Beihilfe - Entfall der Mindesantragsgrenze von 200€?

Begonnen von Freak, 02.12.2025 23:15

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Freak

Ich habe heute mit Erstaunen festgestellt, dass der § 51 (8) BBhV mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der BBhV vom 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 geändert wurde und es jetzt heißt:

Zitat"(8) Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Auf die Mindestbetragsregelung nach Satz 1 kann die Festsetzungsstelle im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichten."

Auf den Seiten des BVA habe ich zudem folgendes gefunden:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/040_Bagatellgrenze.html
ZitatGibt es einen Mindestbetrag für die Antragstellung?
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen.

Auf die Durchsetzung der Mindestbetragsregelung haben die Festsetzungsstellen derzeit jedoch im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichtet.

Wenn ich das richtig verstehe, müssen Rechnungen aktuell nicht mehr gesammelt werden bis die Mindestantragsgrenze erreicht wird. Hat hier jemand schon Erfahrungen damit oder reicht ihr weiterhin erst ab Erreichen der 200€ ein?

Umlauf

Was erwartest du jetzt für Antworten?
Ja, die Grenze ist schon länger ausgesetzt und ja es funktioniert.
Hat nur nicht jeder mitbekommen.

Freak

Zitat von: Umlauf in 03.12.2025 00:01
Was erwartest du jetzt für Antworten?
Ja, die Grenze ist schon länger ausgesetzt und ja es funktioniert.
Hat nur nicht jeder mitbekommen.
Danke für die Info.

Vielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

gio

Ja das funktioniert und seitdem ich jede Rechnung separat einreiche habe ich mein Geld meistens innerhalb einer Woche.

Das neue System scheint wohl so langsam zu funktionieren mit der Automatisierung.

Lichtstifter

ZitatVielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

Einen mehr erreicht, danke.

Habe schon zweimal die Frist verpasst, weil ich drunter war.


Prekariatsbeamter

immerwiederschoen

Zitat von: Lichtstifter in 03.12.2025 07:58
ZitatVielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

Einen mehr erreicht, danke.

Habe schon zweimal die Frist verpasst, weil ich drunter war.

ist mit frist die jährlichkeit gemeint? diese wurde auf 3 jahre geändert zum sammeln der belege:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/020_Antragsfrist.html

Lichtstifter

Ja die Frist zum Einreichen von Belegen/Rechnungen.

Da müsste ich nochmal schauen. Das war zuletzt vor zwei Jahren bei mir der Fall. Seit wann gilt denn die Regelung  mit den 3 Jahren? Kam das zeitgleich mit der Abkehr von der Mindestantragsgrenze?

Dies gilt ja dann auch ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Regelung. Soll heißen, aus ursprünglich zu spät eingereichten Rechnungen wird durch den Zugewinn von 2 Jahren nicht wieder eine zeitlich passende Rechnung.



Prekariatsbeamter

immerwiederschoen

damit wurde der neue zeitraum festgesetzt:

Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde am 13. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (Teil I Nummer 92). Die Änderungen treten überwiegend am 1. April 2024 in Kraft.

Verlängerung der Antragsfrist (§ 54 Absatz 1 BBhV)

Umlauf

Zitat von: immerwiederschoen in 03.12.2025 11:19
Zitat von: Lichtstifter in 03.12.2025 07:58
ZitatVielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit ;)

Einen mehr erreicht, danke.

Habe schon zweimal die Frist verpasst, weil ich drunter war.

ist mit frist die jährlichkeit gemeint? diese wurde auf 3 jahre geändert zum sammeln der belege:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/020_Antragsfrist.html

Ja, die Frist wurde auf 3 Jahre angehoben.

Trotzdem konnte immer bei drohender Verfristung unterhalb des Grenzbetrags eingereicht werden. Musste man dran denken.

Freak

Zitat von: Freak in 02.12.2025 23:15[...]
Wenn ich das richtig verstehe, müssen Rechnungen aktuell nicht mehr gesammelt werden bis die Mindestantragsgrenze erreicht wird. Hat hier jemand schon Erfahrungen damit oder reicht ihr weiterhin erst ab Erreichen der 200€ ein?
Funktioniert einwandfrei. BVA hatte mehrere Rechnungen zuletzt sogar unter einer Woche abgerechnet. Gute Änderung 👍

Dafür habe ich bei einem ,,einfachen" Widerspruch seit über zwei Monaten noch keine Rückmeldung erhalten.

Tipozuol

Vor Widersprüchen empfiehlt es sich ggf., erst den Bearbeiter anzurufen.
Bei mir gab es einen (offensichtlichen) Kommafehler im Bescheid.

Nach kurzem Telefonat hat der Bearbeiter das direkt korrigiert, seine Aussage auf meine Anmerkung, dass ein Telefonat ja vermutlich weniger Arbeit macht als ein Anruf:

ZitatMit einem Widerspruch habe ich gar nichts mehr zu tun, dann wird die ganze Papierakte an die Widerspruchstelle gesendet und dort wird der Widerspruch bearbeitet.

Freak

Zitat von: Tipozuol in 29.12.2025 14:03Vor Widersprüchen empfiehlt es sich ggf., erst den Bearbeiter anzurufen.
Bei mir gab es einen (offensichtlichen) Kommafehler im Bescheid.

Nach kurzem Telefonat hat der Bearbeiter das direkt korrigiert, seine Aussage auf meine Anmerkung, dass ein Telefonat ja vermutlich weniger Arbeit macht als ein Anruf:

Ich habe aktuell zwei Widersprüche laufen, beides offensichtliche Fehler, die sich innerhalb weniger Minuten beheben lassen. In beiden Fällten meinten die Mitarbeitenden der Hotline, die mir hinsichtlich der Fehler zustimmten, dass ich einen Widerspruch einlegen müsste.

,,Früher" konnte ich sowas über die Hotline regeln, derzeit scheinen die dort eine andere Linie zu fahren...

Tipozuol

Dann hatte ich scheinbar mit meinem Bearbeiter Glück, das war im November 2025. Also auch noch nicht so lange her.
Aber nachdem ich den Bearbeiter nicht erreicht hatte, hat er mich auch zurückgerufen, auch das ist ja eher unüblich.  ;)

immerwiederschoen

habe auch schon beides erlebt:

1) bitte widerspruch einlegen, kam dann formeller bescheid per brief zurück
2) mail an die bearbeiterin, mit kurzer antwort: erledigt

zu den laufzeiten der anträge, bin ich aktuell begeistert, max. 2 wochen ist das geld da :)