Urlaubsregelung für nicht genommene Urlaubstage

Begonnen von scsi100, 23.12.2025 20:12

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scsi100

Hallo, bei uns in der Behörde (Polizei) ist es o geregelt, dass man mit der Urlaubsvorplanung unterschreibt, dass man selber auf die rechtzeitige Abwicklung der Urlaubstage verantwortlich ist. Sollte man nicht darauf achten, bekommt man keine weiter Benachrichtigung, sondern die Tage verfallen.

Meine Frage wäre, ob dies nach der EU im Bereich "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers genüge getan ist.

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Detlef

McOldie

Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber zwar in der Wahl der Mittel frei, mit deren Hilfe er die Beschäftigten in die Lage versetzen soll, ihren Urlaubsanspruch auch ausüben zu können (BAG vom 19.2.2019 – 9 AZR 541/15 – ZTR 2019, 426 sowie 9 AZR 423/16 – ZTR 2019, 525 und 9 AZR 321/16 – ZTR 2019, 523). Die Mittel müssen jedoch zweckentsprechend sein. Sie müssen geeignet sein, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, in Kenntnis aller relevanten Umstände frei darüber zu entscheiden, ob sie ihren Urlaub in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund soll eine allgemein gehaltene Information über die Urlaubsansprüche und ihre Einbringung und Verfallfristen nicht ausreichend sein. Das BAG verlangt, dass der Arbeitgeber, den Urlaubsanspruch des aufzuklärenden Beschäftigten konkret bezeichnet.
Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeder einzelnen Arbeitnehmerin und jedem einzelnen Arbeitnehmer eine jährlich zu wiederholende konkrete Aufklärung über die Höhe des zustehenden Urlaubsanspruchs und die jeweils geltenden Verfallfristen zukommen zu lassen, verbunden mit der Aufforderung, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Nach Auffassung des 9. Senats muss sich der Arbeitgeber dabei auf einen ,,konkret" bezeichneten Urlaubsanspruch eines bestimmten Jahres beziehen (so wortwörtlich BAG vom 19.2.2019 – a. a. O.).
Ob die von dir zitierte zu unterschreibende Erklärung ausreicht, um die Pflicht des Arbeitgebers zu erfüllen, kann ich mangels Kenntnis deer Erklärung nicht beurteilen