[HB] Rezeptgebühren / Selbstbehalt bei der Beihilfe

Begonnen von Zauberberg, 13.03.2026 11:22

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Zauberberg

Hallo in die Runde,

ich halte gerade wieder die Festsetzung einer Beihilfe in den Händen und stelle mir zwei Fragen :

1. Rezeptgebühren

Es werden jeweils 6 Euro Rezeptgebühren abgezogen. Ist dieses abhängig vom Beihilfesatz (bei mir 70%) ? Ich habe das Gefühl, nein ! Irgendwie doch auch komisch ! Kann ich mir dieses Geld bei der PKV holen ?


2. Selbstbehalt

Kann man sich dort etwas von der PKV zurückholen ?

Bei mir fehlen so locker 60 Euro ! Vor dem Hintergrund was gerade so abgeht im Gehaltsgefüge nicht so nett !

Umlauf

Ich vergleiche es mit dem Bund.

Zuerst wird der Selbstbehalt abgezogen. Dann wird nach dem Beihilfesatz erstattet. Das heißt der Selbstbehalt hat nichts mit dem Beihilfesatz zu tun.

Die PKV erstattet i.R. ihren versicherten Anteil. Als bei dir 30%. Ob eine Beihilfeergänzung den Ausfall durch den Selbstbehalt der Beihilfe übernimmt, kommt auf die Versicherung an. Kann mir das aber fast nicht vorstellen.

Wenn dir dadurch 60 Euro fehlen, ist es genau das, was für gesetzlich Versicherte ganz normal ist.
Von dort kam das mit dem Selbstbehalt. Es wurde in das Beihilferecht überführt.