Bewerbung abgeleht Bekomme keine neuen Stellen

Begonnen von baernrw, 22.12.2025 21:25

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baernrw

Hallo zusammen,

ich möchte eine Situation teilen, bei der es um die Besetzung von Stellen für schwerbehinderte Mitarbeiter geht, um Erfahrungen und Meinungen einzuholen:

Ich habe vor einiger Zeit einen offiziellen Versetzungswunsch innerhalb meines Arbeitgebers gestellt. Kürzlich wurde mir mitgeteilt, dass ich für eine frei werdende Stelle nicht berücksichtigt werde und nicht einmal die Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch erhalte. Begründet wurde dies damit, dass ich nach Auffassung der zuständigen Stelle nicht ausreichend qualifiziert sei. Ich bin aber genau in dem Bereich tätig und habe genau die Stellenbeschreibung.

Hinzu kommt, dass ich mich vor ein paar Jahren bereits auf diese Stelle und den entsprechenden Arbeitsplatz beworben habe. Diese Stelle hätte ich damals bekommen können; dies wurde mir schriftlich bestätigt. Ich habe mich damals jedoch für eine andere Stelle entschieden.

Als schwerbehinderter Mitarbeiter stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet ist, frei werdende Stellen schwerbehinderten Beschäftigten mit Versetzungswunsch mitzuteilen und diese anzubieten.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Arbeitgeber sich auf ein zuvor geführtes Informationsgespräch zwischen Arbeitgeber, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung beruft und daraus ableitet, dass mir grundsätzlich keine weiteren Stellen angeboten werden könnten. Nach meinem Verständnis kann ein solches Gespräch die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten nicht aufheben.

Ich würde gerne erfahren, wie andere in ähnlichen Situationen vorgehen würden, insbesondere im Hinblick auf die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter bei innerbetrieblichen Stellenbesetzungen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. SBV und Personalrat sind informiert, haben aber noch nicht geantwortet.

Muschebubu

Wenn eine Stelle frei ist oder wird und die ausgeschrieben wird, dann bewirb dich. Ansonsten sehe ich aus deinem Beitrag keinen Grund, warum der AG einfach einem Wunsch um eine andere Aufgabe entsprechen sollte oder dir gar proaktiv irgendwas anbieten müsste.

FGL

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25Kürzlich wurde mir mitgeteilt, dass ich für eine frei werdende Stelle nicht berücksichtigt werde und nicht einmal die Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch erhalte. Begründet wurde dies damit, dass ich nach Auffassung der zuständigen Stelle nicht ausreichend qualifiziert sei. Ich bin aber genau in dem Bereich tätig und habe genau die Stellenbeschreibung.
Das ist irrelevant. Erfüllst Du die Muss-Voraussetzungen des Anforderungsprofils für die freie Stelle?

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25Als schwerbehinderter Mitarbeiter stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet ist, frei werdende Stellen schwerbehinderten Beschäftigten mit Versetzungswunsch mitzuteilen und diese anzubieten.
Nein.

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25Nach meinem Verständnis kann ein solches Gespräch die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten nicht aufheben.
Welche "gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten" sollen das hier sein?

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25Ich würde gerne erfahren, wie andere in ähnlichen Situationen vorgehen würden, insbesondere im Hinblick auf die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter bei innerbetrieblichen Stellenbesetzungen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. SBV und Personalrat sind informiert, haben aber noch nicht geantwortet.
Mich bewerben, wenn ich die Muss-Voraussetzungen des veröffentlichten Anforderungsprofils erfülle.

clarion

Hallo,

Du kannst Dich intern auf ausgeschriebene Stellen bewerben, wenn Du die genannten Voraussetzungen erfüllst, wie jeder andere Interessierte mit denselben Voraussetzungen auch.

Versetzungsersuchen kann der Arbeitgeber erfüllen, muss er aber nicht. Insbesondere muss er keine Stelle extra für Dich schaffen.

So ganz kann ich nicht nachvollziehen, warum man Dir grundsätzlich keine andere Stelle anbieten will. Gibt es Konflikte? Hat der Arbeitgeber sonst keinen, der Deinen jetzigen Job machen will oder kann?

Es gibt keine Pflicht, Dir eine bestimmte Stelle anzubieten. Woraus leitest Du eine derartige Pflicht ab?

baernrw

Hallo zusammen,

Nach meinem Verständnis ist der Arbeitgeber gemäß § 164 Abs. 1 und Abs. 4 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Beschäftigte bei innerbetrieblichen Stellenbesetzungen besonders zu berücksichtigen und ihnen geeignete, frei werdende Stellen mitzuteilen sowie anzubieten. Darüber hinaus besteht nach § 165 SGB IX grundsätzlich die Verpflichtung, schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Diese Offensichtlichkeit ist aus meiner Sicht nicht ersichtlich und wurde mir auch nicht substantiiert dargelegt.

Und nach:
2.3 Vor dem Beginn eines Stellenbesetzungsverfahrens im Rahmen des Einstellungsverfahrens sind vorliegende Versetzungsanträge von bereits beschäftigten Schulverwaltungsassistenzen zu prüfen. Dazu muss die Schulverwaltungsassistenz ihren Versetzungswunsch formlos der für sie zuständigen Bezirksregierung mitteilen. Anschließend prüft die Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit der in Frage kommenden Bezirksregierung eine Versetzungsmöglichkeit (siehe Nummern 4.1 und 4.2).https://bass.schule.nrw/13724.htm sehe ich das etwas anders.

MoinMoin

Du berufst dich auf diesen Passus:

4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf

1.    Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
2.    bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
3.    Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
4.    behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
5.    Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen


Und der AG hat die Einschätzung, dass das alles an deinem aktuellen Arbeitsplatz besser erfüllt wird, als an einem anderem bzw. an dem von dir gewünschten und somit muss er auch nichts anbieten oder dich woanders besonders berücksichtigen, da er in seiner Welt SGB konform handelt.

So weit die innere Logik.

Hier liegt dann eine unterschiedliche Wahrnehmung vor, die du "durchbrechen" musst.
Aber vorab solltest du dir im klaren werden, ob es andere oder was denn die tatsächlichen Gründe sind, warum man dich dort nicht haben will.

Petar Tudzharov

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 22:28(...)sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Diese Offensichtlichkeit ist aus meiner Sicht nicht ersichtlich und wurde mir auch nicht substantiiert dargelegt.(...)


Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25(...) Begründet wurde dies damit, dass ich nach Auffassung der zuständigen Stelle nicht ausreichend qualifiziert sei. (...)

Das dürfte realtiv einfach zu klären sein. Welche Qualifikation wird gefordert? Verfügst du über diese Qualifikation? Erfüllst du alle in der Stellenausschreibung zwingend vorausgesetzten Anforderungen?

Tiffy

Man schaue sich frühere Threads des Fragestellers nebst seines dortigen Antwortverhaltens an und erkenne, dass es sich um vergebene Liebesmüh handelt, ihm zu inhaltlich zu antworten.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126508.0.html

baernrw

Hallo Tiffy,
ich möchte dich bitten, dich auf fachliche Themen und überprüfbare Fakten zu konzentrieren. In dem bisherigen Beitrag sehe ich keinen klaren fachlichen Mehrwert.
Das Forum sollte ein Ort sein, an dem man sich gegenseitig unterstützt und Wissen austauscht – nicht ein Raum, in dem einzelne Personen sich profilieren.

clarion

baernrw,

Dann doch mal Butter bei die Fische! Warum denkst Du, will der Arbeitgeber Dich nicht umsetzen?

aronzo

Zitat von: baernrw in 22.12.2025 21:25Ich würde gerne erfahren, wie andere in ähnlichen Situationen vorgehen würden, insbesondere im Hinblick auf die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter bei innerbetrieblichen Stellenbesetzungen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. SBV und Personalrat sind informiert, haben aber noch nicht geantwortet.
Ich sehe hier keinen Bezug zum TV-L. Rechtsberatung zum genannten Thema kannst Du bei den genannten Vertretungen oder Dritten erhalten.