Danke. Ich hab es insgeheim so ja schon befürchtet, aber noch gehofft, ich würde den tieferen Sinn bloß übersehen. Sei's drum.
Zum Garantiebetrag wäre dann noch eine Frage offen. In § 16 Abs. 4 S. 2 HS 1 TV-L heißt es
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als [...] 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich [...] 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15);
Welches ist die betreffende Stufenlaufzeit? Ich nehme an die 13/3, mit der ich dann auf der neuen Stelle starten würde? Hieße also konkret, dass dann in ein paar Jahren, wenn der eigentliche negative Effekt überhaupt erst zum Tragen kommt, der Garantiebetrag nicht mehr gilt. Ist das so korrekt?
Kann man natürlich bei E11 bzw. 13 durchaus als Luxusproblem abtun, aber ich hab das Gefühl, dass ich hier gerade schon eine recht ungünstige Situation erwischt habe 🤔