Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Besoldungswiderspruch

#120
Mir düngt der Gedanke, dass das Auseinanderdividieren der DH zwischen R-Besoldeten und A-Besoldeten erste Früchte trägt. Cui bono? Die richterliche Unabhängigkeit... welch großes Schlagwort Vielleicht sollte  die Zunft der achso Unabhängigen auch Schlagwörter wie effektiver Rechtsschutz und Beschleunigunsgebot öfter mal in den Studienunterlagen nachschlagen ;D

RichterBW84

Zum ,,Auseinanderdividieren": Wer zwischen verfassungsrechtlich unterschiedlich gestellten Berufsgruppen differenziert, dividiert nicht auseinander, sondern nimmt Funktionen, Verantwortung und institutionelle Stellung ernst.

,,Cui bono?" ist in diesem Zusammenhang kein Argument, sondern eher ein Reflex. Denn dieser Einwand ließe sich gegen jede Besoldungsforderung jeder Berufsgruppe richten — auch gegen die eigene. Entscheidend ist deshalb nicht, wem eine Anpassung subjektiv nützt, sondern ob sie objektiv durch Aufgabe, Verantwortung, Qualifikation, Nachwuchsgewinnung und verfassungsrechtliche Stellung gerechtfertigt ist.

Zum effektiven Rechtsschutz und Beschleunigungsgebot: Da bin ich im Grundsatz bei Dir. Eine Justiz, die Verfahren in angemessener Zeit erledigen soll, muss dazu auch organisatorisch und personell in der Lage sein. Die von Verbänden genannten Fehlbedarfe von über 1.000 Richtern und Staatsanwälten halte ich persönlich zwar für deutlich zu hoch gegriffen. Deutschland leistet sich bereits sehr viel Justiz, einen ausgeprägten Instanzenzug und einen sehr weitreichenden Rechtsschutz. Aber genau darüber müsste man gesondert diskutieren.

Der eigentliche Punkt liegt tiefer: Wir leben in einer zunehmend verrechtlichten Gesellschaft. Politische Konflikte werden immer häufiger in die Justiz verschoben, Bürger erwarten zu Recht effektiven Rechtsschutz, zugleich sinkt die Bereitschaft, behördliche oder gerichtliche Entscheidungen als abschließend zu akzeptieren. Die Justiz soll also immer mehr leisten, schneller entscheiden, besser begründen und zugleich mit einem Besoldungssystem auskommen, das ihre Stellung nur begrenzt abbildet.

Das passt auf Dauer nicht zusammen. Es ist nicht einfach nur ,,zu wenig Geld" und auch nicht einfach nur ,,zu wenig Personal". Es ist von allem etwas: zu viele Erwartungen, zu viele Verfahren, zu wenig Effizienz und zu lähmende Strukturen, zu viele politisch ungelöste Konflikte. Aber das ist jetzt definitiv off-topic. Sorry dafür.

Rallyementation

Zitat von: RichterBW84 in 14.05.2026 12:11Um den Bogen noch etwas weiter zu spannen:
...die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.

"Das Jura-Studium ist ... nicht praxistauglich und das Referendariat lediglich ein Schnupperkurs. Na gut, dann muss der Richter eben nach seiner Einstellung in den Richterdienst verantwortungsvoll ausgebildet werden! Ja, das müsste er unbedingt. Tatsächlich wird er es leider nicht ...  die Ausbildung eines Richters nach seiner Einstellung ... »es sind neun Tage." Thorsten Schleif, Richter 2019

Zerot

Zitat von: Versuch in 14.05.2026 12:05Da dir das sogar bewusst war, erhärtet es noch.
Und dann auf einen offensichtlichen Tippfehler sich aufzuhängen zeigt, dass man eigentlich nur ablenken will.

Qed

Btw: Juristen werden durch KI massiv an Gehalt verlieren...sagen zumindest sehr sehr viele Prognosen.
Äpfel und Birnen.


Juristen werden durch KI massiv an Gehalt verlieren?! und das behaupten auch noch sehr sehr viele Prognosen?!

Ich empfehle in den "Doppelgänger-Podcast" von Philipp Glöckler und Philipp Klöckner reinzuhören. Da wird das Thema KI Disruption im juristischen Bereich diskutiert und auch meiner Meinung nach gut aufgeschlüsselt. Kernaussage: Die KI Suppe wird heißer gekocht, als man sie am Schluss isst" und es wird in naher Zukunft zu keiner disruption durch KI kommen


Aufgrund der hohen Trefferquote seiner Prediction

Versuch

Zitat von: Zerot in 15.05.2026 08:00Juristen werden durch KI massiv an Gehalt verlieren?! und das behaupten auch noch sehr sehr viele Prognosen?!

Ich empfehle in den "Doppelgänger-Podcast" von Philipp Glöckler und Philipp Klöckner reinzuhören. Da wird das Thema KI Disruption im juristischen Bereich diskutiert und auch meiner Meinung nach gut aufgeschlüsselt. Kernaussage: Die KI Suppe wird heißer gekocht, als man sie am Schluss isst" und es wird in naher Zukunft zu keiner disruption durch KI kommen


Aufgrund der hohen Trefferquote seiner Prediction

Dass es zu keiner Disruption kommen wird oder diese gerade nicht schon stattfindet, ist dann wohl eine Einzelmeinung.

Zerot

Die haben eine hohe Trefferquote in ihren Prediction's. Zusätzlich sind die Ausführungen warum es in naher Zukunft zu keiner großen Disruption im juristischen Bereich durch AI kommen wird schlüssig und nachvollziehbar (siehe Harvey AI und Mike AI).

Weiter werde ich mich zu diesem Thema nicht auslassen. Die Zukunft wird zeigen in welche Richtung es laufen wird.

Ozymandias

Das ist am Ende die gleiche Diskussion wie an jeder Uni.
Der Arzt lacht über den Jurist, der lacht über den BWLer und die Mintler lachen über alle.

Ich halte Lehrer auch für überbezahlt und hätte die gar nicht verbeamtet und die sind auch ein großer Teil des Problems.

Wenn die Richter ihre Extrawurst bekommen, sind Amtsärzte und Truppenärzte weiterhin in der A-Besoldung.
Deren Tätigkeit halte ich dann doch für etwas wichtiger, als Buchstabensuppe zu kreieren.

Aus diesem Grund braucht es endlich eine vernünftige Besoldungstabelle ohne jede Extrawurst.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 16.05.2026 11:54Das ist am Ende die gleiche Diskussion wie an jeder Uni.
Der Arzt lacht über den Jurist, der lacht über den BWLer und die Mintler lachen über alle.

Ich halte Lehrer auch für überbezahlt und hätte die gar nicht verbeamtet und die sind auch ein großer Teil des Problems.

Wenn die Richter ihre Extrawurst bekommen, sind Amtsärzte und Truppenärzte weiterhin in der A-Besoldung.
Deren Tätigkeit halte ich dann doch für etwas wichtiger, als Buchstabensuppe zu kreieren.

Aus diesem Grund braucht es endlich eine vernünftige Besoldungstabelle ohne jede Extrawurst.

Nur mal so am Rande:
Deutschlands einzige wirkliche  Ressource ist die Bildung.

Auch wenn ich Lehrer nicht verbeamtet würde, finde ich es besorgniserregend wie über das Berufsbild hier geurteilt wird.

LehrerBW

Zitat von: RichterBW84 in 13.05.2026 21:05Die Abkopplung der R-Besoldung von der A-Besoldung ist kein Privileg, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Konsequenz aus der besonderen Stellung der Richter im Staatsgefüge. Dass ausgerechnet aus dem Lehrerzimmer Widerspruch kommt, entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie — und zwar gleich doppelt:
Bei kaum einer Berufsgruppe wird die Frage, ob der Beamtenstatus überhaupt sachlich gerechtfertigt ist, so kontrovers diskutiert wie bei Lehrkräften. Und bei kaum einer Berufsgruppe im öffentlichen Dienst klafft die Lücke zwischen internationaler Besoldungsrealität und gefühlter Benachteiligung so weit auseinander.

Wie gesagt...es gibt keine Rechtsprechung dazu und ich kann jetzt auch keine zwingende verfassungsrechtliche Konsequenz erkennen warum dies plötzlich geändert werden sollte. Ich meine Swen hatte das mal gut begründet mit dem Zusammenhang der oberen A-Gruppen die in Ministerien im Rechtsdienst arbeiten würden. Die R-Besoldung ist ja schon größtenteils eigenständig
Musst ja nicht gleich so pikiert reagieren.

Und ich sehe keine keine Diskussion ob die Verbeamtung von Lehrkräften gerechtfertigt ist...der sächsische KM hat mal was in der Richtung gestartet...aber dessen Zwergenaufstand wurde von den anderen KMs dann recht zügig abgeräumt.
Oder meinst du den Mob, der sich geifernd regelmäßig bei Welt und Spiegel in den Kommentarspalten austobt?
In BW waren Lehrkräfte schon immer Beamte.
Wieviel oder eher wenig Lehrkräfte im Ausland verdienen ist hierbei auch komplett irrelevant...entscheidend ist hierbei die Verordnung in der Besoldungstabelle.

Zitat von: axum705 in 14.05.2026 10:19Es ist daher durchaus vorstellbar, dass bei der aus meiner Sicht gebotenen Neuaufstellung der Beamtenbesoldung mit einer weiteren Differenzierung der Besoldungsordnungen oder auch neuen (nicht ruhegehaltsfähigen) Zulagen reagiert wird. Oben Richter und Staatsanwälte, in der Mitte Finanzbeamte, Polizei und Feuerwehr, unten die restliche klassische Kernverwaltung und Lehrer.
Und wegen des Hochschulstudiums, der zwei Staatsexamen und des Referendariats werden Lehrer in BW auch zurecht im gD und hD eingruppiert und nicht unterhalb von Feuerwehr und Polizei für welche lediglich eine Ausbildung notwendig ist.

Total absurde und offtopic Diskussion  :o 
Auch wenn ich natürlich verstehen kann, dass man auf Kosten anderer Besoldungsgruppen gerne mehr hätte...es widerspricht eklatant dem Besoldungsgefüge.

BEAliMenTER

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 16:10Und wegen des Hochschulstudiums, der zwei Staatsexamen und des Referendariats werden Lehrer in BW auch zurecht im gD und hD eingruppiert und nicht unterhalb von Feuerwehr und Polizei für welche lediglich eine Ausbildung notwendig ist.


Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst (gD):
Studium: Abgeschlossener Bachelor oder Diplom (FH) in einer feuerwehrspezifischen oder technischen Fachrichtung (z.B. Brandschutz, Sicherheitstechnik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik). Je nach Bundesland werden auch andere Studiengänge zugelassen.

Daran dann aufbauend die Laufbahnausbildung Vorbereitungsdienst (Brandreferendariat) und dauert meist 18 bis 24 Monate

Höherer feuerwehrtechnischer Dienst (hD):
Studium: Ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder Diplom einer Universität) ist zwingend erforderlich. Häufig geforderte Fachrichtungen sind Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder in manchen Fällen auch Rechtswissenschaften.
Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) dauert in der Regel 24 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung ab

Also nicht nur eine Ausbildung notwendig, wobei hier wieder durchklingt wie wenige Wert eine Ausbildung in den Köpfen mancher Leute hat.

LehrerBW

Zitat von: BEAliMenTER in Heute um 11:57Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst (gD):
Studium: Abgeschlossener Bachelor oder Diplom (FH) in einer feuerwehrspezifischen oder technischen Fachrichtung (z.B. Brandschutz, Sicherheitstechnik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik). Je nach Bundesland werden auch andere Studiengänge zugelassen.

Daran dann aufbauend die Laufbahnausbildung Vorbereitungsdienst (Brandreferendariat) und dauert meist 18 bis 24 Monate

Höherer feuerwehrtechnischer Dienst (hD):
Studium: Ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder Diplom einer Universität) ist zwingend erforderlich. Häufig geforderte Fachrichtungen sind Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder in manchen Fällen auch Rechtswissenschaften.
Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) dauert in der Regel 24 Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung ab

Also nicht nur eine Ausbildung notwendig, wobei hier wieder durchklingt wie wenige Wert eine Ausbildung in den Köpfen mancher Leute hat.

Hat nichts mit der Wertigkeit von Ausbildung zu tun, sondern damit, dass Stellen für die zwingend ein Hochschulabschluss notwendig sind, wie du ja selbst geschrieben hast, natürlich höher eingruppiert werden.
Als Lehrer hat man diesen zwingend...als Feuerwehrmann aber eben nicht...axum705 hätte diese aber trotzdem höher gruppiert.