Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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TheBr4in

Zitat von: DeltaR95 in 21.06.2026 17:50Weil man nicht auf der einen Seite argumentieren kann, dass der Beamte "4K" alimentiert sein muss, damit er Alleinverdiener ist und ergo der Ehepartner sich um Haus, Hof und Kinder kümmern kann, weil er nicht arbeiten gehen muss und auf der anderen Seite der Beamtenfamilie dann solche "Vergünstigungen" gewähren.

Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los. Irgendein "Sonderopfer" werden die Beamten für den ihnen zustehenden Luxus der 4K-Alimentation bezahlen müssen. Anders lässt sich eine 4K-Alimentation sicherlich nicht politisch oder gesellschaftlich "verkaufen".

Für mich bedeutet das, dass der Beamten eben keinen Anspruch mehr auf eine Ganztagsbetreuung haben kann. Das wäre im Widerspruch zum Sinngehalt der 4K-Alimentation, denn diese schließt sich nach meiner Lesart an den BGB § 1360 an.

Das würde ja bedeuten, dass es ein Arbeitsverbot für den Ehepartner des Beamteten geben müsste. Das wäre dann das Gegenteil von einem fiktiven Partnereinkommen. Es muss doch die freie Entscheidung des Partners des Beamteten bleiben, ob er arbeitet oder nicht. Gleichzeitig sollte der Dh dieses Einkommen nicht nutzen dürfen, um seine Pflicht klein zu rechnen.

Illunis

Nicht wirklich. Kannst ja immer in kostenpflichtige Betreuung geben.

Was PFLICHT angeht macht es aber einen erheblichen Unterschied ob ich die 23K from Freistaat bekomme und dann für meinen Zwerg bezahle weil meine Frau arbeiten gehen möchte, oder ob ich die 23K nicht bekomme und trotzdem bezahlen muss weil meine Frau arbeiten gehen muss (und in unserem Fall gar keine Change hat das Geld wirklich zu verdienen).

Daraus folgert sich auch ein etwas anderer evtl. deutlich amtsangemessener Lebensstandard.
So ist es auch erheblich einfacher, dass der Partner/die Partnerin sich spontan um Haus und Hof incl. Kinder kümmern muss, falls der Dienstherr auf die Idee kommt:
"Übrigens die nächsten 2 Wochen bist du durchgängig am anderen Ende des Landes und leistest Dienst" (was in meinem Fall auch schon vor gekommen ist. Damals noch ohne Kind)

Genau das möchte der Dienstherr ja und das ist einer der Gründe für Beamte.

P.S.: Passt auch dazu, dass früher der Partner (damals leider immer die Frau) aus dem Dienst entlassen wurde.

Comandante

Zitat von: DeltaR95 in 21.06.2026 17:50Sollte dieser Anschein entstehen, geht doch die Neiddebatte in der Bevölkerung gleich wieder los.
Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass ein Großteil der Bevölkerung in Sachen Volkswirtschaftslehre völlig ungebildet ist. Dazu kommt noch, dass die Interessenvertreter und Verbände alles andere vertreten, nur nicht die Interessen der abhängig Beschäftigten.


DeltaR95

Zitat von: jeto in Gestern um 09:12Schön, dass für Dich die Besoldung bei A1 startet, ist aber nun einmal schon seit Jahren nicht mehr der Fall. Ich kann doch nicht Behauptungen als Regeln auslegen und danach dann Wünsch-dir-was spielen. Es gibt keinen Abstand A1-A16, weil es die Besoldungsgruppe nicht gibt.

Ich habe eine Begründung für meine Meinung dargelegt. Wo ist noch mal deine? Aha, danke.

cal367

Zitat von: Illunis in Gestern um 11:45oder ob ich die 23K nicht bekomme und trotzdem bezahlen muss weil meine Frau arbeiten gehen muss (und in unserem Fall gar keine Change hat das Geld wirklich zu verdienen).

Illunis, dieser Punkt ist ein interessanter und vor allem kritischer Gedanke. Dadurch, dass der Partner im Grunde genötigt wird, einen Erwerb zu haben, und der DH dieses Einkommen verplant, würde der Partner de facto umsonst arbeiten. Macht sich der DH, oder womöglich sogar ich mich selbst, der Nötigung strafbar?

jeto

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 14:42Ich habe eine Begründung für meine Meinung dargelegt. Wo ist noch mal deine? Aha, danke.

Ich wüsste auch nicht, was es da von meiner Seite zu begründen gibt. Du verallgemeinerst deinen frommen Wunsch, dass die Besoldungstabellen immer noch bei A1 starten - machen sie aber nicht. Ende der Geschichte, da hilft auch die Begründung zu deinem eigenen Wunschdenken nichts, weil sie nicht haltbar ist. Warum sollte die Mindestalimentation mit einer Grundbesoldung bei A1 beginnen, wenn der Posten weder vergeben noch von Altgedienten bekleidet wird?

Illunis

Zitat von: cal367 in Heute um 08:50Illunis, dieser Punkt ist ein interessanter und vor allem kritischer Gedanke. Dadurch, dass der Partner im Grunde genötigt wird, einen Erwerb zu haben, und der DH dieses Einkommen verplant, würde der Partner de facto umsonst arbeiten. Macht sich der DH, oder womöglich sogar ich mich selbst, der Nötigung strafbar?

Nicht nur. Spielen wir das Gedankenspiel mal weiter.

Beispiel aus unserem Alltag:
 Firma der Frau während der Elternzeit (nach Verkauf, danke Kartellamt an dieser Stelle!) insolvent. Dort hatte Sie sich obwohl sie Formal keinen Abschluss hat hoch gearbeitet (aber auch dort keine 23K/Jahr verdient). Elterngeld (das zum Glück lang gestreckt war) lief aus -> ALG1. Wegen dem Damoklesschwert PKV, hat sie bei erst bester Gelegenheit zugegriffen und einen der wenigen für Sie vorhanden Jobs angenommen. Trotz erheblicher RedFlags, aber was soll man ohne Angebote (3/4 Jahr Suche) machen.

Leider!

Wie sieht es nun mit Schmerzensgeld für die erhebliche psychische Belastung sowohl beim Partner als auch beim Beamten aus?
Natürlich wird weiter gesucht, aber wenn die Frau regelmäßig wegen der absolut unhaltbaren Arbeitsumstände weinend nach Hause kommt, aber sich trotzdem dort hin quält um uns und dem Kind nicht den gewohnten Lebensraum zu entziehen, hat das Züge von Folter.

Zitat von: RN63Eine amtsangemessene Besoldung muss sicherstellen, dass die Beamten ihren Dienst
mit voller Hingabe leisten können (a); das gelingt nur, wenn sie frei von existenziellen
finanziellen Sorgen sind (vgl. BVerfGE 39, 196 <201 f.>),
eher nicht wenn man ständig versucht mit nach Arbeitsplätzen zu suchen und der Kopf nie frei ist.
6 Tage Kündigungsfrist dank BRTV machen die Sorge auch nicht besser.

Zitat von: RN64Das Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG gebietet es, das Berufsbeamtentum
durch eine amtsangemessene Alimentation dergestalt in der Gesellschaft zu verankern,
dass sich die Beamtenschaft nicht in einer wirtschaftlich prekären Lage mit dem Risiko
eines Absinkens in den Bereich der unmittelbaren Armutsgefährdung beziehungsweise
Einkommensarmut befindet.
Guter Witz!

Fiktiv:

  • Sollte es nun zur psychischen Dienstunfähigkeit kommen => Dienstbeschädigung/Dienstunfallversorgung?
  • Kind mit auf die Dienststelle nehmen? "Kindergarten" ist dort schließlich oft auch und so könnte die Frau freier nach Arbeit suchen. ;D

evtl. ist die Wut auf Dienstherr u. BVerfG, die in dem ein oder anderen Post durch kommt, so auch verständlicher :-\

Der Beamte ist selbst Schuld hätte ja auch ein Vorstandsmitglied eines DAX Konzerns heiraten und kinderlos bleiben können.... ::)

DeltaR95

Zitat von: jeto in Heute um 10:13Warum sollte die Mindestalimentation mit einer Grundbesoldung bei A1 beginnen, wenn der Posten weder vergeben noch von Altgedienten bekleidet wird?

Ganz einfach, weil die gesamte Besoldungstabelle A fachlich von A1 bis A16 ersonnen war - vom "ungelernten Hilfsarbeiter" bis zum "Dienststellenleiter".

Wenn die Tätigkeit durch den Dienstherrn nicht mehr benötigt wird, gibt es genau einen sicheren Weg - Dienstposten für Nachbesetzung sperren, Dienstposteninhaber auslaufen lassen oder für Aufstieg qualifizieren.

Was hat der Dienstherr statt dessen gemacht? Die Besoldungsgruppen gestrichen und die Dienstposteninhaber übergeleitet - allerdings hat er diesen "Ruck" unten nicht nach oben weitergegeben.

Jetzt haben wir folgende Situation:

1) Urteil des BVerfG aus 2025, dass der "niedrigwertigste" Dienstposten eines Beamten die Mindestbesoldung erhalten muss.
2) Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes, welches zwischen Besoldungsgruppen und Laufbahnen mit starren Prozenten arbeitet.

Was ist jetzt für den A16er besser? Wenn die Besoldungstabelle noch mit A1 beginnt, auch wenn diese nicht besetzt ist, oder wie in manchen Bundesländern mit A6?

Durch die Streichungen unten ist der Ankerpunkt verschoben worden - und jetzt bin ich mal richtig "böswillig":

Wir schreiben den 31.12. Der A6 erhält "Mindestbesoldung" (MÄE * 2,3 * 0,8), der A7 nach Entwurf des Gesetzes die A6 * 1,027.

Jetzt ist der 01.01 und der Dienstherr stellt fest, dass das MÄE ganz böse gestiegen ist und das ganz teuer wird. Was könnte er tun?

Ganz simpel: Er streicht die A6, leitet den A6 in A7 über und behauptet dann, dass wäre der "niedrigwertigste" Dienstposten eines Beamten, zahlt dem neuen A7 die Mindestbesoldung und die "alten" A7 erhalten MÄE mit Besitzstandswahrung.

Das wäre sogar im Einklang mit der derzeitigen Rechtsprechung des BVerfG.

Jetzt wird hoffentlich klar, warum man diese "Stauchung" der Besoldungstabelle A endlich anfechten muss.