Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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LehrerBW

Der VBE war nicht imstande bei seinen Fragen an die Parteien zur Landtagswahl auf die amtsangemessene Alimentation einzugehen.
Mehr als nur enttäuschend 🧐
https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2026/01/Wahlpruefsteine_2026_ANSICHT.pdf

LehrerBW


RichterBW94

Vielen Dank. Tatsächlich mehr als nebulös....

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in 15.02.2026 12:13Vielen Dank. Tatsächlich mehr als nebulös....

Wie steht schon in der Bibel 😁
,,Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen."

Johnsmith

Nur die FDP schreibt, dass sie fiktive Partnereinkommen für eine Umgehung der Rechtsprechung des BVerfG hält.

Aber aus der Opposition bzw. bald ggf. der Bedeutungslosigkeit lässt sich das leicht sagen und wird es nichts ändern...

Ozymandias

https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Mitteilungen/DRB_BW_Mitteilungen_2026-01.pdf

Nichts neues, außer dass die Richter die Ablösung der R von der A-Besoldung möchten und CDU und Grüne dem teilweise zustimmen.

Runo34

Ozymandias laut dem Wahlprogramm der Grünen zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 planen die Grünen die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei - sprich die Abschaffung des mittleren Dienstes.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Grundsatzbeschlusses aus Karlsruhe zur amtsangemessenen Alimentation stellt sich die Frage, wie sich ein solches Modell rechtlich und finanziell einordnen ließe.

Insbesondere wäre interessant zu beleuchten, welche Auswirkungen dies auf Besoldungsstruktur und Karrierewege hätte – auch mit Blick auf eine mögliche Regierungsbildung von Grünen und CDU nach der Wahl.

Wie ordnest Du dieses Vorhaben ein?

Ozymandias

Habe mich bisher mit der Polizeibesoldung nicht befasst.
Es gilt aber allgemein für alle. Auf die neuen Gesetze warten und wenn einem das Ergebnis nicht gefällt -> wie bislang jedes Jahr Widerspruch einlegen.

BW123

Typischerweise erfolgt bei der Polizei nach der Lebzeit-Ernennung eine Beförderung nach A9. Spätestens also 1-2 Jahre nach der Ausbildung.

Es gibt eigentlich nahezu keine Beamten im mittleren Dienst mehr, die nicht nach ca. 5-6 Jahren Erfahrung - ergo spätestens mit Mitte / Ende 20 - in A10 sind.

Inoffiziell ist es quasi schon eine zweigeteilte Laufbahn. Dies führt dazu, dass ganze Dienstzweige mittlerweile nach A10 besoldet werden. Zum Beispiel vom Dienstgruppenleiter bis hin zum (letzten) Sachbearbeiter, der gerade seit 3+x Jahren ,,fertig" ist.