Freistellung Angestelltenlehrgang II

Begonnen von Wilja279, 06.01.2026 14:57

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Wilja279

Im August beginne ich den Angestelltenlehrgang II am Niedersächsischen Studieninstitut für 10 Monate in Vollzeit. Muss ich in der Zeit an vorlesungsfreien Tagen (z.B. nach Weihnachten, Brückentage, etc.) Urlaub nehmen oder muss mein Arbeitgeber mich komplett freistellen für die Dauer des Lehrgangs.

Falls relevant: Die Absolvierung des Lehrgangs ist Voraussetzung zur Qualifikation für eine übernommene Tätigkeit.

BAT

Du bist ja "Vollzeit" auf dem Lehrgang. Also kannst Du in der Zeit auch keine Urlaub nehmen.

Ich habe den Lehrgang vor 22 Jahren auch in Niedersachsen gemacht und anschließen sehr viel Resturlaub aufgebaut. Andererseits hatte ich auch Tage, die bei uns im Emsland vom AG frei sind, dort nicht (Fronleichnam, Altweiber, etc.)