Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

Begonnen von Rentenonkel, 27.01.2025 11:24

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Temu

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein Schreiben vom LBV bekommen, die das Ruhen aller Verfahren bezüglich der Alimentation am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorschlagen. Werde dem zustimmen und hoffe auf einen positiven Verlauf des Musterverfahren.

@AANW Kannst du mich bitte auch in die Telegram Gruppe einladen?

AANW

Zitat von: Temu am 25.06.2025 16:23
Hallo zusammen,

Ich habe heute ein Schreiben vom LBV bekommen, die das Ruhen aller Verfahren bezüglich der Alimentation am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorschlagen. Werde dem zustimmen und hoffe auf einen positiven Verlauf des Musterverfahren.

@AANW Kannst du mich bitte auch in die Telegram Gruppe einladen?

Hallo,

entschuldige die verzögerte Antwort, ich habe dir die Einladung per Privat Nachricht geschickt.

Viele Grüße

Hampelmann720

Hallo zusammen.
Leider war ich etwas angeschlagen und habe meinen Widersoruchsbescheid ungelesen in die Schublade gesteckt, Klagefrist ist natürlich rum... Da ich nicht beim Land bin, habe ich vermutlich keinen falschen Bescheid bekommen.
Vielleicht eine dumme Frage, aber muss denn jeder für sich klagen, oder wäre es auch im Falle von anderen erfolgreichen  Klagen so, dass eine allgemeine Änderung dadurch herbeigeführt werden könnte? Was mir auch nicht schmeckt ist das mit den Erfahrungsstufen...wir alle mussten darauf warten und die anderen werden einfach so direkt in Stufe 3 gesteckt. Das finde ich auch nicht fair, dass schlussendlich Kollegen/innen die Jahre nach mir kamen die gleiche Stufe haben wie ich. Danke schon mal. Und an alle die geklagt haben - Hut ab und viel Erfolg :)

LanBea

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit ebenfalls das Schreiben des LBV erhalten. Habe mich entschieden, auch ohne Rechtsschutzversicherung, gegen die Ablehnung meines Widerspruchs zu klagen.

@AANW Kannst du mich bitte auch in die Telegram Gruppe einladen?

Viele Grüße und besten Dank im voraus.

10481178

Ich habe kürzlich die Nachricht des VG Düsseldorf erhalten, dass mein Verfahren ruhend gestellt wird bis über 6 Musterverfahren aus unterschiedlichen Regionen des Zuständigkeitsbereichs des VG Düsseldorf entschieden wird.

Offenbar entscheiden nun die Verwaltungsgerichte in ihrer örtlichen Zuständigkeit, so dass es nur noch einen Katzensprung bis zum OVG Münster ist.

Floki

Hat jemand zufälligerweise einen (neuen) Sachstand zu den geführten Musterverfahren? Ggfs. auch schon hinsichtlich der neuen Rechtsprechung? Sind neue Begründungen zu verfassen?

uniprof

Zitat von: 10481178 am 15.11.2025 08:23
Ich habe kürzlich die Nachricht des VG Düsseldorf erhalten, dass mein Verfahren ruhend gestellt wird bis über 6 Musterverfahren aus unterschiedlichen Regionen des Zuständigkeitsbereichs des VG Düsseldorf entschieden wird.

Offenbar entscheiden nun die Verwaltungsgerichte in ihrer örtlichen Zuständigkeit, so dass es nur noch einen Katzensprung bis zum OVG Münster ist.

Die Nachricht habe ich auch erhalten. Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass die 6 Musterverfahren nur die A-Besoldung sowie R1 und R2 betreffen. So ein Muster kann doch nicht für die B- und W-Besoldung gelten. Hätte man da nicht auch Fälle aus den nicht ausgewählten Besoldungen auswählen müssen?

Floki

Gibt es hier denn überhaupt entsprechende Klagen?

A17pro

Zitat von: uniprof am 18.12.2025 19:37
Zitat von: 10481178 am 15.11.2025 08:23
Ich habe kürzlich die Nachricht des VG Düsseldorf erhalten, dass mein Verfahren ruhend gestellt wird bis über 6 Musterverfahren aus unterschiedlichen Regionen des Zuständigkeitsbereichs des VG Düsseldorf entschieden wird.

Offenbar entscheiden nun die Verwaltungsgerichte in ihrer örtlichen Zuständigkeit, so dass es nur noch einen Katzensprung bis zum OVG Münster ist.

Die Nachricht habe ich auch erhalten. Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass die 6 Musterverfahren nur die A-Besoldung sowie R1 und R2 betreffen. So ein Muster kann doch nicht für die B- und W-Besoldung gelten. Hätte man da nicht auch Fälle aus den nicht ausgewählten Besoldungen auswählen müssen?
Nach der BVerfG Entscheidung zur W-Besoldung in 2012 haben die meisten Bundesländer die W-Besoldung an der A15/16-Besoldung ausgerichtet, zumindest in NRW explizit in der Gesetzesbegründung. Ob das ein Verwaltungsgericht auf dem Radar hat, kann ich nicht beurteilen.

uniprof

Zitat von: Floki am 19.12.2025 12:37
Gibt es hier denn überhaupt entsprechende Klagen?

Ja, von mir, W3 ...


uniprof

Zitat von: A17pro am 19.12.2025 12:52
Zitat von: uniprof am 18.12.2025 19:37
Zitat von: 10481178 am 15.11.2025 08:23
Ich habe kürzlich die Nachricht des VG Düsseldorf erhalten, dass mein Verfahren ruhend gestellt wird bis über 6 Musterverfahren aus unterschiedlichen Regionen des Zuständigkeitsbereichs des VG Düsseldorf entschieden wird.

Offenbar entscheiden nun die Verwaltungsgerichte in ihrer örtlichen Zuständigkeit, so dass es nur noch einen Katzensprung bis zum OVG Münster ist.

Die Nachricht habe ich auch erhalten. Was mich etwas wundert ist die Tatsache, dass die 6 Musterverfahren nur die A-Besoldung sowie R1 und R2 betreffen. So ein Muster kann doch nicht für die B- und W-Besoldung gelten. Hätte man da nicht auch Fälle aus den nicht ausgewählten Besoldungen auswählen müssen?
Nach der BVerfG Entscheidung zur W-Besoldung in 2012 haben die meisten Bundesländer die W-Besoldung an der A15/16-Besoldung ausgerichtet, zumindest in NRW explizit in der Gesetzesbegründung. Ob das ein Verwaltungsgericht auf dem Radar hat, kann ich nicht beurteilen.

Na ja, wenn man von C4 kommt in Endstufe, dann ist das (auch ohne Zuschüsse) mehr als B3. Ist eben ein anderes System, und in W mit den Zulagen (die über 30% noch ruhegehaltsfähig sind) ein ganz anderes System ...

uniprof

Zitat von: A17pro am 19.12.2025 13:23
Zitat von: Floki am 19.12.2025 12:37
Gibt es hier denn überhaupt entsprechende Klagen?
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-anzahl-und-verteilung-der-besoldungsklagen-in-nrw-betreffend-die-besoldung-2022/995799/anhang/bersichtklagengegenalimentation2022_konvertiert.pdf

Wow, nach der Liste hat nur ein W3 geklagt, und das müsste dann ich sein ...

An dern Unis ist das Thema gar nicht angekommen. Ich habe meine Kolleg*innen jetzt etwas sensibilisiert, zumindest machen die jetzt jährlich einen Widerspruch. Hätte ich nicht zufälllig gegen die Besoldung mit 3 Kindern vor Jahren Widerspruch eingelegt, weil mir ein Physikkollege davon beim Kaffeetrinken erzählt hatte, und damit einen fünf stelligen Betrag erhalten, wäre ich wahrscheinlich auch wieder untergetaucht bei diesem Thema.