Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion II

Begonnen von Rowhin, 16.01.2026 17:02

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Rowhin

Zitat von: Rheini in Heute um 06:52Haben angestellte Lehrer nicht auch Vorteile gegenüber verbeamtete Lehrer?

Schon. Mehr Flexibilität, was Wechsel angeht, weniger gesundheitliche Anforderungen als bei der Verbeamtung, Streikrecht, etc. Ist halt die Frage, wie man das Ganze gegeneinander aufwiegt.

Ingenieur007

Zitat von: Rheini in Heute um 06:52Haben angestellte Lehrer nicht auch Vorteile gegenüber verbeamtete Lehrer?

Sicherlich. Nur hat selbst Berlin offenbar die Rolle rückwärts angetreten und verbeamtet wieder. Warum? Offenbar hat die Attraktivität gelitten. Wie bei vielen höheren EG im TV-L im Vergleich mit dem TVöD. Aber was hat die Verbeamtung mit den TV-L Verhandlungen zu tun?

Rheini

Zitat von: Ingenieur007 in Heute um 07:37Sicherlich. Nur hat selbst Berlin offenbar die Rolle rückwärts angetreten und verbeamtet wieder. Warum? Offenbar hat die Attraktivität gelitten. Wie bei vielen höheren EG im TV-L im Vergleich mit dem TVöD. Aber was hat die Verbeamtung mit den TV-L Verhandlungen zu tun?

Bitte lies die Posts der letzten Zeit, auf die ich reagiert habe, danke.

IchLiebeBeamtentum

In der höchsten Stufe bei beiden (Lehrer) beträgt der Gehaltsunterschied 300€. Als Angestellter kommt man übrigens doppelt so schnell in die höchste Stufe. Viele Angestellte wissen nicht, dass der Beamte für die PKV extra zahlen muss. 400€ durchschnittlich mittlerweile. Warum sich als Lehrer also noch verbeamten lassen und der Knecht der Schulleitung sein?

SvenL1975

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 07:55In der höchsten Stufe bei beiden (Lehrer) beträgt der Gehaltsunterschied 300€. Als Angestellter kommt man übrigens doppelt so schnell in die höchste Stufe. Viele Angestellte wissen nicht, dass der Beamte für die PKV extra zahlen muss. 400€ durchschnittlich mittlerweile.

Wobei man die enormen Vorteile durch die PKV nicht unterschätzen sollte. Ich war in den letzten Jahren dreimal als Kassenpatient im Krankenhaus und musste jedes Mal 200€ pro Nacht bezahlen, um ein Einzelzimmer zu bekommen. Ansonsten wäre es ein 3-Bett-Zimmer mit Toilette im Flur, kein elektrisch verstellbares Bett und Essen, bei dem man, wenn es im Gefängnis serviert würde, Amnesty International einschalten würde.

IchLiebeBeamtentum

Wenn du als verbeamteter Lehrer einen PKV Tarif mit Einzelbett im Krankenhaus haben möchtest, dann zahlst du keine 400 €, sondern 600 € monatlich. Warum stellst du dir das alles so einfach vor und urteilst vorschnell ohne wissen? Im übrigen hat es auch viele Nachteile PKV versichert zu sein. Alles, was dem Arzt Geld bringt, wird an dir ausprobiert und praktiziert. Das Schlimmste ist, wenn dir ein Zahnarzt einredet, du hättest Karies, obwohl da nichts ist. Natürlich wird dir eine laborgefertigte Lösung vorgeschlagen.

MoinMoin

Zitat von: Iunius in Gestern um 20:22Ja wenn das denn so einfach wäre:
Wir unterliegen dem haushälterischen Sparzwang und dürfen laut Verordnung (und in BW haben Verordnungen Gesetzescharakter) keine Zuschläge verwenden. Dabei legt jeder, wirklich jeder! wert auf unsere Arbeit. Das klingt immer so toll wie du umschreibst welche Möglichkeiten es gibt aber unser Arbeitgeber ist tatsächlich direkt das LAND, wir wenden den TV-L nicht an wir SIND der TV-L wenn du so willst und 16.5 ist für uns nicht zu machen weil wir ja so defizitär sind.
Dann hast du das Prinzip nicht verstanden wie man den 16.5 einsetzen kann oder sollte.
und wie man ihn auch gegenüber dem Rechnungshof durchsetz, bzw. den Rechnungshof dazu bringen kann, dass er auffordert diesen Zuschlag zu nutzen!

Nennt sich Risikoanalyse.
Wenn eine Stelle mit Person A mit EGZ Stufe 6 und Zuschlag von X Euro besetzt werden kann (und sonst diesen Fachmann nicht bekommt/verliert) und man dadurch nachweislich einen Schaden oder externer Kosten in Höhen von Y€ im Jahr einspart, wie hoch darf X sein, damit man weniger defizitär ist?

Eine solche Rechnung begreift ein kaufmännischer Direktor und wird das Geld freimachen.
So meine Erlebniswelt in Echt und live und 3D. (und nicht nur einmal!)

Und mW gibt es keine Verordnung in BW, die es strikt untersagt den 16.5. anzuwenden, er darf nur nicht inflationär und ohne "zwingenden" Grund oder schlecht dokumentiert angewendet werden (drum ist er natürlich wie fast überall unter FM Vorbehalt). Falls du da eine andere Quelle hast, bitte verlinken.

Also wenn ein Personaler behauptet, er darf den 16.5 nicht anwenden, dann stimmt das einfach nicht.
(kannst du z.B. in Drucksache 14 / 4039  und der Denkschrift nachlesen, warum da so "hart" eingeschränkt wird).

Also wenn man den finanziellen Vorteil darstellen kann, dann kann die Anwendung eben mit dem Argument der ,,äußerst angespannten Haushaltslage" begründet werden, auch in BW.
Spieß umgedreht!

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen.

Und ja, dass Bedarf uU verwaltungstaktisches Vorgehen inkl. Schadensdokumentation und das scheuen offensichtlich viele Personalverantwortliche, weil ist ja nicht ihr Geld, welches dort rausgehauen wird, weil man den 16.5 nicht zahlt!

DiVO

Zitat von: SvenL1975 in Heute um 08:03Wobei man die enormen Vorteile durch die PKV nicht unterschätzen sollte. Ich war in den letzten Jahren dreimal als Kassenpatient im Krankenhaus und musste jedes Mal 200€ pro Nacht bezahlen, um ein Einzelzimmer zu bekommen. Ansonsten wäre es ein 3-Bett-Zimmer mit Toilette im Flur, kein elektrisch verstellbares Bett und Essen, bei dem man, wenn es im Gefängnis serviert würde, Amnesty International einschalten würde.
Den Privatpatientenstatus inkl. Einzelzimmer habe ich für meine komplette Familie für wenige Euro über eine Zusatzversicherung abgedeckt. Diese zahle ich gerne, da dafür die Kids in der GKV kostenlos familienversichert sind.

Ansonsten stelle ich fest, dass du medizinische Behandlung bzw.Krankenhausaufenthalte mit Wellness-Urlaub verwechselt. Ich bin erschüttert über diese Wohlstandsprobleme und wundere mich nun über gar nichts mehr.

Iunius

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:09Dann hast du das Prinzip nicht verstanden wie man den 16.5 einsetzen kann oder sollte.
und wie man ihn auch gegenüber dem Rechnungshof durchsetz, bzw. den Rechnungshof dazu bringen kann, dass er auffordert diesen Zuschlag zu nutzen!

Nennt sich Risikoanalyse.
Wenn eine Stelle mit Person A mit EGZ Stufe 6 und Zuschlag von X Euro besetzt werden kann (und sonst diesen Fachmann nicht bekommt/verliert) und man dadurch nachweislich einen Schaden oder externer Kosten in Höhen von Y€ im Jahr einspart, wie hoch darf X sein, damit man weniger defizitär ist?

Eine solche Rechnung begreift ein kaufmännischer Direktor und wird das Geld freimachen.
So meine Erlebniswelt in Echt und live und 3D. (und nicht nur einmal!)

Und mW gibt es keine Verordnung in BW, die es strikt untersagt den 16.5. anzuwenden, er darf nur nicht inflationär und ohne "zwingenden" Grund oder schlecht dokumentiert angewendet werden (drum ist er natürlich wie fast überall unter FM Vorbehalt). Falls du da eine andere Quelle hast, bitte verlinken.

Also wenn ein Personaler behauptet, er darf den 16.5 nicht anwenden, dann stimmt das einfach nicht.
(kannst du z.B. in Drucksache 14 / 4039  und der Denkschrift nachlesen, warum da so "hart" eingeschränkt wird).

Also wenn man den finanziellen Vorteil darstellen kann, dann kann die Anwendung eben mit dem Argument der ,,äußerst angespannten Haushaltslage" begründet werden, auch in BW.
Spieß umgedreht!

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen.

Und ja, dass Bedarf uU verwaltungstaktisches Vorgehen inkl. Schadensdokumentation und das scheuen offensichtlich viele Personalverantwortliche, weil ist ja nicht ihr Geld, welches dort rausgehauen wird, weil man den 16.5 nicht zahlt!

Deine Erlebniswelt lässt sich auf meine leider nicht anwenden. Unsere Ausgaben unterliegen ja nicht nur der Kontrolle des Ministeriums, sondern sowohl der Fachärztlichen, Kranken- und  Versorgungskassen sowie der des Aufsichtsrats.
Anders sieht das im Bereich Forschung und Bildung aus, aber das lass ich jetzt weg, da haben wir tatsächlich Fälle die übertariflich bezahlt werden (kommen sonst auch nicht!).

Im Grundbetrieb haben wir ja sogar eine Dienstleistungsgesellschaft gründen "müssen" um die Lohnkosten zu drücken, was uns von Ministerium und Krankenkassen "erzwungen" wurde, aber das nur am Rande.

"Schadensdokumentation" betreibe ich hier seit Jahren, da stehen schöne Dinge drauf. Aber wenn der politische Wille fehlt schlägst du die Verwaltung auch nicht mit ihren Waffen denn jeder hier vor Ort, selbst der Prokurist würden das gerne anwenden, dürfen sie aber nicht. Lucha sei dank sagen wir hier immer.


Laser92

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 07:55In der höchsten Stufe bei beiden (Lehrer) beträgt der Gehaltsunterschied 300€. Als Angestellter kommt man übrigens doppelt so schnell in die höchste Stufe. Viele Angestellte wissen nicht, dass der Beamte für die PKV extra zahlen muss. 400€ durchschnittlich mittlerweile. Warum sich als Lehrer also noch verbeamten lassen und der Knecht der Schulleitung sein?

Das mit den lediglich 300€ Unterschied stimmt ja höchstens für einen Single. Und auch 300 € sind ne Stange Geld.

Beispiel Sachsen-Anhalt:
Während der Angestellte (E13/6) Netto in etwa bei 3.950 € (inklusive JSZ) landet, bekommt der Beamte A13 (verheiratet, 2 Kinder) in der Endstufe 5.150 €. Das ist eine Differenz von knapp 1.200 €. Sagen wir 400 - 500 € PKV, so landet man immer noch bei einem Plus von ca. 700-800 €. Und das jeden Monat. Das kann doch beim besten Willen niemand als gerechtfertigt bezeichnen.

Ja, Beamte erreichen die Endstufe erst wesentlich später. Dafür sind die Sprünge hintenraus auch nicht sehr groß. Der Beamte in A13/1 hat, abzüglich der PKV, netto in etwa soviel raus wie der Angestellte in E13/6.




NelsonMuntz

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 22:49Das ist nicht überspitzt und schon garnicht "kaum von der Hand zu weisen". Das ist schlicht quatsch. Auch Angestellte Lehrer (bei Festanstellung) haben ein gutes Auskommen.

Was verstehst Du an dem Begriff "überspitzt" denn nicht? - Es ging mir doch überhaupt nicht um die Einordnung eines Lehrergehalts in das große Gefüge der Einkommenschichten (so wie es direkt im Kommentar nach Dir formuliert wurde), sondern um den Quervergleich eines kinderreichen(!) Lehrers in NRW(!). Der bekommt als Beamter durchaus erhebliche Zuschläge für seinen Nachwuchs, während der angestellte Lehrer dies nicht erhält. Ich bewerte das nicht, sondern werfe nur einen kleinen Blick auf die systemischen Unterschiede. Davon ab gibt es natürlich auch Konstellationen, in denen sich das Bild beim Quervergleich TB zu Beamter durchaus drehen kann.

Der Kern meiner Aussage war dann auch im zweiten Absatz platziert:

Das wirklich Tolle an dieser Situation ist ja, dass AG und Dienstherren hier durch die unterschiedlichen Systeme ein ganzes Füllhorn mit gegenseitigen Neidargumenten zur Verfügung gestellt hat. So sind wir untereinander beschäftigt, verlieren ein Stück weit den Fokus, aber ganz, ganz wichtig: Wir verbünden uns nicht!


Rheini

Das ist einer der winigen Sätze, über die man diskutieren könnte:

"Aber können wir zunächst mal festhalten: Nein, das Geld ist nicht da! Im Gegenteil: Es muss die Frage erlaubt sein, ob wir uns diesen Staatsdienst so noch leisten können – und wollen."

Daraus aber die Schlussfolgerung ziehen das den Angestellten und Beamten keine Erhöhungen zu stehen, ist frech.

TVLNeuling

Zitat von: NelsonMuntz in Heute um 09:00Was für die Stimmung:

https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/verdi-streikt-chaos-im-oeffentlichen-dienst-droht-ein-contra-von-peter-tiede-698c594210c65e72bdaa4a66

;D  ;)  8)

Boa wenn ich so einen Mist lese und alles in einen Topf geworfen und nicht differenziert wird. Da platzt mir die Hutschnur! Typisch Bild mal wieder

barry172

Sorry, aber woher nehmt ihr alle eure Zahlen mit der PKV? Entweder sind das irgendwelche Kombi Verträge die einem da verkauft werden, oder 30 Prozent Risikozuschlag. Ich zahle bei der DKV als 29 Jähriger beamter 315 Euro durch die letzte Erhöhung mit einem Top Tarif. Ohne Chefarzt und 2-Bett. Meine Freundin hat letzteres dabei und liegt bei 345€Kenne keinen, der bei uns im Jahrgang mehr als 300-350€ PKV zahlt 🤨