Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Schneewitchen

Nach meiner Auffasung stellt sich hier nicht die Frage nach der günstigeren Lösung.

Hier muss es doch eher darum gehen, ob das fiktive Partnereinkommen rechtlich haltbar ist.

Dazu ist hier im Forum schon viel geschrieben worden.

Ich möchte hier nur einen entscheidenden Punkt wiederholen:

Der Dh steht zweifelsohne in der alleinigen Pflicht, seine Beamten angemessen, d.h. vollumfänglich, zu alimentieren.

Durch das fiktive Partnereinkommen überträgt er einen Teil dieser Pflicht auf einen Dritten.

Das ist m.E. nicht mit Art. 33 GG vereinbar.

Daher ist doch die Frage, ob das Modell des fiktiven Partnereinkommens die günstigste Gestaltungsvariante ist, eher überflüssig.

Selbst wenn das fiktive Partnereinkommen insgesamt für die Dh fiskalisch eine super tolle Idee darstellen würde, so ist es doch ein Ansatz, der letztlich vom BVerfG kassiert wird.

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:23Selbst wenn das fiktive Partnereinkommen insgesamt für die Dh fiskalisch eine super tolle Idee darstellen würde, so ist es doch ein Ansatz, der letztlich vom BVerfG kassiert wird.

Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.

InternetistNeuland

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:42Ich stelle mal absichtlich eine provokante Frage: Wenn der Dienstherr den Beamten wirklich "4K" alimentiert, warum sollte dieser dann z.B. noch eine kostenlose Ganztagsbetreuung für die Kinder oben drauf bekommen? Die Alimentation ist doch dann so gewährt, dass der Ehepartner sich um die Kinder kümmern kann?

Es wird sicherlich argumentativ schwierig darzustellen sein, dass die Beamtenfamilie beides bekommt.

Wenn jeder Beamte wirklich "4K-aA" alimentiert wird, hängen dort auch für den Beamten einige "Unannehmlichkeiten" dran. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass die Beihilfe komplett abgeschafft wird. Dann müsste jedoch sichergestellt sein, dass der Beamte die Versicherung der Familie in dieser Hinsicht selber stemmen kann.

Gerade bei diesem Punkt sehe ich "Sparpotenzial" und man käme dem "Willen" der Bevölkerung nach. Dann zahlt der Beamte für sich, seinen Ehepartner und seine Kinder vollständig in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ein (was natürlich die Mindestalimentation ordentlich steigert) und die ganzen "Neider" sind befriedigt.

Beamte bekommen doch keine kostenlose Ganztagsbetreuung.

Schneewitchen

4K ist ein Maßstab zur Berechnung der Mindestbesoldung. Nicht mehr und nicht weniger. Zu viel sollte man da nicht hinein interpretieren.

Die Gehälter in der freien Wirtschaft bemessen sich anders, sind aber definitiv an der jeweiligen familiären Situation des Miarbeiters ausgerichtet. Dort ist die Frage, ob mit dem Gehalt des Mitarbeiters, dieser eine Familie ernähren kann, völlig irrelevant.

Dennoch besteht hier grundsätzlich ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Nur die Kosten hierfür bestimmen sich ggf. nach dem Einkommen.

Weshalb sollte das dann bei Beamten anders sein?

DeltaR95

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 17:00Weshalb sollte das dann bei Beamten anders sein?

Weil man nicht auf der einen Seite argumentieren kann, dass der Beamte "4K" alimentiert sein muss, damit er Alleinverdiener ist und ergo der Ehepartner sich um Haus, Hof und Kinder kümmern kann, weil er nicht arbeiten gehen muss und auf der anderen Seite der Beamtenfamilie dann solche "Vergünstigungen" gewähren.

Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los. Irgendein "Sonderopfer" werden die Beamten für den ihnen zustehenden Luxus der 4K-Alimentation bezahlen müssen. Anders lässt sich eine 4K-Alimentation sicherlich nicht politisch oder gesellschaftlich "verkaufen".

Für mich bedeutet das, dass der Beamten eben keinen Anspruch mehr auf eine Ganztagsbetreuung haben kann. Das wäre im Widerspruch zum Sinngehalt der 4K-Alimentation, denn diese schließt sich nach meiner Lesart an den BGB § 1360 an.

lotsch

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:50Weil man nicht auf der einen Seite argumentieren kann, dass der Beamte "4K" alimentiert sein muss, damit er Alleinverdiener ist und ergo der Ehepartner sich um Haus, Hof und Kinder kümmern kann, weil er nicht arbeiten gehen muss und auf der anderen Seite der Beamtenfamilie dann solche "Vergünstigungen" gewähren.

Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los. Irgendein "Sonderopfer" werden die Beamten für den ihnen zustehenden Luxus der 4K-Alimentation bezahlen müssen. Anders lässt sich eine 4K-Alimentation sicherlich nicht politisch oder gesellschaftlich "verkaufen".

Für mich bedeutet das, dass der Beamten eben keinen Anspruch mehr auf eine Ganztagsbetreuung haben kann. Das wäre im Widerspruch zum Sinngehalt der 4K-Alimentation, denn diese schließt sich nach meiner Lesart an den BGB § 1360 an.

Dann wären wir in der untersten BesGr. wahrscheinlich unter Bürgergeldniveau. Das BVerfG hat zwar für die Mindestbesoldung mitllerweile ein anderes Berechnungssystem eingeführt (MÄE), dennoch besagt Art. 33 Abs. 5 GG, dass der Beamte und dessen Familie nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein darf.

netzguru

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 16:48Beamte bekommen doch keine kostenlose Ganztagsbetreuung.

Doch sie werden durch Vorgesetzte betreut.

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DeltaR95

Zitat von: lotsch in Gestern um 18:32Dann wären wir in der untersten BesGr. wahrscheinlich unter Bürgergeldniveau. Das BVerfG hat zwar für die Mindestbesoldung mitllerweile ein anderes Berechnungssystem eingeführt (MÄE), dennoch besagt Art. 33 Abs. 5 GG, dass der Beamte und dessen Familie nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein darf.

Für mich fängt die Tabelle immernoch bei der A1 an, da der Gesetzgeber nie sauber dargelegt hat, warum die Streichungen darüber erfolgt sind. Mag sein, dass es keine "ungelernten Hilfsarbeiter" mehr als Beamte gibt, aber die Abstände von A1 bis A16 basierten doch mal auf der Annahme.

Und 2,3 x MÄE x 0,8 für einen ungelernten Hilfsarbeiter sind nun wirklich üppig, oder?

Bei einem MÄE 2025 auf Ebene es Bundes von 33.385 € (netto) reden wir von dann 61.428,40 € als Mindestgrenze der Besoldungstabelle - oder 5.200 € pro Monat.

Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass die 4K-Familie damit unter Bürgergeldniveau liegt.

A5 wäre dann mit den Prozentenabständen aus den Bundesalimentationsgesetz (2,7 % pro Besoldungsgruppe) schon bei ~ 5.800 € netto pro Monat.

Wenn das nicht reicht für die 4K-Familie auf dieser unteren Ebene bin ich echt sprach- und ratlos.

Schneewitchen

Zitat von: netzguru in Gestern um 18:59Doch sie werden durch Vorgesetzte betreut.

 ;D  ;D  ;D
Mitunter ist diese Betreuung aber mau...😅🤣😂