Erfahrungsstufe bei "Aufstieg" in neue Stelle E11 -> E13

Begonnen von Guy Incognito, 15.12.2025 12:32

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cyrix42

*) Höherwertige Aufgaben vorläufig übertragen --> keine Höhergruppierung, sondern nur Zulage von 11/4 auf 13/3 (aka Garantiebetrag)
*) Bei Erreichen der 11/5 dann dauerhafte Übertragung --> Höhergruppierung in die 13/5.

Guy Incognito

Danke. Aber das Problem ist, dass die E13-Stelle ja bereits im Haushaltsplan vorgesehen ist und entsprechend besetzt werden soll/muss (und wir brauchen das Mehr an Personal ja auch tatsächlich). Oder wäre denkbar, dass ich auf eine als E13 ausgeschriebene Stelle wechsle, die Tätigkeiten dort aber nur "vorläufig übertragen" und dadurch weiterhin die E11 bekomme? Prinzipiell habe ich das so auch schon überlegt (zumal die Stelle ja mit Eingruppierung "bis" E13 ausgeschrieben ist), aber was wären denn die konkreten Vorschriften, die da zur Anwendung kämen?

cyrix42

Der Stellenplan ist für die Bezahlung völlig unerheblich, diese richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Wenn dir die entsprechenden Aufgaben erst probeweise übertragen werden, dann handelt es sich um keine Höhergruppierung, wie gerade beschrieben. (Du erhältst dann eine Zulage in der Höhe, als ob du höhergruppiert worden wärest, bleibst aber formal in deiner alten.) Wenn du dich auf diesen Aufgaben bewehrt hast (und dies zeitlich "zufällig" mit deinem Stufenaufstieg in die 11/5 zusammenfällt), dann kann man dir die Aufgaben ja auch dauerhaft übertragen, was dann die Höhergruppierung auslöst.

Petar T.

Stellen sind für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich. Die "Wertigkeit" einer Stelle hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Eingruppierung. Diese hängt ausschließlich von den nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten ab.

Wenn der Arbeitgeber eine neue Stelle schafft und anscheinend tatsächlich Personalbedarf besteht, lässt sich nur schwer begründen, weshalb die neue Stelle nicht "richtig" besetzt wird, d.h. die Aufgaben nicht sofort dauerhaft übertragen werden. Mit einer Einarbeitung oder Erprobung könnte man argumentieren, allerdings wohl kaum bis Ende 2028. Der einzige Zweck dieser Übung würde ganz offensichtlich darin bestehen, geltendes Tarifrecht zu umgehen.

Guy Incognito

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 09:01Der Stellenplan ist für die Bezahlung völlig unerheblich, diese richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Wenn dir die entsprechenden Aufgaben erst probeweise übertragen werden, dann handelt es sich um keine Höhergruppierung, wie gerade beschrieben. (Du erhältst dann eine Zulage in der Höhe, als ob du höhergruppiert worden wärest, bleibst aber formal in deiner alten.) Wenn du dich auf diesen Aufgaben bewehrt hast (und dies zeitlich "zufällig" mit deinem Stufenaufstieg in die 11/5 zusammenfällt), dann kann man dir die Aufgaben ja auch dauerhaft übertragen, was dann die Höhergruppierung auslöst.
Danke für die Erläuterung. Dann war mein Gedankengang gar nicht so verkehrt, ziemlich genau das habe ich der Personalstelle kürzlich zur Überprüfung vorgeschlagen, habe aber noch keine Rückmeldung dazu bekommen. Größter Knackpunkt wäre wohl, dass ich bei einer initialen Eingruppierung in die E11 dann erstmal keinen Anspruch auf eine folgende Höhergruppierung hätte, solange mir die Aufgaben nicht tatsächlich "offiziell" übertragen wurden. Wäre fraglich, ob man da irgendeine Zusatzvereinbarung schließen würde, die mir die Höhergruppierung in ~2 Jahren zusichert. Wobei ich ehrlich bin: Selbst ohne diese Zusicherung würde ich die "höherwertige" Stelle wohl besetzen mit dem Risiko, erstmal dort in der E11 zu verbleiben, mittelfristig wäre das ja immerhin kein Verlust zum Status quo 🤷

Guy Incognito

Zitat von: Petar T. in Gestern um 09:06Stellen sind für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich. Die "Wertigkeit" einer Stelle hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Eingruppierung. Diese hängt ausschließlich von den nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten ab.

Wenn der Arbeitgeber eine neue Stelle schafft und anscheinend tatsächlich Personalbedarf besteht, lässt sich nur schwer begründen, weshalb die neue Stelle nicht "richtig" besetzt wird, d.h. die Aufgaben nicht sofort dauerhaft übertragen werden. Mit einer Einarbeitung oder Erprobung könnte man argumentieren, allerdings wohl kaum bis Ende 2028. Der einzige Zweck dieser Übung würde ganz offensichtlich darin bestehen, geltendes Tarifrecht zu umgehen.
Dass man das (deinen letzten Satz) so auch sehen und daher nicht darauf eingehen würde, ist auch meine Sorge, weswegen ich nicht allzu zuversichtlich bin. Einzige Hoffnung ist, dass es außer mir keine gut geeigneten Bewerber:innen geben wird, da die Stelle schon recht speziell ist und recht konkrete Anforderungen hat.