Wer entscheidet über freien Tag bei Arbeitszeitreduzierung

Begonnen von Cindy88, 20.12.2025 23:39

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Cindy88

Hallo, ich kehre im Februar aus der Elternzeit zurück und habe bereits eine Arbeitszeitreduzierung auf 19,5h beantragt. Diese wurde auch genehmigt. Ich möchte nur noch 4 Tage arbeiten und möchte unbedingt den Freitag als freien Tag. Dies ist der einzige Tag der aus Betreuungsgründen für meine Kinder als freier Tag Sinn macht und aus dem ich den meisten Nutzen ziehen kann. Am Freitag gibt es an den Schulen meiner beiden Söhne keine Ganztagsbetreuung und auch meine Tochter möchte ich Freitags früher aus der Kita holen. Ich müsste an diesem Tag zwangsläufig kürzer arbeiten und wegen 4h auf Arbeit fahren, während an allen anderen Tagen die Kinderbetreuung bis mindestens 15.00 Uhr gedeckt ist. Nun komme ich auf eine neue Stelle und man möchte man mir diesen Tag nicht geben, weil die Kollegin mit der ich mich vetreten muss und welche ich verstärken soll bereits Freitags frei hat. Verzichten möchte sie auch nicht. Sie hat keine kleinen bzw. Schulpflichtigen Kinder mehr. Meine Vorgesetzten möchten, dass der Freitag welcher bisher nie abgedeckt war nun aber von mir abgedeckt wird. In wie weit muss ich mich denn fügen, bzw. kann ich etwas tun um den freien Freitag für mich durchzusetzen?

FearOfTheDuck

Da das ne einzelvertragliche Änderung wäre, die du mit deinem AG vereinbaren müsstest, gilt es für dich deinen AG dahingehend zu überzeugen. Evtl. könntest du mit eurem Personalrat oder eurer Gleichstellungsbeauftragten sprechen.

clarion

Ja ich würde mit der Gleichstellungsbeauftragten sprechen und auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinweisen.

Wenn die Kollegin eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hat und Du nicht, ist sie am längeren Hebel.

Petar Tudzharov

Das Bestreben der Vorgesetzten, nun auch den Freitag abzudecken, ist nachvollziehbar. Schließlich kommst du auf die neue Stelle, um dort eine Kollegin zu unterstützen. Mit mehr Personal sollte auch mehr Dienstleistung möglich sein.

Dass die Kollegin, mit der du zusammenarbeiten sollst, bereits den Freitag frei hat, ist ungünstig für dich. Im Rahmen einer Abwägung sozialer und dienstlicher Belange hättest bei gleichzeitiger Antragstellung möglicherweise die besseren Karten. Aus rechtlicher Sicht sehe ich aber keinen Ansatz, für dich etwas zu erzwingen. Weder sehe ich einen Anspruch auf einen konkreten freien Tag für dich noch eine Möglichkeit, am bereits bewilligten freien Tag der Kollegin zu rütteln.

Auf die Gefahr hin, einen "Sh!tsorm" zu ernten: die vorgebrachte Begründung kann ich menschlich nachvollziehen, der freie Freitag wäre für dich eine bequeme Variante. Einen Härtefall vermag ich aber nicht zu erkennen. 19,5 Stunden auf vier Tage verteilt ergeben 4,85 Stunden pro Tag. Das Argument, für 4h auf Arbeit zu fahren, würde sich am Freitag nicht lohnen, überzeugt mich daher nicht. Du fährst jeden Tag für nur wenige Stunden extra auf Arbeit, egal wie du die Arbeitszeit auf die vier Tage verteilst. Streng genommen gibt es überhaupt kein Problem. Wenn du am Freitag nach vier Stunden Feierabend machst, ist die Betreuung der Söhne sichergestellt und du kannst sogar die Tochter zeitiger aus der Einrichtung holen, so wie du es gerne hättest.

Vor diesem Hintergrund ist dann auch die Frage, wie der Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte überzeugt werden sollen, sich für dich einzusetzen.

MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in 22.12.2025 07:56Das Bestreben der Vorgesetzten, nun auch den Freitag abzudecken, ist nachvollziehbar. Schließlich kommst du auf die neue Stelle, um dort eine Kollegin zu unterstützen. Mit mehr Personal sollte auch mehr Dienstleistung möglich sein.

Dass die Kollegin, mit der du zusammenarbeiten sollst, bereits den Freitag frei hat, ist ungünstig für dich. Im Rahmen einer Abwägung sozialer und dienstlicher Belange hättest bei gleichzeitiger Antragstellung möglicherweise die besseren Karten. Aus rechtlicher Sicht sehe ich aber keinen Ansatz, für dich etwas zu erzwingen. Weder sehe ich einen Anspruch auf einen konkreten freien Tag für dich noch eine Möglichkeit, am bereits bewilligten freien Tag der Kollegin zu rütteln.
Ein konkreter rechtlicher Anspruch hat man nicht, aber im Rahmen des TzBfG ist der Ag gehalten den Wünschen des AN bei der Verteilung der Stunden zu entsprechen. Ein ein einfaches wollen wir reicht da eben auch nicht aus.
§8 [...](4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. [..]
Ein einfaches Nein, dürfte da seitens des AGs nicht ausreichend sein.
Wenn er dokumentiert hat, dass die Einstellung wegen des unbesetzten Freitags erfolgt, dann dürfte die Begründung reichen.
Wenn es nicht dokumentiert ist, dann kann man argumenteiren, dass offensichtlich keine Gründe für einen unbesetzten Freitag spricht, denn es wurde schon ein TZ Vertrag akzeptiert.
ZitatAuf die Gefahr hin, einen "Sh!tsorm" zu ernten: die vorgebrachte Begründung kann ich menschlich nachvollziehen, der freie Freitag wäre für dich eine bequeme Variante. Einen Härtefall vermag ich aber nicht zu erkennen. 19,5 Stunden auf vier Tage verteilt ergeben 4,85 Stunden pro Tag. Das Argument, für 4h auf Arbeit zu fahren, würde sich am Freitag nicht lohnen, überzeugt mich daher nicht. Du fährst jeden Tag für nur wenige Stunden extra auf Arbeit, egal wie du die Arbeitszeit auf die vier Tage verteilst. Streng genommen gibt es überhaupt kein Problem. Wenn du am Freitag nach vier Stunden Feierabend machst, ist die Betreuung der Söhne sichergestellt und du kannst sogar die Tochter zeitiger aus der Einrichtung holen, so wie du es gerne hättest.
Da bin ich bei dir, es ist "Luxusproblem". Das Argument wegen 4h lohnt sich die Fahrt nicht ist in der Tat nicht stichhaltig.
Und wenn man nur 4 Tage wegen einmal weniger fahren als Argument bringt, dann macht man halt einem Mo-Do frei und muss dann 3x5 und einmal 4,5 arbeiten.
ZitatVor diesem Hintergrund ist dann auch die Frage, wie der Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte überzeugt werden sollen, sich für dich einzusetzen.

Petar Tudzharov

Auch wenn aus AG-Sicht betriebliche Gründe erkennbar sind, bräuchte es für die Ablehnung eine wesentliche Beeinträchtigung durch die Teilzeit.

Ob diese im vorliegenden Fall gegeben ist, lässt sich schwer beurteilen. Was hat den AG dazu bewogen,  Cindy88 nach der Elternzeit überhaupt eine neue Stelle zu geben? Gab es alternative Einsatzmöglichkeiten? Das dürfte auch von der Größe der Verwaltung abhängig sein. Um welche Aufgaben handelt es sich (Außenwirkung, Bürgerkontakt, Sprechzeitabsicherung)? Weshalb soll der Freitag zukünftig abgesichert werden, während er es bisher nicht war? Weshalb soll die Kollegin verstärkt bzw. unterstützt werden und warum durch Cindy88 und keinen anderen Mitarbeiter?



FearOfTheDuck

Ich sehe hier auch keine Beeinträchtigung des Teilzeitwunsches. Zumal an den anderen Tagen locker die Zeit herausgearbeitet werden kann, da die Betreuung dann abgesichert ist.

Also ja - auch ohne die weiteren Umstände bei Cindy zu kennen - ein kleines Luxusproblem.

Cindy88

Ja das mit der Fahrzeit am Freitag mag ein Luxusproblem sein das ist richtig. Was jedoch kein Luxusproblem ist, ist dass ich meine Arbeitszeit reduziert habe um am kurzen Betreuungstag frei zu haben und somit möglichst viel Zeit für meine Kinder zu haben. Auf meiner alten Stelle wäre das kein Problem gewesen, genauso wie ich auf der alten Stelle Homeoffice gehabt hätte, was mir nun auch nicht genehmigt wird, da ich eine Wartezeit erfüllen muss. Ein anderer freier Tag nützt mir gar nichts und der freie Tag sollte meiner Meinung nach der Entlastung und der Zeit mit der Familie dienen. Ansonsten kann ich auch weiterhin meine 30h und 5 Tage arbeiten. Ich finde es nicht fair, dass eine Kollegin das Recht hat ihren Tag festzulegen und eine andere nicht. Die Stelle wurde nur geschaffen, der Freitag war also bisher nie besetzt. Begründung ist, die Vertretung des Sekretariats, insbesondere die Bearbeitung der Post soll übernommen werden, wenn diese Kollegin z.B. im Urlaub ist. Bisher hat das jemand anders übernommen. Außerdem wusste mein Chef um die Freitagsproblematik und darum, dass ich Freitags frei oder Homeoffice möchte. Beides soll mir nun verwehrt werden. Meine Tochter hätte ich zunächst Freitags am liebsten ganz zu Hause gelassen, da ich sie mit 1,5 Jahren so wenig wie möglich in die Krippe stecken möchte. Aus großzügigem Entgegenkommen wurde mir der freie Freitag nun bis September gegeben, danach soll ich mir einen anderen Tag aussuchen.

BAT

Die Regelung mit dem HO gab es bei uns auch, ist abgeschafft.

Ansonsten wirst Du sicher auf der neuen Stelle bald wieder Zugang haben. Wobei ich mich dann auch frage, willst DU nun HO haben oder mehr Zeit mit deinem Kind haben? Beides zusammen? ::)

Cindy88

Das HO Freitags wäre für mich eine Notlösung, um alle Kinder Mittags rechtzeitig abholen und betreuen zu können und möglichst wenig Arbeitszeit zu verlieren. Denn die müsste ich an den anderen Tagen dran hängen und die kleine dann länger in der Krippe lassen, was ich nicht will. Grundsätzlich möchte ich am Freitag frei und möchte einen flexiblen Homeoffice Tag. Es ist ja auch oft genug mal ein Kind krank etc.

clarion

Ich verstehe es so, dass Du nach der Elternzeit die Stelle gewechselt hast, ohne die Rahmenbedingungen vor Unterschrift auszuhandeln. Da würde ich dann doch sagen selbst Schuld.

Ich nehme mal die Perspektive der Kollegin ein, die vor dir da war: "Ich bin schon eine gewisse Zeit x da und habe Freitags frei und habe meine Leben darauf ausgerichtet. Freitags mache ich immer y und z. So gefällt mir die Aufteilung zwischen Privatleben, Ehrenamt und Beruf. Nun kommt die neue Kollegin und verlangt von mir, meinen schönen Wochenplan umzuschmeißen, das geht ja gar nicht!"

Diese Kollegin würde es sehr unfair finden, wenn nun der Chef veränderte Arbeitszeiten anordnen würde. So macht man sich am Arbeitsplatz keine Freunde.

MoinMoin

Zitat von: clarion in 27.12.2025 08:25Ich verstehe es so, dass Du nach der Elternzeit die Stelle gewechselt hast, ohne die Rahmenbedingungen vor Unterschrift auszuhandeln. Da würde ich dann doch sagen selbst Schuld.
Muss man bei euch bei einem Stellenwechsel unterschreiben? Bei uns wird nur darüber gesprochen und dann wird es umgesetzt.
ZitatIch nehme mal die Perspektive der Kollegin ein, die vor dir da war: "Ich bin schon eine gewisse Zeit x da und habe Freitags frei und habe meine Leben darauf ausgerichtet. Freitags mache ich immer y und z. So gefällt mir die Aufteilung zwischen Privatleben, Ehrenamt und Beruf. Nun kommt die neue Kollegin und verlangt von mir, meinen schönen Wochenplan umzuschmeißen, das geht ja gar nicht!"

Diese Kollegin würde es sehr unfair finden, wenn nun der Chef veränderte Arbeitszeiten anordnen würde. So macht man sich am Arbeitsplatz keine Freunde.
Eben.
Aber wenn der AG bisher kein betriebliche Notwendigkeit der Freitagsbesetzung hatte und diese TZ Regelung der Kollegin zugestimmt hat, dann dürfte es dem AG (vor Gericht) sehr schwer fallen diesen Wunsch der "neuen" Kollegin abzuschlagen.
Nur weil der RL es jetzt so will, ist halt kein Argument.

FearOfTheDuck

Zumindest hätte die Nebenabrede zur Teilzeitvereinbarung schriftlich festgehalten werden müssen.

@TE: Ist hierbei was zur Aufteilung der Zeit niedergeschrieben worden? Bestenfalls ist der freie Freitag dort festgehalten?

Cindy88

Zitat von: clarion in 27.12.2025 08:25Ich verstehe es so, dass Du nach der Elternzeit die Stelle gewechselt hast, ohne die Rahmenbedingungen vor Unterschrift auszuhandeln. Da würde ich dann doch sagen selbst Schuld.

Ich nehme mal die Perspektive der Kollegin ein, die vor dir da war: "Ich bin schon eine gewisse Zeit x da und habe Freitags frei und habe meine Leben darauf ausgerichtet. Freitags mache ich immer y und z. So gefällt mir die Aufteilung zwischen Privatleben, Ehrenamt und Beruf. Nun kommt die neue Kollegin und verlangt von mir, meinen schönen Wochenplan umzuschmeißen, das geht ja gar nicht!"

Diese Kollegin würde es sehr unfair finden, wenn nun der Chef veränderte Arbeitszeiten anordnen würde. So macht man sich am Arbeitsplatz keine Freunde.

Ich habe weder um eine neue Stelle gebeten, noch etwas unterschrieben. Ich habe sogar explizit um meine alte Stelle gebeten und gesagt bekommen, ich habe darauf keinen rechtlichen Anspruch mehr. Aber sehr nett, danke.

Cindy88

Zitat von: FearOfTheDuck in 27.12.2025 12:47Zumindest hätte die Nebenabrede zur Teilzeitvereinbarung schriftlich festgehalten werden müssen.

@TE: Ist hierbei was zur Aufteilung der Zeit niedergeschrieben worden? Bestenfalls ist der freie Freitag dort festgehalten?

Es gibt immer ein Formular bei dem die Aufteilung der Arbeitszeit festgelegt wird. Ich musste das jetzt auch unterschreiben und darin steht, dass ich befristet bis Ende September Freitags frei habe. Also wird die Kollegin so etwas auch haben.. darin steht aber auch, dass die Vereinbarung bei Änderung der Wochenarbeitstage neu abzuschließen ist.