Laufbahnaufstieg §24 BLV - Bewährungszeit

Begonnen von kc89, Gestern um 01:15

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kc89

Guten Tag,

ich bräuchte mal euer Schwarmwissen.
Ich habe mich als A12 auf einen Dienstposten der A14 beworben. Diesen habe ich auch gewonnen aber da mir die 2 1/2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit gefehlt habe wurde ich bisher noch nicht befördert.

Diese 2 1/2 Jahre sind nun abgelaufen und nach meinem Verständnis müsste ich jetzt in die A13h befördert werden damit ich mich in dieser Laufbahn bewähren kann.

Ist das korrekt oder kann ich mich auch als A12 bewähren?

Dankeschön 🙏

AltStrG

#1
Was heißt gewonnen? Gab es ein Auswahlverfahren? Dann nehme ich an, dass die Laufbahnbefähigung für den hD im Rahmen eines geeigneten Studiums mit Abschluss / ausreichende (hauptberufliche Tätigkeit) Berufskenntnisse vorhanden sind?

Beachte § 17 Absatz 5 Nummer 1 UND 2 des Bundesbeamtengesetzes i.V.m mit §24 Absatz 3

kc89

#2
Ein Masterabschluss aus dem Ausland liegt vor und wurde im Rahmen des Bewerbungsverfahren geprüft. Da ich seit 2 1/2 Jahren nichts anderes gehört habe, gehe ich also davon aus.
 
Ich habe mich bei einer anderen Behörde beworben und bib erfolgreich aus dem Auswahlverfahren hervorgegangen.

Damit sollte der Abschluss und die hauptberufliche Tätigkeit (2 1/2)  zur Zulassung der Laufbahn genügen nach § 17 Absatz 5

AltStrG

Ich bin selber kein Beamter, arbeite mich gerade in eure Gesetzeslage aus anderen Gründen (Besoldung) ein :)

Was ich gelernt habe: Bei den Beamten geht bei Beförderungen zunächst immer um die Befähigung ;) Daher sind Annahmen immer schön, Feststellungen aber besser. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung, schon gar nicht bei besonderen Fallkonstellationen wie diesem. Die genannten Paragrafen sind einschlägig, die Erfüllung Voraussetzung für den angestrebten Dienstposten, deine Frage nach der Bewährungszeit ergibt sich dann von selbst.

Unknown

Du brauchst noch die 6 Monate Bewährungszeit auf dem Dienstposten. Wenn diese rum sind, dann wirst du befördert. Der Aufstieg nach BLV 24 dauert insgesamt drei Jahre. Einmal die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung und die sechs Monate nach der Befähigung auf dem Dienstposten.

Zitat§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung
(1) Abweichend von § 17 Absatz 2 bis 5 des Bundesbeamtengesetzes können Beamtinnen und Beamte, die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Berufsausbildung oder Hochschulausbildung besitzen, für eine höhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.
(2) Sie verbleiben in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status, bis sie
1.
folgende Voraussetzungen erfüllen:
[...]
c)
im höheren Dienst die sonstigen Voraussetzungen nach § 17 Absatz 5 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes und
2.
sich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.

kc89

Zitat von: Unknown am Gestern um 07:34Du brauchst noch die 6 Monate Bewährungszeit auf dem Dienstposten. Wenn diese rum sind, dann wirst du befördert. Der Aufstieg nach BLV 24 dauert insgesamt drei Jahre. Einmal die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung und die sechs Monate nach der Befähigung auf dem Dienstposten.


Danke 🙏

BalBund

üblicherweise müsstest Du einen Bescheid über die "Zulassung zur höheren Laufbahn" erhalten haben am Anfang. Da muss dezidiert aufgeführt sein, welche Zeiträume für was zählen plus dem Hinweis, aufgrund welcher Abwesenheiten sich diese verlängern.

Viele DH verfahren so, dass es zunächst eine Zuweisung für die 30 Monate gibt, danach nochmal gesondert für die 6 Monate Bewährung, das ist aber nicht gottgegeben.