Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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yogiii

Losgelöst vom Inhalt:

Findet ihr es in Ordnung, dass E-Mail Verkehr ohne Rückfrage/Zustimmung veröffentlicht wird?
Speziell, wenn der Absender (bzw. sein MA) im Klarnamen aufgeführt sind.

Ich habe zwar nichts zu verbergeben, möchte aber auch nicht, dass meine beruflich verfassten Mails mit meinem Klarnamen veröffentlicht werden.

Lichtstifter

Das sind Personen den öffentlichen Lebens / Politiker. Genauso könnten diese mir auf Abgeordnetenwatch geantwortet haben.

Wenn das wider Erwartens zu heikel sein sollte, kann ich den Namen noch entfernen. Die Mitarbeiter habe ich nicht namentlich erwähnt.

Prekariatsbeamter

Finanzer

Zitat von: Lichtstifter in 12.06.2026 13:00Das sind Personen den öffentlichen Lebens / Politiker. Genauso könnten diese mir auf Abgeordnetenwatch geantwortet haben.

Wenn das wider Erwartens zu heikel sein sollte, kann ich den Namen noch entfernen. Die Mitarbeiter habe ich nicht namentlich erwähnt.

Würde ich auch so sehen.

Schneewitchen

Zitat von: yogiii in 12.06.2026 12:47Losgelöst vom Inhalt:

Findet ihr es in Ordnung, dass E-Mail Verkehr ohne Rückfrage/Zustimmung veröffentlicht wird?
Speziell, wenn der Absender (bzw. sein MA) im Klarnamen aufgeführt sind.

Ich habe zwar nichts zu verbergeben, möchte aber auch nicht, dass meine beruflich verfassten Mails mit meinem Klarnamen veröffentlicht werden.


Mmh🤔, ich würde hier vielleicht unterscheiden! Im konkreten Falle ist die Mail von einem Bundestagsabgeordneten, bzw. in dessen Namen von einem seiner Mitarbeiter, gekommen.

Die MdBs stehen in ihren Äußerungen, so sie denn öffentlich gemacht werden, in einem anderen Außenverhältnis als ein Beamter. Bei den MdBs handelt es sich um Personen die im verstärkten öffentlichen Fokus stehen und von denen eine Kommunikation mit den Bürgern erwartet wird. Durch ihre Funktion als MdB stehen deren Äußerungen, soweit diese in der Funktion als MdB getätigt werden, grundsätzlich in einem erhöhten öffentlichen Interesse.

Jeder Bundestagsabgeordnete muss daher damit rechnen, dass seine Einlassungen, ob mündlich oder schriftlich, über die einschlägigen Kommunikationskanäle verbreitet wird und er hierbei auch namentlich genannt wird.

Bei diesen Personen des öffentlichen Interesse würde ich das so sehen, es sei denn, das MdB würde ausdrücklich darum bitten, die Antwort insgesamt oder in Teilen und/oder den Namen nicht weiter zu geben. Das ist hier nicht passiert. Daher halte ich die Veröffentlichung der Mail mit dem Namen des Abgeordneten für legitim.
Deus hic finitur

Paterlexx

Zurück zum Thema: Wenn die Politik für die Berechnung ein fiktives Partnereinkommen ansetzt, gibt sie damit die Unteralimentierung im Grunde bereits zu. Wir verhandeln dann am Beispiel Hamburg nicht mehr über die Höhe der Unteralimentierung seit 2007, sondern nur noch darüber, ob das Bundesverfassungsgericht fiktive Einkommen genauso sieht wie fiktive Haushalte. 😉

Alexander79

Zitat von: Paterlexx in 13.06.2026 16:44Zurück zum Thema: Wenn die Politik für die Berechnung ein fiktives Partnereinkommen ansetzt, gibt sie damit die Unteralimentierung im Grunde bereits zu.
Oder weiter gesponnen...
Die haushaltsnahe Geltendmachung kommt ja nur daher, das der Dienstherr nicht im unklaren gelassen werden darf, das er vielleicht ein "finanzielles Problem" bekommen wird.

Wenn zB Hamburg nun behauptet, wir haben eigentlich seit 2007 ein fiktives Partnereinkommen, dann weiß er ja schon vorher das er ein finanzielles Problem bekommen wird, wenn das Partnereinkommen für nichtig erklärt wird.

Paterlexx

Zitat von: Alexander79 in 14.06.2026 07:44Oder weiter gesponnen...
Die haushaltsnahe Geltendmachung kommt ja nur daher, das der Dienstherr nicht im unklaren gelassen werden darf, das er vielleicht ein "finanzielles Problem" bekommen wird.

Wenn zB Hamburg nun behauptet, wir haben eigentlich seit 2007 ein fiktives Partnereinkommen, dann weiß er ja schon vorher das er ein finanzielles Problem bekommen wird, wenn das Partnereinkommen für nichtig erklärt wird.
Sie wissen es ja seit damals, sie wollten nur nicht zahlen. Es gab ja immer die Möglichkeit, etwas zu erreichen oder vor allem mit den Gewerkschaften zu reden. Man hätte eine tragbare Lösung gefunden.

NOlympia in Hamburg hat dem Ganzen nun die Richtung gewiesen, und das ist erst der Anfang.

Wer hat Hamburg verraten? Die Sozialdemokraten!

DeltaR95

Zitat von: Lichtstifter in 12.06.2026 11:29Das entbindet den Staat selbstverständlich nicht von seiner Pflicht, eine verfassungsgemäße Besoldung sicherzustellen. Es bedeutet aber, dass die konkrete Ausgestaltung mit Augenmaß erfolgen muss und sowohl rechtlichen als auch finanziellen Realitäten Rechnung tragen sollte.

Diese Aussage ist ein Widerspruch in sich - das verfassungsmäßige Minimum ist definiert, wie soll man das mit Augenmaß verändern?  :o

Wir leben in einem Rechtsstaat - dachte ich zumindest bisher. Aber scheinbar gilt "Recht" in Deutschland nur noch, wenn es bezahlbar ist - zumindest hat Herr MdB (oder sein Mitarbeiter) genau das geschrieben.

cal367

Ich habe da mal eine Frage, auch weil ich über die Suche nichts passendes gefunden habe, wie verhält es sich dann eigentlich mit der Einkommenssteuer, Steuerklasse pp.?

Formal wird mir ja ein Doppelverdiener-Haushalt unterstellt, aber welchen rechtlichen Rahmen hat diese Annahme?

Für mich wäre dies eine häusliche Unterhaltsverpflichtung. Allerdings existiert diese formaljuristisch nur zwischen Ehepartnern, nicht aber beim häuslichen Zusammenleben, ohne Ehe. Das Zusammenleben zweier Menschen, ohne Ehe, ist zwar eine Lebensentscheidung, hat aber keine rechtlich bindende Wirkung. Auch Argumentativ könnte ich höchstens zu den Hintergründen, warum zwei Menschen zusammmenleben (ohne Ehe),spekulieren -> z.B. Wohnungsnot/WG usw.. 

Das würde für mich jedoch, von der anderen Seite her betrachtet, einen gewissen rechtlichen automatismus bedeuten bei der Einführung eines Partnereinkommens bedeuten -> Ergo: beim häuslichen Zusammenleben mit dem Partner (keine Ehe), dass dann ein Ehe gleichgesetztes Familienkonstrukt unterstellt wird, mit allen seinen Rechten und Pflichten. Auch vor dem Hintergrund, dass es ja scheinbar keine Möglichkeit gibt aus diesem "fiktiven" Konstrukt herauszukommen. Den, wie soll ich nachweisen, dass ich kein Partner habe? Erklärung an Eides statt?

Weitergedacht: Wenn ich aus dem Konstrukt nicht herauskomme, wie müsste ich das dann z.B. bei der Einkommensteuer einsortieren, Unterhaltspflichter Anteil, Sonderausgaben? Was bedeutet das für die Steuerklasse? Eventuell Versicherungen und Banken?

Klar könnte man einfach sagen wird angenommen, der Rest kümmert nicht.....

DeltaR95

Das fiktive Partnereinkommen wirkt doch schon wie ein "fiktiver Familienzuschlag" - nur, dass dieser durch den Ehepartner des Beamten (und somit einen Dritten) an den Beamten zu zahlen ist.

Für Single-Beamte (und leider auch für solche mit einem Ehepartner ohne Erwerbseinkommen) wirkt dieser "fiktive Familienzuschlag" wie eine Besoldungskürzung.

Für verheiratete Beamte mit erwerbstätigem Partner wird durch diesen der "fiktive Familienzuschlag" an den Beamten gezahlt - fernab von der Erwerbsrealität, denn rund 22.000 € Brutto verdient auch nicht jeder einfach so.

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in 15.06.2026 08:56Das fiktive Partnereinkommen wirkt doch schon wie ein "fiktiver Familienzuschlag" - nur, dass dieser durch den Ehepartner des Beamten (und somit einen Dritten) an den Beamten zu zahlen ist.

Für Single-Beamte (und leider auch für solche mit einem Ehepartner ohne Erwerbseinkommen) wirkt dieser "fiktive Familienzuschlag" wie eine Besoldungskürzung.

Für verheiratete Beamte mit erwerbstätigem Partner wird durch diesen der "fiktive Familienzuschlag" an den Beamten gezahlt - fernab von der Erwerbsrealität, denn rund 22.000 € Brutto verdient auch nicht jeder einfach so.

Das aber ist doch der springende Punkt. Diese Fiktion kann sich in der Realität erfüllen, muss es aber nicht. Das ist aber egal, weil das Problem schon in der Grundsätzlichen Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens liegt. Die DH übertragen mit dem fiktiven Partnereinkommen die Herstellung einer aA teilweise auf den fiktiven oder realen Partner des Beamten. Das kann und darf nicht sein!
Deus hic finitur

Mattarello

Das fiktive Partnereinkommen führt zu seltsamen Anreizen. Am Beispiel der Bundesländer mit Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs (z. B. Baden-Württemberg):
Wenn wir ein Paar annehmen, eine Person verbeamtet, die andere nicht berufstätig und ohne eigenes Einkommen. Dann würde der beantragte Zuschlag (Partner ist nicht berufstätig) ausgezahlt. Nehmen wir an, das Paar denkt über einen Zuverdienst in Höhe eines Minijobs nach. Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Die bisher nicht berufstätige Person macht den Minijob (Zuschlag fällt weg, da ja der/die Partner/in nun verdient)
2. Die verbeamtete Person macht den Minijob neben dem Beruf. Die bisher nicht berufstätige Person bleibt nicht berufstätig. (Zuschlag bleibt)

Im Ergebnis hat das Paar in beiden Fällen zusammen gleich viel verdient, aber im Fall 2 hat es mehr Geld, da der Zuschlag nicht wegfällt.

Schneewitchen

Zitat von: Mattarello in 18.06.2026 16:07Das fiktive Partnereinkommen führt zu seltsamen Anreizen. Am Beispiel der Bundesländer mit Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs (z. B. Baden-Württemberg):
Wenn wir ein Paar annehmen, eine Person verbeamtet, die andere nicht berufstätig und ohne eigenes Einkommen. Dann würde der beantragte Zuschlag (Partner ist nicht berufstätig) ausgezahlt. Nehmen wir an, das Paar denkt über einen Zuverdienst in Höhe eines Minijobs nach. Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Die bisher nicht berufstätige Person macht den Minijob (Zuschlag fällt weg, da ja der/die Partner/in nun verdient)
2. Die verbeamtete Person macht den Minijob neben dem Beruf. Die bisher nicht berufstätige Person bleibt nicht berufstätig. (Zuschlag bleibt)

Im Ergebnis hat das Paar in beiden Fällen zusammen gleich viel verdient, aber im Fall 2 hat es mehr Geld, da der Zuschlag nicht wegfällt.

Wenn und insofern sich nachweisen ließe, dass Variante 2 nur gewählt worden ist, um a) das Familieneinkommen zu erhöhen und gleichzeitig b) den Zuschlag nicht zu verlieren, dann wäre hier der Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs möglicherweise gegeben.

Nur weil der Dh ein hohes Maß an Kreativität walten lässt, um die berechtigten Ansprüche seiner Beamten wegzuoptimieren, kann es doch aus seiner Sicht nicht geduldet werden, wenn es ihm seine Arbeitsdrohnen mit Ernennungsurkunde gleich tun, um das gegenteilige Ergebnis zu erreichen.

🤣😂🤣😇

Deus hic finitur

Lichtstifter

ZitatIm Ergebnis hat das Paar in beiden Fällen zusammen gleich viel verdient, aber im Fall 2 hat es mehr Geld, da der Zuschlag nicht wegfällt.

Es ist doch erheblich gravierender.

Fall 1 sorgt für plus-minus 0 Euro und verlorenen 43 Stunden Lebenszeit im Monat.

Ausgehend von Situation 1 verliert man in Situation 2 zwar auch 43 Stunden Lebenszeit im Monat hat aber das Geld von zwei Minijobs mehr zur Verfügung.


Man blicke mal rüber in mein Thüringen

https://www.youtube.com/watch?v=M9ei16T17iY

Hier wurde kein Wort von einem fiktivem Partnereinkommen gesprochen. Habe ich etwas übersehen oder könnte Thüringen hier ein kleines Vorbild darstellen?


Prekariatsbeamter

Schneewitchen

Zitat von: Lichtstifter in 19.06.2026 12:10Es ist doch erheblich gravierender.

Fall 1 sorgt für plus-minus 0 Euro und verlorenen 43 Stunden Lebenszeit im Monat.

Ausgehend von Situation 1 verliert man in Situation 2 zwar auch 43 Stunden Lebenszeit im Monat hat aber das Geld von zwei Minijobs mehr zur Verfügung.


Man blicke mal rüber in mein Thüringen

https://www.youtube.com/watch?v=M9ei16T17iY

Hier wurde kein Wort von einem fiktivem Partnereinkommen gesprochen. Habe ich etwas übersehen oder könnte Thüringen hier ein kleines Vorbild darstellen?




Nein, ich habe hier von einem fiktiven Partnereinkommen explizit auch nichts gehört, Dargestellt wurde aber ein Ergänzungszuschlag in Höhe von 450€ für Alleinverdienerpaare.

Das bedeutet aber dann doch, dass für Paare, die beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen, 450€ besoldungsmindernd berücksichtigt werden!?
Deus hic finitur