Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Tipozuol

Jetzt mal angenommen man ist getrennt und muss Unterhalt zahlen.
Soll ja bei Soldaten und Polizisten durchaus mal vorkommen.

Kann man dann das fiktive Einkommen des Partners berücksichtigen und nur den Unterhalt oberhalb des fiktiven Einkommens zahlen?

Müsste doch, oder?

Schneewitchen

Zitat von: Tipozuol in Gestern um 20:26Jetzt mal angenommen man ist getrennt und muss Unterhalt zahlen.
Soll ja bei Soldaten und Polizisten durchaus mal vorkommen.

Kann man dann das fiktive Einkommen des Partners berücksichtigen und nur den Unterhalt oberhalb des fiktiven Einkommens zahlen?

Müsste doch, oder?

Nette Idee 😉! Die Familienrichter, die sehen das bestimmt auch so....😂😅🤣

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 20:36Nette Idee 😉! Die Familienrichter, die sehen das bestimmt auch so....😂😅🤣

Eigentlich ein gutes Argument. Wenn dem Ehepartner eines Beamten unterstellt werden kann (und vom Dienstherrn faktisch auch wird), ein entsprechendes Partnereinkommen beizutragen, müsste das logischerweise auch als Argumentation für den nachehelichen Unterhalt gelten.

So gesehen verändert die Argumentation des Dienstherrn nicht nur die Besoldung des Beamten, sondern greift die Grundpfeiler der Ehe an. Ich glaube, dieser Tragweite ist sich nur keiner bewusst.  ;D

Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:09Eigentlich ein gutes Argument. Wenn dem Ehepartner eines Beamten unterstellt werden kann (und vom Dienstherrn faktisch auch wird), ein entsprechendes Partnereinkommen beizutragen, müsste das logischerweise auch als Argumentation für den nachehelichen Unterhalt gelten.

So gesehen verändert die Argumentation des Dienstherrn nicht nur die Besoldung des Beamten, sondern greift die Grundpfeiler der Ehe an. Ich glaube, dieser Tragweite ist sich nur keiner bewusst.  ;D

Das ist in der Tat ein interessanter Gedanke. M.E. kann und sollte man den diesen Gedanken dann wieder aufgreifen, wenn das BVerfG final grünes Licht für das fiktive Partnereinkommen gegeben hat.

Die Mehrheit hier im Forum, über alle Threads, ist jedoch der Auffassung, dass  eher die Hölle zufriert, bevor das BVerfG das fiktive Partnereinkommen abnickt.

Insofern werte ich diese Fiktion zunächst nur als dreisten Versuch der Dhn, uns wieder einmal eine amtsangemessene Allimentation zu versagen.

Sollte es aber, gegen jede Erwartung, so kommen, dass das fiktive Partnereinkommen qua BVerfG-Urteil legalisiert wird, dann müsste man in der Tat einmal schauen, welche Einflüsse dieses fiktive Partnereinkommen auf und in anderen Rechtsgebieten ggf. haben könnte. Dazu wird dann einigen kreativen Juristen bestimmt etwas einfallen😉!

AltStrG

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:28Das ist in der Tat ein interessanter Gedanke. M.E. kann und sollte man den diesen Gedanken dann wieder aufgreifen, wenn das BVerfG final grünes Licht für das fiktive Partnereinkommen gegeben hat.

Die Mehrheit hier im Forum, über alle Threads, ist jedoch der Auffassung, dass  eher die Hölle zufriert, bevor das BVerfG das fiktive Partnereinkommen abnickt.

Insofern werte ich diese Fiktion zunächst nur als dreisten Versuch der Dhn, uns wieder einmal eine amtsangemessene Allimentation zu versagen.

Sollte es aber, gegen jede Erwartung, so kommen, dass das fiktive Partnereinkommen qua BVerfG-Urteil legalisiert wird, dann müsste man in der Tat einmal schauen, welche Einflüsse dieses fiktive Partnereinkommen auf und in anderen Rechtsgebieten ggf. haben könnte. Dazu wird dann einigen kreativen Juristen bestimmt etwas einfallen😉!

Den kreativen Juristen braucht nichts einzufallen, weil genau diese Beispiele im Hauptthread schon längst als Beispiele genannt wurden, warum ein fiktives Partnereinkommen m.M.n. nicht kommen wird.


DeltaR95

Zitat von: AltStrG in Heute um 11:08Den kreativen Juristen braucht nichts einzufallen, weil genau diese Beispiele im Hauptthread schon längst als Beispiele genannt wurden, warum ein fiktives Partnereinkommen m.M.n. nicht kommen wird.

Wenn das so rechtlich "klar" wäre, warum macht dann das BVerfG nicht kurzfristig mit einem Urteil diesem Treiben ein Ende? Abgesehen davon, wenn es so rechtlich klar wäre, würde jeder Dienstherr sich mit diesem dreisten Konstrukt doch direkt selber ins Bein schießen. Oder stehen dem Beamten auch bei vorsätzlich rechtswidriger Besoldung durch den Dienstherrn keine "Schadensersatzansprüche" zu? (Rhetorische Frage ;))

Grisupoli

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 10:09Eigentlich ein gutes Argument. Wenn dem Ehepartner eines Beamten unterstellt werden kann (und vom Dienstherrn faktisch auch wird), ein entsprechendes Partnereinkommen beizutragen, müsste das logischerweise auch als Argumentation für den nachehelichen Unterhalt gelten.

So gesehen verändert die Argumentation des Dienstherrn nicht nur die Besoldung des Beamten, sondern greift die Grundpfeiler der Ehe an. Ich glaube, dieser Tragweite ist sich nur keiner bewusst.  ;D
Meine Anwältin sagt seit Beginn an, dass das fiktive Partnereinkommen einen unerlaubter Eingriff in die laut Grundgesetz geschützte Ehe ist und argumentiert auch entsprechend.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Illunis

Zitat von: Grisupoli in Heute um 13:59Meine Anwältin sagt seit Beginn an, dass das fiktive Partnereinkommen einen unerlaubter Eingriff in die laut Grundgesetz geschützte Ehe ist und argumentiert auch entsprechend.
Same, aber ich denke wir haben die selbe Vertretung😁

Interessant ist es trotzdem, mit dem selben Argument müsste meine Frau auch Bürgergeld beantragen können.  Fiktiv schulde ich ihr so ja keinen Unterhalt. Vermögen hat sie bei der Prüfung trotzdem keins.

Versuch

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 12:39Wenn das so rechtlich "klar" wäre, warum macht dann das BVerfG nicht kurzfristig mit einem Urteil diesem Treiben ein Ende? Abgesehen davon, wenn es so rechtlich klar wäre, würde jeder Dienstherr sich mit diesem dreisten Konstrukt doch direkt selber ins Bein schießen. Oder stehen dem Beamten auch bei vorsätzlich rechtswidriger Besoldung durch den Dienstherrn keine "Schadensersatzansprüche" zu? (Rhetorische Frage ;))

 Na ja, können es herausziehen und sparen mind. Zinsen und nach den Urteil von HH vll sogar viel mehr für die Vergangenheit.

Grisupoli

Zitat von: Illunis in Heute um 16:45Same, aber ich denke wir haben die selbe Vertretung😁

Interessant ist es trotzdem, mit dem selben Argument müsste meine Frau auch Bürgergeld beantragen können.  Fiktiv schulde ich ihr so ja keinen Unterhalt. Vermögen hat sie bei der Prüfung trotzdem keins.
Auch Frau Dr. S.? 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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Illunis