Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Rheini

Es müsste sich jemand finden der auf die Amtsangemessenheit klagt. Aber das ist natürlich riskant und evtl. mit hohen Kosten vebunden ohne zu wissen, wie es ausgeht.


SchrödingersKatze

Zitat von: DeltaR95 in 21.06.2026 16:42Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.

Die Kinderbetreuung ist ja nicht kostenlos, das ist ja auch ein Kritikpunkt am fiktiven Partnereinkommen. Damit der Partner oder die Partnerin arbeiten kann werden erhebliche monatliche Kosten fällig, die eben nicht entstehen würden wenn eine Person zuhause betreuen würde. Diese Kosten werden aber in keinster weise gegengerechnet.
Der Familienzuschlag deckt hier nicht mal die Kitagebühren, damit beide arbeiten können.
Wenn man es genau nimmt müsste man dann beim Partnereinkommen "Werbungskosten" abziehen, da mit der Erwerbstätigkeit Kosten verbunden sind die sich nicht oder nicht vollständig von der Steuer abziehen lassen. Das ist aber beim fiktiven Partnereinkommen nicht der Fall.

Schneewitchen

Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 18:16Die Kinderbetreuung ist ja nicht kostenlos, das ist ja auch ein Kritikpunkt am fiktiven Partnereinkommen. Damit der Partner oder die Partnerin arbeiten kann werden erhebliche monatliche Kosten fällig, die eben nicht entstehen würden wenn eine Person zuhause betreuen würde. Diese Kosten werden aber in keinster weise gegengerechnet.
Der Familienzuschlag deckt hier nicht mal die Kitagebühren, damit beide arbeiten können.
Wenn man es genau nimmt müsste man dann beim Partnereinkommen "Werbungskosten" abziehen, da mit der Erwerbstätigkeit Kosten verbunden sind die sich nicht oder nicht vollständig von der Steuer abziehen lassen. Das ist aber beim fiktiven Partnereinkommen nicht der Fall.

Du unterstellst hier gewissermaßen das es dem bzw. den Dh(n) daran gelegen ist, dem modernen Familienmodell in der Besoldung Rechnung zu tragen und hierbei ein Modell zu berücksichtigen, welches nach allen Seiten korrekt, fair und angemessen gestaltet wird.

Ich will es mal so sagen: Wenn der Ansatz eines fiktiven Partnereinkommens in der Besoldung dazu führen würde, dass alle Beamten alleine deshalb mehr Sold erhalten würde, dann würden die Dhn niemals auf die Idee kommen, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen.

Anders gesagt: Das fiktive Partnereinkommen ist ein diabolisches Konstrukt, einzig mit dem Ziel, die Höhe der Besoldungsansprüche zu begrenzen. Solange das fiktive Partnereinkommen durch das BVerfG nicht gekippt wurde, wird selbiges daher weiter zur Anwendung kommen. Wenn es nur lange genug noch zur Anwendung kommt, dann werden wir alle auch noch seine weiteren Auswüchse erleben. Wir werden mit Erstaunen feststellen, dass unsere fiktiven Partner, auch in Zeiten der Rezession, jährlich über ordentliche (fiktive) Gehaltssteigerungen verfügen können (natürlich auch nur fiktiv).

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Erkenntnis sollte klar sein, dass Deine Gedankengänge zwar interessant, nachvollziehbar und richtig sind. Allein es fehlt hier bei den Dhn sicherlich jedes Interesse daran, in diesen Themenkomplex einzusteigen, würde es hier im Zweifel ja darum gehen, die gewünschte Wirkung des fiktiven Partnereinkommens wieder ein Stück zu neutralisieren.

Ich halte es insofern nicht geboten, sich derzeit über die Ausgestaltung dieser Fiktion den Kopf zu zerbrechen. Ziel muss sein, dass diese Fiktion vom BVerfG einkassiert wird. Darauf können wir aber leider keinen wirklichen Einfluss nehmen. Wir können aber zeigen, was wir davon halten in dem wir weiter Widerspruch gegen die Besoldung einlegen und ggf. Klage führen.

DCSup_75

Zitat von: Illunis in Gestern um 13:51Kenn ich und klage seit 2024 (Widersprüche länger).
Mit der Hoffnung, dass irgendwann eine 6 Stellige Nachzahlung kommt lassen sich nur keine Rechnungen bezahlen und das Kind, dass beim ersten Widerspruch ein frommer Wunsch war, geht bald in die Schule.

Kenne ich, das jüngste der drei Kids zieht zum 01.09. aus...