Therapien beim Dienstherren erwähnen?

Begonnen von kittyka, 14.01.2026 16:54

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kittyka

Hi,

ich befinde mich gerade in Therapie un wollt mal fragen, ob man das bei einem Dienstherren offen erwähnen sollte, wenn man nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist oder schießt man sich damit quasi eher ein Eigentor? Gerade wenn es wie in meinem Fall um etwas Psychisches geht (ADHS)

LG

Muenchner82

Ohne Not würde ich mit sowas nicht hausieren gehen.

kittyka

Zitat von: Muenchner82 in 14.01.2026 18:07Ohne Not würde ich mit sowas nicht hausieren gehen.

Ja, was ich so gehört habe, dass man mit sowas nach der Lebenszeitverbeamtung warten soll..
das hier ist aber nicht ratsam, weil ich ohne Therapie sicher die Probleme zu einem neuen Dienstherren wieder "mitschleppen" würde.

clarion

Ich würde ADHS nicht offenbaren, sonst geht die Schublade auf, Schublade zu und das war es mit dem Job.

Wenn Du zum Amt oder Betriebarzt musst, solltest Du Dich mit Verweis auf das Sozialkompetenztraining offenbaren. E/ Sie hat Schweigepflicht und sagt lediglich "geeignet" oder "ungeeignet".

BAT

Britta2, bist Du es?  8)

Warst Du nicht in Rente gegangen?