Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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Bruce Springsteen

Was ich auch für richtig halte! Allein die Tatsache, dass in Bawü 3 Ebenen (Ministerium, RP, Kommunen - Städtetag mal ausgenommen) gibt, ist schon fragwürdig. 

Teacher91

Denkt ihr wirklich, dass BaWü nach dem Urteil so einfach davon kommt? Ich hatte bisher schon die Hoffnung, dass ne spürbare Erhöhung kommt 🙈

Versuch


Hans

Zitat von: Versuch in 24.04.2026 07:45Die muss auch kommen

Die Hoffnung stirbt zuletzt, ich muss allerdings sagen, nach all den Entwicklungen der Vergangenheit -Stichwort 4-Säulen-Modell, dem Umgang auf Bundesebene und dem Einfallsreichtum der anderen Bundesländer bin ich eher pessimistisch eingestellt.




Jägerfrau

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG)


https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/10-2026

Jägerfrau

Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation Bund:
Höchstruhegehaltssatz soll auf 69,76% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angepasst werden.

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Umlauf

Zitat von: Jägerfrau in 12.05.2026 18:08Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation Bund:
Höchstruhegehaltssatz soll auf 69,76% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angepasst werden.

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt


Dafür werden die Kürzungsfaktoren reduziert. Quasi galten die 69,irgendwas schon vorher.

LehrerBW

www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/2026/Ausgabe_Nr_5_Mai_2026.pdf

"Vertrauend auf weitere Ent-
scheidungen des Bundesver-
fassungsgerichts, die zum Teil
für 2026 erwartet werden, ge-
hen der BBW und der DRB BW
davon aus, dass eine Berück-
sichtigung des Ehegattenein-
kommens für den Vergleich mit
den 80 Prozent des Median-
Äquivalenzeinkommens nicht
zulässig ist. Der DRB BW sieht
eine nicht nur verfassungs-
konforme, sondern für die
Richterinnen und Richter sowie
Staatsanwältinnen und Staats-
anwälte amtsangemessene
Besoldung bei mindestens
120 Prozent des Median-Äqui-
valenzeinkommens (2024:
75.990 Euro Jahresnetto)."

Wie kommen die auf ein Jahresnetto von 75 990 :o

Bruce Springsteen

Sagt mein Kumpel Googel zum Thema "Median-Äquivalenzeinkommens Richter":

Beispiele für das Jahr 2024 (Baden-Württemberg):80 % (Untergrenze): ca. 50.660 € Jahresnettoeinkommen. Gehobene Einkommen: 120 % – 200 % des Median-Äquivalenzeinkommens (ca. 75.990 € – 126.650 € Jahresnetto).

LehrerBW

#102
Zitat von: Bruce Springsteen in Gestern um 12:13Sagt mein Kumpel Googel zum Thema "Median-Äquivalenzeinkommens Richter":

Beispiele für das Jahr 2024 (Baden-Württemberg):80 % (Untergrenze): ca. 50.660 € Jahresnettoeinkommen. Gehobene Einkommen: 120 % – 200 % des Median-Äquivalenzeinkommens (ca. 75.990 € – 126.650 € Jahresnetto).

Ich komme da rechnerisch nicht hin 🧐
MÄE für 2024 ist 2288€
Ich komme in die Nähe des obigen Wertes wenn ich das MÄE von 2024 nehme, dann mit der Berechnung zur Mindestbesoldung x2,3 multipliziere und das davon dann 120% nehme.
Da lande ich rechnerisch drunter bei 75 778€
Kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser Rechenweg gemeint sein kann 🤔

Doch ist es:

https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/10_Forderungen_des_DRB_BW-final.pdf

Gibt aber keine Urteile dazu 🤷�♂️




Ozymandias

Ist halt nur eine Wunschforderung, weil sich Richter für etwas besonderes halten.
Könnte man vielleicht mit richterlicher Unabhängigkeit begründen, naja. Die wollen halt ihre Extrasuppe.

BeamtenBund

Ich bin kein Richter und kein Staatsanwalt.

Jedoch finde ich nichts verwerfliches daran, dass diese eine entsprechende Anpassung erhalten!
Im internationalen Vergleich sind unsere Richter und Staatsanwälte ohnehin unterbezahlt!!!!

Wie in vielen Beiträgen bereits geäußert, kann ich auch nur wiederholen! Das gesamte Gefüge der Tabellenordnung ist in sich nicht mehr stimmig! Die versäumten und teils fragwürdigen Anpassungen (Sockelbeträge) 0-Runden und die 41 Stundenwoche fallen dem DH nun auf die Füße. Mal sehen was mit dem ach so tollen 4-Säulenmodell passiert! Dieses hat in unserer Verwaltung dazu geführt, dass wahllos jeder Dienstposten im SB - Bereich ein A12er DP wurde, die Folge, herausgehobene DP sind nicht mehr gefragt und der Andrang hält sich bei Interessenabfragen im Haus gegen 0!!!!