Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 92707 times)

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #960 am: 17.12.2025 18:33 »
Wir haben ja in den drei anderen SV-Systemen eine Flatrate. Kann man insofern bei der Rente sicherlich auch so machen.
Bevor wir also ewig diskutieren? Wäre das nciht was? Wir sind ehe kurz vorm Sozialismus, zumindest in den Köpfen.

bebolus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #961 am: 17.12.2025 18:45 »
Genau diese Flatrate gehört aufgehoben. Beispiel KV:  Wer nicht einzahlt, bekommt nur das Nötigste. Auch einem Bürgergeldempfänger kann eine aufwertende Zusatzversicherung zugemutet werden, die seinen 150€ Zigarettenkonsum etwas einschränkt. (Aussage wohlwissend, dass gleich das linke Bashing kommt).

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #962 am: 17.12.2025 18:49 »
Nö, nur reine Ökonomie. Zigaretten sind fast reine Steuerkosten (und damit geht fast alles wieder in die Staatskasse) und gerade für das Rentensystem ein "Glücksfall".

Aber natürlich habe ich nur eine Flatrate im Bezug vorgeschlagen. Wie es bei den anderen Systemen auch ist. Die Einzahlungen sind ja überall sehr unterschiedlich, von der BBG über den Bürgergeldempfänger bis hinunter zu Familienangehörigen.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #963 am: 17.12.2025 19:51 »
Also fassen wir zusammen:

Selbst wer 0 (NULL) Rentenpunkte hat, hat in der 'Rente' eine Wohnung, kann zum Arzt gehen und hat etwas zu essen.

Ich verstehe es den ganzen Tag nicht, warum dieser Rentner schlechter gestellt ist, als der Bürgergeldempfänger.

Hier gehören die Ausgangspunkte justiert.

Alles Andere (Beamte sind privilegiert, Selbstständige sind privilegiert, Hans und Franz sind privilegiert..) macht vorher keinen Sinn.

Du scheinst vergesslich zu sein, oder ist es Ignoranz?

Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

Auch wenn die Frage etwas realitätsfern ist, so will ich sie dennoch beantworten:

Grundsätzlich benötigt man mindestens 60 Monate mit Beiträgen, um einen Rentenanspruch realisieren zu können.

Zeiten des Bürgergeldbezuges waren lediglich von der Einführung (01.01.2005) bis 31.12.2010 Pflichtbeitragszeiten. Seit dem 01.01.2011 sind diese Zeiten nur noch sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich seitdem weder anspruchsbegründend noch anspruchserhöhend aus.

Sollte als jemand nach dem 01.01.2011 insgesamt 45 Jahre und mehr Bürgergeld bekommen haben und ansonsten keinerlei Beitragszeiten aufweisen, hätte derjenige überhaupt keinen Rentenanspruch, weder mit 65 noch mit 67 noch später. Sollte derjenige dagegen auch zwischen 2005 und 2010 insgesamt mindestens 60 Monate Bürgergeld erhalten haben, und ansonsten keinerlei rentenrechtliche Zeiten, hätte er mit 67 Jahren einen Rentenanspruch von grob 20 EUR / Monat erworben.




Ja, richtig verstanden.

Seit dem 01.01.2011 zahlt das Jobcenter keine Beiträge mehr ein, die Zeiten werden lediglich als Anrechnungszeiten gemeldet.

Diese Anrechnungszeiten helfen in erster Linie, einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha aufrecht zu erhalten, sofern man den zu Beginn der Arbeitslosigkeit aufgrund einer früheren Beschäftigung hatte.


Wer zahlt Miete und Essen für diese Menschen? Die Steuerzahler?

Menschen, die im Rentenalter ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können bedarfsorientierte Leistungen wie Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beantragen. Allerdings gelten zumindest bei der Grundsicherung, wie von BAT bereits erwähnt, doch teilweise deutlich abweichende Regelung als beim Bürgergeld.

Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind.

Menschen, die mehr als 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bekommen sowohl bei der Berechnung des Wohngeldes als auch bei der Berechnung der Grundsicherung einen Freibetrag, so dass diese Menschen immer ein höheres Einkommen haben, als diejenigen, die nie gearbeitet haben.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #964 am: 17.12.2025 20:10 »
Genau diese Flatrate gehört aufgehoben. Beispiel KV:  Wer nicht einzahlt, bekommt nur das Nötigste. Auch einem Bürgergeldempfänger kann eine aufwertende Zusatzversicherung zugemutet werden, die seinen 150€ Zigarettenkonsum etwas einschränkt. (Aussage wohlwissend, dass gleich das linke Bashing kommt).


Ne, nur 150 EUR?
Eine Schachtel kostet 10 EUR, die pro Tag gerechnet... das sind 300 EUR/ Monat für eine Durchschnittlichen Raucher. Ein kettenrauchender Bürgergeldempfänger kommt leicht auf 600-900 EUR/Monat an Zigaretten.
Wenn man noch die tägliche Flasche Wodka (7 EUR im Angebot)mitrechnet, dann kommen da nochmals gute 200 EUR für Alkohol drauf plus diverse Bierchen...  8)

Pflege Du Deine naiven Vorurteile, dann habe ich immer was Lachen  ;D