Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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Ozymandias

"Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Dieser Satz bedeutet nichts anderes, als dass auch ein (offener!!!!) Antrag ausreichend ist und es nicht unbedingt ein Widerspruch oder eine Klage sein muss.

Wenn der Antrag, Widerspruch oder Klage bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, dann ist der Spaß allerdings glasklar vorbei.

Deshalb muss man seinen Anspruch mit Rechtsmitteln offen halten.

mablung

Zitat von: Ozymandias in Heute um 11:08"Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Dadurch kann dem Haushaltsgesetzgeber nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Bedeutet das nicht eher, dass ein bereits entschiedener (unanfechtbarer Verwaltungsakt) hinfällig ist, sofern das Verfassungsgericht das Vorgehen des DH kassiert? Sofern der Widerspruch abgelehnt wurde und man keine Klage eingereicht hat, besteht bei einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht die Möglichkeit nach §51 des Verwaltungsverfahrensgesetz BW eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen? Ein Widerspruch (ohne Klage) sollte dafür doch ausreichen, oder nicht? Verständnis eines Nichtjuristen, wenn es da Erfahrungswerte im Forum gibt, gerne her damit!

Ozymandias

Nein das bedeutet es auf keinen Fall meiner Meinung nach. Bestandskraft ist halt der Killer für alle Ansprüche. Auch wenn 20 Jahre später anders geurteilt wird.

Das stand auch schon so im letzten Urteil und da sind sehr viele leer ausgegangen.

Hans

Ja, bin da ganz deiner Meinung. Und für mich persönlich froh, dass ich bereites Klage eingereicht habe.