Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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Schneewitchen

Zitat von: Tarifgeist in 05.08.2026 16:59Aussitzen ist halt die sinnvollste Option - das muss man, ganz nüchtern betrachtet, anerkennen.
Was bringt es denn einer Regierung jetzt diesen Sparflammen-Entwurf auf den Weg zu bringen? Nix! - Die Alimentation bleibt nach wie vor (meinem laienhaften Empfinden nach) durch Rechentricks verfassungswidrig aber man zahlt trotzdem mehr, obwohl kein Geld da ist. Die Inflation spielt doch auf Seiten der Regierung, was etwaige Nachzahlungen angeht. Warum also nicht so lange warten wie es möglich ist? Zudem ist die Wahrscheinlichkeit ja auch nicht gerade klein, dass das eigene Problem von heute, morgen das Problem eines anderen wird und von der Unpopularität in der Bevölkerung, was die Besoldungserhöhung von Beamten angeht mal ganz zu schweigen. Würde mich wundern, wenn sich da einer drum reißt sowas verfassungsmäßig umzusetzen und nicht viel lieber denjenigen der es macht aus der Opposition heraus anzupöbeln  ;D

Ich sehe (aus Politikersicht) einfach keine sinnvollen Gründe, die für eine zeitnahe Umsetzung eines Entwurfs sprechen. Vielmehr glaube ich daran, dass bereits neue Absurditäten ersonnen werden, die Zeit verschaffend gezündet werden, wenn das BVG im Jahre 2034 das fiktive Partnereinkommen beerdigt.

Es ist ja nicht nur die Verschleppung der aA und die ganzen Tricksereien, um die notwendigen Besoldungsanpassungen möglichst zu reduzieren.

Es geht eben auch darum, welche Signale da in Richtung der Beamtenschaft ausgesandt werden.

Diese Verschleppungen anhand fadenscheiniger Begründungen, die Tricksereien und der fehlende Beistand gegenüber der öffentlichen Meinung, zeigen, dass es mit der Wertschätzung der DHn gegenüber ihren Beamten nicht sehr weit her ist.

Wir sind, und das wird immer wieder zwischen den Zeilen verschiedenster Einlassungen aus der Politik deutlich, nichts weiter als ein Kostenfaktor.

Das Wort "Wertschätzung" ist zu einem folkloristischen Beiwerk in den Standard-Sonntagsreden der Politik verkommen.

Tatsächlich sind wir nicht nur irgendein Kostenfaktor. Wir haben keine Lobby. Wenn gespart werden muss, dann wird direkt auf die Personalkosten geschielt, vorzugsweise auf die Beamten. Wir können uns nicht unmittelbar wehren im Vergleich zu den Tarifkräften. Zudem heißt es, wer an den Beamten spart, der hat die öffentliche Meinung auf seiner Seite.

Jeder Versuch, bei den sozialen Transferleistungen zu sparen, löst deutlich mehr Empörung in der Öffentlichkeit aus, bei den linken Parteien ohnehin.

Nein, das wird sich auch nicht ändern. Wir sind das Haushaltskonsoldierungsreservoir der DH. Das wird auch weiterhin so bleiben. Das ist auch der Grund, weshalb die meißten Dh zukünftig keine automatisierten Besoldungserhöhung, ähnlich der Vorgehensweise bei den Diäten, implementieren werden.

Man will den unmittelbaren Einfluss auf die Besoldung nicht aufgeben. Das aber sicher nicht, um uns Gutes zu tun. Man möchte auch weiterhin den Rotstift ansetzen können. Nur darum geht es.

Bedenklich finde ich auch die Missachtung des BVerfG durch die Politik und die verächtliche Haltung gegenüber der staatstragenden Institution des Berufsbeamtentums. Dies lässt eine fatale Grundhaltung der politisch Handelnden gegenüber dem Staat als solchem erkennen.





Deus hic finitur

Dogmatikus

Zitat von: DeltaR95 in 05.08.2026 15:43Wie will man rechtfertigen, dass es dann zwei Beamte gibt, die für die exakt gleiche Tätigkeitkeit so unterschiedlich besoldet werden? Das ist überhaupt doch nur denkbar, wenn man auch einige Pflichten bei den neuen Beamten entfallen lässt, damit die "Waage im Korrelat zwischen Besoldung und Pflichten" ausgeglichen bleibt.

Das wird auch unter Beachtung der sonstigen Grundrechte, insb. Art. 3 I GG, nicht möglich sein.

Meiner Meinung nach gibt es genau einen Weg, den die DHen einschlagen können, um zukünftig Geld einzusparen und gleichzeitig Art. 33 V GG zu wahren. Den werden allerdings auch nicht alle nur toll finden:

  • Neu-Verbeamtung nur noch dort, wo es unabdingbar ist (Justiz, Vollzug, Polizei, Finanzen). Dort kommuniziert man offensiv und offen, dass diese Tätigkeiten so wichtig für den Staat sind, dass sie nun mal auch entsprechend zu besolden sind, und beugt sich endlich dem BVerfG.
  • Alles andere wird zukünftig nicht mehr verbeamtet. Insb. der große Lehrkörper würde davon betroffen werden. Diese Tätigkeiten werden dann auf dem Niveau weiter bezahlt, auf dem sie es derzeit werden.

Nun wird natürlich sofort der Reflex kommen:

  • Die Lehrer werden streiken!
  • Die Angestellten werden sich ungerecht behandelt fühlen!
  • Wie soll man so noch Nachwuchs gewinnen?
  • Da werden nicht alle Bundesländer mitziehen!

Und diese Aussagen mögen sogar alle korrekt sein. Aber wenn man ernsthaft weniger Beamte auf dem verfassungsmäßigen Besoldungsniveau haben möchte, muss man eben weniger verbeamten und schlichtweg hinnehmen, dass es in diesen Gruppen dann zu Unmut kommt und auch Streiks möglich sind.

Und was die Nachwuchsgewinnung und das Mitziehen aller Bundesländer angeht: Wir erleben seit Jahrzehnten einen "konzertierten Verfassungsbruch" durch alle DHen. Die sollen sich also ernsthaft nicht auf obige Punkte einigen können?

Und selbst wenn: So ist das halt in einem föderalen System. Wer was anbieten kann, ist attraktiv, wer das nicht kann, eben nicht.

Paterlexx

Die Erfahrung zeigt doch: Den verbeamteten Lehrern ist der Nachwuchs offenbar ziemlich egal. Die Unis sind voll genug. Es wird also ausreichend fertig Studierte geben, die nach ein, zwei pädagogischen Zusatzkursen für 4.500 Euro brutto unterrichten können.

Vor allem dann, wenn die Lehrinhalte endlich einheitlich werden und wieder Platz für wirklich wichtiges Wissen entsteht. Teilweise läuft der Unterricht heute schon mit einer Lehrkraft und zwei Sozialpädagogen, die nur die Hälfte verdienen – weil sich die Klassen sprachlich kaum noch verständigen können.

Vielleicht sollte man einfach mal ins Ausland schauen, wie Schule dort inzwischen organisiert wird.

GrisuGrisu

Zitat von: DeltaR95 in 03.08.2026 10:22Das ist eines meiner Kernprobleme mit dem fiktiven Partnereinkommen, es gibt dort soviele "atypsiche Sonderfälle", da kann mir doch keiner erzählen, dass man sowas als Dienstherr pauschal unterstellen kann. Das sich die Besoldungsgesetzgeber untereinander noch nicht mal auf die Höhe einigen können, macht doch diesem Konstrukt den Gar aus.

Mein Mann und ich sind beide Bundesbeamte. Wie funktioniert das dann mit dem fiktiven Partnereinkommen? Wer von uns beiden ist fiktiv? Oder sind wir dann gegenseitig fikiv? äh .... oder dürfen wir dann eine Vielehe führen? Quasi behördliche Erlaubnis zum Fremdgehen? Entschuldigung. Ich wollte das schon lange loswerden. Es ist einfach so absurd.

Schneewitchen

Zitat von: GrisuGrisu in 13.08.2026 17:15Mein Mann und ich sind beide Bundesbeamte. Wie funktioniert das dann mit dem fiktiven Partnereinkommen? Wer von uns beiden ist fiktiv? Oder sind wir dann gegenseitig fikiv? äh .... oder dürfen wir dann eine Vielehe führen? Quasi behördliche Erlaubnis zum Fremdgehen? Entschuldigung. Ich wollte das schon lange loswerden. Es ist einfach so absurd.

Eine vornehmliche Absurdität ist keine, wenn ihr denn ein tieferer Sinn inne wohnt. Im vorliegenden Falle kann das fiktive Partnereinkommen daher nicht absurd sein, denn (Achtung es folgen zwei Begründungsalternativen; Es mag jeder für sich entscheiden, welche Alternative auf Ihn zutrifft):

1. Für naive Beamte, die auch schon in jungen Jahren auf den Enkeltrick hereinfallen:
Das fiktive Partnereinkommen dient der Modernisierung des Besoldungsrechtes und soll die realen Lebenswirklichkeiten in den Beamtenfamilien berücksichtigen.......

2. Für kritisch denkende Beamte, denen man kein X für ein U vormachen kann:
Unsere liebenswerten, fürsorglichen Dienstherren haben hier ein Instrument an die Hand bekommen, was es ihnen ermöglicht ordentlich Geld zu sparen. Dieses Instrument ist auch noch flexibel einetzbar, da man die Höhe des fiktiven Partnereinkommens auch nach Belieben auf phantastische Höhen anheben kann. Das ist die genialste Erfindung seit der Erfindung des Rades. Es hat nur einen Wehrmutstropfen: Das Damoklesschwert mit Namen BVerfG......! Aber bis dahin wird ordentlich gespart!!!! Nachzahlungen gibt es ja auch nur für diese renitenten Beamten, die in ihrer Gier Jahr um Jahr Widerspruch einlegen oder sogar dreisterweise Klagen.....

Naaa? Ich denke mal, alle hier im Forum sind ein krasser Fall für Ziffer 2!!!

Aber: Damit ist das fiktive Partnereinkommen keineswegs Absurd. Es ist, aus Sicht der DH gottgegeben !) Sollte das BVerfG eines Tages dazu seinen Segen geben, so würde in den Finanzministerien, Land auf und Land ab, die Sektkorken knallen.

Übrigens: Ist eigentlich bekannt, wer diese geniale Idee mit dem fiktiven Partnereinkommen gehabt hat? Wenn das ein Beamter war, dann dürfte der ja wohl sprungbefördert worden sein...
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: GrisuGrisu in 13.08.2026 17:15Mein Mann und ich sind beide Bundesbeamte. Wie funktioniert das dann mit dem fiktiven Partnereinkommen? Wer von uns beiden ist fiktiv? Oder sind wir dann gegenseitig fikiv? äh .... oder dürfen wir dann eine Vielehe führen? Quasi behördliche Erlaubnis zum Fremdgehen? Entschuldigung. Ich wollte das schon lange loswerden. Es ist einfach so absurd.

Bei Euch braucht es ja auch keine Fiktion. Ihr seid ja auch real schon Doppelverdiener.

Um aber mal Deine Frage aufzugreifen: Angenommen man würde Euch beide fiktiv berücksichtigen, dann würde dabei auch nur wieder die Realität heraus kommen, da ja bekanntlich fiktiv x fiktiv = real ergibt.

Vielehen sind in Deutschland nicht erlaubt, auch dann, wenn der Dh hier keine Einwände erheben würde. Fremdgehen ist aber o.k.! Das habe ich mal in einem persönlichen Präzedenzfall mit meinem Dienstvorgesetzten abgeklärt. Er hatte keine Einwände, solange die dienstlichen Belange nicht darunter leiden.
Deus hic finitur

PolareuD

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


Schneewitchen

Zitat von: DeltaR95 in 13.08.2026 18:37Einer wird sich freuen, nämlich der, mit der Sprungbeförderung auf B9  ;D

Ein Schleudersitz mit vergoldetem Nackenpolster.....
Deus hic finitur

NvB

Zitat von: DeltaR95 in 13.08.2026 18:37Einer wird sich freuen, nämlich der, mit der Sprungbeförderung auf B9  ;D

Der war ja koordinierender Referent bei der SPD. Recherchen sagen korrespondierend wäre E13.

Sprungbeförderung oder nochmal am Honigtopf lecken lassen, weil es eh bald vorbei ist...


GrisuGrisu

Zitat von: Schneewitchen in 13.08.2026 17:38Bei Euch braucht es ja auch keine Fiktion. Ihr seid ja auch real schon Doppelverdiener.

Um aber mal Deine Frage aufzugreifen: Angenommen man würde Euch beide fiktiv berücksichtigen, dann würde dabei auch nur wieder die Realität heraus kommen, da ja bekanntlich fiktiv x fiktiv = real ergibt.

Vielehen sind in Deutschland nicht erlaubt, auch dann, wenn der Dh hier keine Einwände erheben würde. Fremdgehen ist aber o.k.! Das habe ich mal in einem persönlichen Präzedenzfall mit meinem Dienstvorgesetzten abgeklärt. Er hatte keine Einwände, solange die dienstlichen Belange nicht darunter leiden.
Eigentlich wären wir dann ja nicht Doppelverdiener, sondern Vierfachverdiener oder? Weil demnach habe ich einen fiktiven Partner und mein Mann ja auch. Also haben wir zwei Reale Verdienste und zwei Fiktive. Wie sagte schon Lady Diana zu ihrer Ehe: I"t was a little bit crowded..."  ;D

Schneewitchen

Zitat von: GrisuGrisu in 13.08.2026 21:10Eigentlich wären wir dann ja nicht Doppelverdiener, sondern Vierfachverdiener oder? Weil demnach habe ich einen fiktiven Partner und mein Mann ja auch. Also haben wir zwei Reale Verdienste und zwei Fiktive. Wie sagte schon Lady Diana zu ihrer Ehe: I"t was a little bit crowded..."  ;D

Ja, die Rechnung ist logisch. Ich würde mal sagen, ihr Vier habt den Platz an der Sonne gebucht....😵�💫!

Deus hic finitur

Pumpe14

Um hier mal wieder ein bisschen Bewegung reinzubringen...

Wie schätzt ihr, gern aus emotionaler, noch lieber aus verfassungsrechtlicher Sicht, die Einlassungen in den Stellungnahmen zur Schleswig Holsteiner Alimentation ein, die das fiktive Partnereinkommen, insbesondere ohne die ausnahmsweise Aufstockung in Härtefällen durch Zulagen, für die zukünftige Alimentation als statthaft betrachten?

Quelle: Landtag SH https://share.google/r3F9Wy9IIYnVAmPz1

Umdrucke https://share.google/dzc3Yn1lHdfCswoG1

AltStrG

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 09:20Um hier mal wieder ein bisschen Bewegung reinzubringen...

Wie schätzt ihr, gern aus emotionaler, noch lieber aus verfassungsrechtlicher Sicht, die Einlassungen in den Stellungnahmen zur Schleswig Holsteiner Alimentation ein, die das fiktive Partnereinkommen, insbesondere ohne die ausnahmsweise Aufstockung in Härtefällen durch Zulagen, für die zukünftige Alimentation als statthaft betrachten?

Quelle: Landtag SH https://share.google/r3F9Wy9IIYnVAmPz1

Umdrucke https://share.google/dzc3Yn1lHdfCswoG1

Prof. Dr. Spitzlei vertritt eine Mindermeinung, wie hier bereits mehrfach festgestellt wurde.

netzguru

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:06Prof. Dr. Spitzlei vertritt eine Mindermeinung, wie hier bereits mehrfach festgestellt wurde.
Es ist aber eine Meinung die gelesen wird. Sie taucht immer wieder auf.