Arbeitgeberwechsel - Fragen

Begonnen von Nutzerin2022, Heute um 13:56

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Nutzerin2022

Hallo zusammen,

ich wechsle zum 1.4. zu einem neuen Arbeitgeber, der sich bei der Bezahlung am TVöD-VKA orientiert. Dort werde ich als Sozialpädagogin in der Entgeltgruppe 9b, Stufe 6, eingruppiert.

Da mein Arbeitsbeginn erst zum 1.4. erfolgt, habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber anteilig Anspruch auf 22 bzw. maximal 23 Urlaubstage. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber verbleiben entsprechend noch etwa 8 Urlaubstage, die ich – da eine Mitnahme nicht möglich ist – vor dem Wechsel nehmen muss.

Da ich Kinder habe, plane ich meinen Urlaub in der Regel in den Schulferien. Für den Sommerurlaub benötige ich 15 Urlaubstage, zusätzlich habe ich für die Osterferien bereits eine Reise gebucht (4 Urlaubstage). Dadurch bleibt für die Herbstferien leider kein ausreichender Urlaub mehr übrig.

Meine neue Stelle ist Teil eines neuen Projekts, das bereits zum 1.2. startet. In der Anfangsphase wird es voraussichtlich viele wichtige Abstimmungen und Termine geben, z. B. mit Kostenträgern, Schulen und Kliniken, um das neue Angebot bekannt zu machen.

Daher meine Frage:
Ist es rechtlich möglich, dass ich bereits ab dem 1.2. tageweise an solchen wichtigen Terminen bei meinem neuen Arbeitgeber teilnehme, während ich mir für diese Tage bei meinem bisherigen Arbeitgeber Urlaub nehme?
Und wäre es rechtlich zulässig, dass mir diese Einsätze beim neuen Arbeitgeber als Stunden gutgeschrieben werden, sodass ich diese später – z. B. für eine Woche Urlaub im Herbst – nutzen kann?

Vielen Dank für eure Einschätzung

MoinMoin

Ja, das ist rechtlich möglich, dass du Urlaub beim alten AG nimmst und ihn dann nicht zur Erholung nutzt.
Ob dein alter AG dich deswegen abmahnt kann, sei mal dahingestellt.

Allerdings kann dir dein AG dafür offiziell keine Stunden gutschreiben, da du noch keinen AV hast.

Ob dein AG dir dann allerdings übertariflich Stunden "schenkt", sei auch mal dahingestellt und ob er das darf, oder damit gegen Auflagen / Dienstvereinbarungen o.ä. verstößt, kann ich nicht beurteilen.

Aber zur Info, ich habe auch schon mal Urlaubstage von einem AG zum anderem mitgenommen. Allerdings, haben diese AG miteinander gemeinsam an Projekten gearbeitet und keine Ahnung wie sie es untereinander verrechnet haben.

Mir stellt sich nur die Frage, woran es liegt, dass du erst zum 1.4. anfängst und nicht gleich zum 1.2.?
Will dein alter Ag dich nicht vorher gehen lassen (Auflösungsvertrag) oder will/kann dein neuer Ag dich nicht vorher einstellen?


KaiBro

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:11Allerdings kann dir dein AG dafür offiziell keine Stunden gutschreiben, da du noch keinen AV hast.

Ob dein AG dir dann allerdings übertariflich Stunden "schenkt", sei auch mal dahingestellt und ob er das darf, oder damit gegen Auflagen / Dienstvereinbarungen o.ä. verstößt, kann ich nicht beurteilen.


Der Arbeitgeber kann viel, wenn er will. Die Personalabteilung könnte dir mit wenigen Mausklicks auch 50 Urlaubstage mehr geben  8)
Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob die Anwesenheit der TE unbedingt notwendig ist. Wenn es der Wunsch des neuen AG ist, dass die TE bei Abstimmungen und Gesprächen dabei sein soll, dann muss eine Regelung gefunden werden. Wenn die TE bei den Abstimmungen und Gesprächen gern dabei wäre, ohne das der neue Arbeitgeber dies für notwendig hält, ist es in meinen Augen Privatvergnügen.

Allerdings gilt der Arbeitsvertrag erst ab dem 01. April 2026. Was ist mit den ganzen Vereinbarungen z.B. die Datenschutzvereinbarung, die man bei dem neuen Arbeitgeber unterschreibt? Die greifen auch erst ab dem 01. April.


Sind die Urlaube im Sommer und auch Herbst mit dem neuen Arbeitgeber abgeklärt oder ist dies dein Wunsch? Zur Not baut man Überstunden auf oder nimmt im Sommer 3 Tage weniger. Möglichkeiten gibt es immer, auch wenn die Stunden nicht gutgeschrieben werden sollten.