Haushaltsjahr 2025, also bis spätestens 31.12.2025, zu erheben, beziehungsweise geltend zu machen.

Gerne können Sie dafür wieder Sie unsere Musterwiderspruchsschreiben verwenden, die im Anhang beigefügt sind.

Am 19.11.2025 wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.9.2025 veröffentlicht, nach der die Besoldungsordnung A der Berliner Landesbeamten im Zeitraum 2008 bis 2020 als weit überwiegend verfassungswidrig gesehen wurde. Durch diese Entscheidung erweitert das BVerfG die bereits bestehenden Prüfkriterien für die Bewertung der amtsangemessenen Besoldung, was auch für die verfassungsrechtliche Bewertung der Besoldung in Baden-Württemberg eine Rolle spielen kann.
Nach erster Prüfung gehen wir weiterhin davon aus, dass die derzeitige Besoldung in Baden-Württemberg, insbesondere aufgrund der Berücksichtigung des Partnereinkommens, verfassungswidrig ist. Daher empfehlen wir auch weiterhin die Geltendmachung der amtsangemessenen Besoldung.
Die entsprechenden Anträge, die wir vor einem Jahr bezüglich des BVAnp-ÄG 2024/2025 empfohlen hatten, wurden, wie wir ihn schon mitgeteilt haben, inzwischen abschlägig beschieden Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) war zwischenzeitlich dazu übergegangen, die vielfach eingelegten Widersprüche auch mit einem Widerspruchsbescheid zu bescheiden. Davon ist nun das LBV abgekommen, nachdem die oben genannte Entscheidung des BVerfGs veröffentlicht worden ist.
Für die bereits beschiedenen Widerspruchsbescheide empfehlen wir weiterhing die Klage.

Welcher Widerspruch oder Antrag für Sie nun konkret in diesem Jahr geeignet ist, entnehmen Sie den nachfolgenden Ausführungen:
Amtsangemessene Besoldung und Versorgung (Musterwiderspruch 1, Anlage 1)

1. Beamte im aktiven Dienst

Wie in den vorangegangenen Jahren empfehlen wir Ihnen die haushaltsnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Besoldung, das heißt, um entsprechende Antragstellungen bis zum 31.12.2025 (beim LBV eingehend).
Diese Empfehlung gilt auch für die Beamtinnen und Beamten, die einen entsprechenden Antrag bereits im letzten Haushaltsjahr gestellt hatten, auch dann, wenn dieser zwischenzeitlich abschlägig beschieden oder sogar bestandskräftig geworden ist. Zudem gilt die Empfehlung auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits Klage eingereicht haben.
Eine entsprechende Vorlage können Sie der Anlage 1 entnehmen.

2. Pensionäre (Musterwiderspruch 2, Anlage 2)


Die jüngsten Änderungen im Besoldungsrecht erfassten weder im vergangenen Jahr, noch im Jahr 2022 Regelungen für Pensionäre. Dies wurde damit begründet, dass eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Versorgung durch das Bundesverfassungsgerichts immer noch aussteht.
Aus diesem Grund empfehlen wir den Seniorinnen und Senioren weiterhin die Geltendmachung der amtsangemessenen Versorgung.
Eine entsprechende Vorlage können Sie der Anlage 2 entnehmen.

Kostendämpfungspauschale (Musterwiderspruch 3, Anlage 3)

In der Anlage ist wie in den vergangenen Jahren wieder ein Musterwiderspruch für die Kostendämpfungspauschale enthalten.
Wir hatten Sie ja bereits im Frühjahr des letzten Jahres darüber informiert, dass nach dem Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsgrundlage für die Kostendämpfungspauschale verfassungswidrig ist. Vor etwa einem Jahr hatte der Landesgesetzgeber diese für die Vergangenheit fehlende Rechtsgrundlage rückwirkend durch eine neue gesetzliche Grundlage ersetzt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte zwar am 16.7.2025. entschieden, dass diese Neuregelung nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Wir haben aber weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Regelung und empfehlen Ihnen auch weiterhin, Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale einzulegen.
Allgemeines

Egal von welchen Sachverhalten aus dem Bereich Besoldung oder Versorgung Sie betroffen sind: Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Widerspruchsverfahren in Ihrem Fall lohnt, empfehlen wir, diesen einfach einzulegen. Wichtig ist dabei nur, dass die Frist (31.12.2025) gewahrt bleibt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den rechtzeitigen fristgemäßen Eingang (nicht das Absenden) an.

Bei der Kostendämpfungspauschale richtet sich die Widerspruchsfrist nach dem Eingang des Beihilfebescheids.

Ein Widerspruch lässt sich schnell zurückziehen, wenn er unbegründet sein sollte. Ihn nachträglich zu erheben, ist nur in sehr wenigen Fällen möglich.

Wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie das unbedingt schriftlich und per Briefpost tun. Schriftform heiß immer mit Unterschrift und im Original.

Beim LBV besteht inzwischen die Möglichkeit, Widersprüche auch formwirksam über das Kundencenter via der Funktion Mitteilungen zu versenden.

Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Unser Versprechen: Der VBE bleibt für Sie dran!


Herzliche Grüße

Gerhard Brand, Landesvorsitzender

Dirk Lederle, stellvertretender Landesvorsitzender

Verband Bildung und Erziehung (VBE) Landesverband Baden-Württemberg

LehrerBW

Ich finde wir sollten in dieser Sache an einem Strang ziehen und allen Kollegen soweit es möglich ist zu helfen und jeden zu unterstützen.
Denn wir sitzen alle im selben Boot und sind demselben böswilligen Dienstherrn ausgeliefert.
Und hoffen wir mal, dass der Bayaz nicht mehr lange am Drücker ist.