Als Elektriker in E1

Begonnen von Dirk.Fuchs, 15.01.2026 23:09

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Dirk.Fuchs

Hallo zusammen.
Mein Name ist Dirk und bin neu in diesem Forum.
Ich bin ausgebildete Energieelekteoniker.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich bin seit 10,5 Jahren in einem Inklusionsbetrieb als Elektriker angestellt. Aufgrund Probleme meiner Ohren und 2 späteren Operationen habe ich seit ca. 8 Jahren und 3 Jahren cochlear Implantate.  Ich bin schwerbehindert mit gdb 90.
Als ich vor 10,5 Jahren in der Firma angefangen habe wurde mein Arbeitsplatz durch Fonds und fördergelder finanziert. Damals hatte ich einen Gdb von 40 und Gleichstellung.
Jetzt hat die Firma entschieden aus welchen Gründen auch immer mich in den TvöD zu stecken ab 1.1.26.
Den Änderungsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Die bieten mir E1 Stufe 4 an. Dabei handelt es sich um einen Hilfsarbeiter Job. Darf ich denn noch selbstständige Arbeiten durchführen? Ein Kollege von mir hat bei der IHK einen zweiwöchigen Kurs zum elektrohelfer gemacht. Rein theoretisch dürfte er ja unter meiner Aufsicht keine Arbeiten mehr durchführen da ich mit E1 als Hilfsarbeiter aufgestellt bin und keine Befugnis mehr dafür habe. Auch Arbeiten unter Spannung fallen dann weg.
Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich machen soll und wie es rechtlich aussieht.
Gruß Dirk

clarion

Die Bezahlung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. Was musst Du denn für Tätigkeiten ausüben? Mit E1 bewertete Tätigkeiten sind einfachste Tätigkeiten wie z.B. Zuarbeit in Küche und Garten ohne eigene Entscheidungsbefugnisse. Wenn Deine Arbeit die Ausbildung als Elektriker erfordern, und Du andere Mitarbeiter anleiten musst, dann können es eigentlich keine E1 Tätigkeiten sein,

MoinMoin

Zitat von: clarion in 16.01.2026 07:30Die Bezahlung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit. Was musst Du denn für Tätigkeiten ausüben? Mit E1 bewertete Tätigkeiten sind einfachste Tätigkeiten wie z.B. Zuarbeit in Küche und Garten ohne eigene Entscheidungsbefugnisse. Wenn Deine Arbeit die Ausbildung als Elektriker erfordern, und Du andere Mitarbeiter anleiten musst, dann können es eigentlich keine E1 Tätigkeiten sein,
Nicht nur eigentlich, sondern ganz sicher ist es dann keine E1
E1 sind Tätigkeiten, die man in 1h jemanden zeigt und das nachmacht.
Mir wurde es mal so erklärt:
Wenn man jemanden sagt wische den Fußboden, im zeigt wie er mit dem Wischmob den Boden zu wischen hat, dann wird derjenige auch den Boden wischen müssen, wenn dort Teppich ausgelegt ist, sofern man im es nicht gezeigt hat, dass man dort nicht wischt. 8)
Wenn man erwartet, dass er das schon selbstständig unterscheiden kann, dann ist es E2.

Also lass dich nicht verarschen, dass ist nie und nimmer EG1 oder EG2, sobald du da irgendwas übertragen bekommst, die auf einer Ausbildung basiert, dann ist diese Tätigkeit min. EG5.
Und dann wie die Zeitanteile sind. Um zu beurteilen welche EG man insgesamt ist.


Petar Tudzharov

volle Zustimmung.

Zitat(...)Jetzt hat die Firma entschieden aus welchen Gründen auch immer mich in den TvöD zu stecken ab 1.1.26.(...)

Wobei die Frage ist, welcher Tarifvertrag vorher zur Anwendung kam, um welche Art Arbeitgeber es sich handelt und wie ausgeprägt bei diesem die Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des TVöD und der Entgeltordnung sind.


Faunus

Mit einer Ausbildung zum Energie-und Gebäudeelektriker und einer selbständigen Arbeit in dem Bereich ist es eine E5. Bist Du eher als Hausmeister eingestellt, der mal eine Steckdose repariert und Elektroprüfungen an Geräten durchführt, weil er es darf, köännte es auch eine E4 sein - aber nicht E1.

cyrix42

Es ist doch bisher völlig unklar, ob hier der TVöD zum Einsatz kommt, oder sich nur ein privater Arbeitgeber an den TVöD-Entgelten orientiert, nicht aber an der Entgeltordnung. Die Frage ist doch, was im Arbeitsvertrag steht bzw., worauf Bezug genommen wird.

Es steht jedenfalls jedem nicht-tarifgebundenen AG frei, mit seinem AN eine Bezahlung in Höhe TVöD EG1 Stufe 4 zu vereinbaren, selbst wenn die auszuübenden Tätigkeiten im TVöD eine andere Eingruppierung zur Folge hätte...

Fettschwanzmaki

Mir fehlen da auch noch ein paar genauere Infos.

Die Ausbildung zum Energieelektroniker wurde regelhaft mit einer 3,5jährigen Ausbildung durchlaufen und mit Gesellenbrief abgeschlossen? Die Schwerbehinderung trat erst im weiteren Verlauf auf und stellte ein "Einstellungshemmnis" dar, so dass nach SGB IX eine entsprechende Förderung stattfand bzw. stattfindet? Kein "Umweg" über eine WfbM?

"Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit einer Schwerbehinderung:

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes (§156 Abs. 1 SGB IX)"

dazu kontrastierend:

"Beschäftigungssicherungzuschuss: Bei den beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung der Zielgruppe wird unterstellt, dass deren Arbeitsleistung in der Regel unterhalb der Normalleistungen eines vergleichbaren Menschen ohne Schwerbehinderung liegt. Als Ausgleich erhalten Inklusionsbetriebe für Personen der Zielgruppe eine entsprechende Pauschale."

Es kann also (leider) nicht davon ausgegangen werden, dass hier 1:1 die "Entgeltordnung" des TVöD übertragen werden kann (vgl. Vorposting). 

Woran hat sich denn die bisherige Entlohnung orientiert? Stellt diese "Eingruppierung" eine Verbesserung oder Verschlechterung dar? Es wäre sicher auch hilfreich, in dem Betrieb einmal nachzufragen, warum es jetzt überhaupt zu dieser "Vertragsänderung" kommt (Veränderung der rechtlichen Rahmendingungen, mögl. Änderungen der Förderungsvoraussetzungen, Refinanzierung gefährdet o. a.).

Faunus

Stimmt. Da fehlen wesentliche Informationen, um eine sinnvolle Aussage treffen zu können.
Da war ich wohl etwas vorschnell.

Dirk.Fuchs

Hallo,
Erstmal mal vielen Dank für die Antworten.
Also, och jab eine dreieinhalb jährige Ausbildung durchlaufen und mit Gesellenprüfung abgeschlossen.
Der Betrieb in dem ich arbeite ist eine gGMbH mit 3 verschiedenen Gesellschaftern unter anderem eine Stadtverwaltung und 2verbandsgemeinden.
Bei uns im Betrieb sind verschiedene Tätigkeitsfelder wie z.b Schreinerei, Gärtnerei usw. Es sind insgesamt 60 festangestellte mit TVöD Tarifverträge und die restlichen 10 sind schwerbehinderte oder mit Gleichstellung. Die 10 werden vom land bezahlt mit Inklusionsgelder. Die anderen 50 sind on verschiedenen tarifgruppen je nach Beruf.
Es sind keine körperlich kranke Personen dabei.die meisten haben kleinere Probleme. Ich muss körperlich auch ran, krieg genug Druck von oben usw.
Zu meinen Tätigkeiten gehört auch die geräteprüfung nach DGUV V3 und sämtliche elektroarbeiten. Ich muss täglich rausfahren on verschiedene Einrichtungen,  Wohnungen wo Flüchtlinge untergebracht werden. Dort geht jeden Tag etwas immer kaputt,  leider durch die Flüchtlinge.  Heruntergekommenen Lampen, Zerstörung von Glaskeramikherden usw.
Ansonsten muss ich auch andere relevante Arbeiten durchführen um Sanitärbereich, Überprüfung von Heizungsanlagen usw. Wie so ein Hausmeister eben.
Gruß
Dirk

MoinMoin

Genial und diese Tätigkeiten sind nach der Einschätzung des AGs EG1
lach mich weg


Fettschwanzmaki

Danke für die weiteren Ausführungen, der Dschungel lichtet sich etwas.

Gemeinnützige Gesellschaft, Gesellschafter u. a. eine kommunale Stadtverwaltung und die Verbandsgemeinden sollten auch der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Dazu 50 "Normalbeschäftigte" mit TV nach TVöD, beschäftigt in der (ausgelagerten) gGmbH als eigene Wirtschaftseinheit (so mein Verständnis).

Nach meiner Einschätzung und unter Berücksichtigung des Passus "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes (§156 Abs. 1 SGB IX)" stellt das jetzt unterbreitete "Angebot" (EG 1, St. 4) einen schlechten Witz dar.

Ich will Dir aber keinen Floh ins Ohr setzen und unnötige Unzufriedenheit hervorrufen, ich kenne das "Grundkonzept" der gGmbH nicht.

Hättest Du auf dem "ersten" Arbeitsmarkt aufgrund deiner Beeinträchtigung realistische Beschäftigungsmöglichkeiten oder bedarf es dieser "schützenden" Konstruktion, damit Du am Arbeitsleben teilhaben kannst? Ich frage deshalb, weil es Deine Verhandlungsposition wesentlich beeinflusst.

Du verfügst über eine abgeschlossene Berufsausbildung und arbeitest eigenverantwortlich die dir übertragenden Arbeiten/Aufträge ab, Cochlea-Implantate hin oder her!

Letztendlich sollte die gGmbH ja entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten (aus welchen Töpfen auch immer) und den Beschäftigten so eine tarifliche und ortsübliche Vergütung zukommen lassen. Das ist hier anscheinend nicht der Fall bzw. wird es mit EG 1 mit Sicherheit nicht sein.

Die Frage ist nur, ob die Anwendung des TVöD für die Inklusionsbeschäftigten ausdrücklich ausgeschlossen wurde (du gehörst zu den 10 AN, die mit "Inklusionsgeldern" bezahlt werden). Dann könnte sich dein Gehalt theoretisch auch an EG minus 1, St. minus 40 orientieren, weil privatwirtschaftlicher AV ohne Tarifbindung.

Allerdings frage ich mich dann, warum Du zum 01.01.2026 überhaupt in den TV des TVöD wechseln sollst. Wenn Du in die Tarifbindung aufgenommen werden sollst, dann bitte auch richtig!

Es gibt mit Sicherheit in der Nähe einen "Inklusionsberater" oder Gleichstellungsbeauftragten, und auch wenn ich damit eher vorsichtig umgehe, vermag ich hier den faden Beigeschmack einer möglichen Diskriminierung (gerade im Hinblick auf den Sinn und Zweck von Inklusionsbetrieben) nicht gänzlich ausschließen.




yaykap

Ich kann leider nicht viel beitragen, aber EG1 ist verarsche! Die Vorgänger haben das göttlich beschrieben. Selbst die einfachsten Arbeiten sind bei uns on EG3.

Lass dich nicht ausnutzen! Viel Erfolg, ich hoffe, es wird eine EG5.

marvie

Hallo erstmal,

als was bist du den eingestellt und welche Merkmale hat deine Stelle? deine vorhandene Ausbildung ist zunächst sekundär! Auch ein Dipl. Ing. kann als Reinigungskraft eingestellt werden und bekommt dann E1 / E2

Es sollte eigentlich eine Stellenbewertungskommision geben und du die Stelle dringend überprüfen lassen. Wenn du selbstständig Geräteprüfungen durchführst ohne dabei jemanden zu haben der für dich die Entscheidungen trifft, du auch selbstständig die Ergebnisse der Prüfungen sicherst und ggf. auch selbstständig die Fälligkeit der Prüfungen beachtest ist dafür schon ein erhebliches Maß an Fachwissen erforderlich.
Da es aber nicht deine alleinige Tätigkeit ist kommt es hierbei auch auf die Zeitanteile an!!
Prüfst du durchschnittlich 5 Geräte je Monat ist der Zeitanteil natürlich verschwindend gering.

führst du ausschließlich diese Tätigkeit durch, bist du im Bereich von E6. Hast du keinen der dir fachlich übergeordnet ist und dir fachliche Weisungen gibt, du also alleinverantwortlich für die Durchführung der Prüfungen und deren Dokumentation bist (Zeitansatz 100%) bist du sogar im Bereich von E8.
Lass dir die Situation durch den PR erörten - da bist du besser aufgehoben als hier-.

Greets Frank

marvie

Zitat von: Dirk.Fuchs in 15.01.2026 23:09Hallo zusammen.
Mein Name ist Dirk und bin neu in diesem Forum.
Ich bin ausgebildete Energieelekteoniker.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich bin seit 10,5 Jahren in einem Inklusionsbetrieb als Elektriker angestellt. Aufgrund Probleme meiner Ohren und 2 späteren Operationen habe ich seit ca. 8 Jahren und 3 Jahren cochlear Implantate.  Ich bin schwerbehindert mit gdb 90.
Als ich vor 10,5 Jahren in der Firma angefangen habe wurde mein Arbeitsplatz durch Fonds und fördergelder finanziert. Damals hatte ich einen Gdb von 40 und Gleichstellung.
Jetzt hat die Firma entschieden aus welchen Gründen auch immer mich in den TvöD zu stecken ab 1.1.26.
Den Änderungsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben.
Die bieten mir E1 Stufe 4 an. Dabei handelt es sich um einen Hilfsarbeiter Job. Darf ich denn noch selbstständige Arbeiten durchführen? Ein Kollege von mir hat bei der IHK einen zweiwöchigen Kurs zum elektrohelfer gemacht. Rein theoretisch dürfte er ja unter meiner Aufsicht keine Arbeiten mehr durchführen da ich mit E1 als Hilfsarbeiter aufgestellt bin und keine Befugnis mehr dafür habe. Auch Arbeiten unter Spannung fallen dann weg.
Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich machen soll und wie es rechtlich aussieht.
Gruß Dirk

Vieles davon hast du gut und richtig erkannt.
Ist dein Arbeitsvertrag befristet gewesen - vermutlich nicht daher der Änderungsvertrag.
Wenn der AV unbefristet ist muss der AG halt sehen ob er noch Unterstützung bekommt - salopp gesagt: Sein Problem!
Als SBV sag ich es mal so: einen Änderungsvertrag zu unterschreiben würde ich nur nach rechtlicher Prüfung durch einen Fachanwalt. M.E. spricht - sofern die Tätigkeit die gleiche bleiben soll - nicht für den Abschluss eines Änderungsvertrages.
Du hast einen Grad der Behinderung von 90 - d.h. sollte es Probleme geben muss das Integrationsamt in Boot geholt werden! Du kannst (solltest) bereits im Vorfeld das Integrationsamt über den Vorgang informieren und dir auch dort Rat holen.
Sollte es zum äußersten kommen macht es Sinn wenn die über den Vorgang bereits Kenntnis haben.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar und spiegelt meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder!

ich1974

Kann es ein, dass Du Eingruppierung und Stufenzuordnung verwechselst? Handelt es sich bei Dir evtl um EG 4 Stufe 1?
EG 4 wäre eine Hilfsarbeitertätigkeit nach TVöD, EG 5 eine Facharbeiterstelle mit dreijähriger Ausbildung. Stufe 1 würde man bei einer Neueistellung ohne Berufserfahrung oder förderliche Zeiten bekommen.

In Wieweit sich die gGmbH  die nur an den Tarif angelehnt ist kann ich leider nicht sagen. Bitte Kontakt mit deinem Personalrat bzw. SBV aufnehmen.