Sachgrundlose Befristung nach vorheriger Beschäftigung an einer Universität

Begonnen von atlases4k, 17.01.2026 11:58

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atlases4k

Meine Tochter war mehrere Jahre an einer Universität beim Land (TV-L) als wissenschaftliche Mitarbeiterin nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet beschäftigt.
Mittlerweile hat sie direkt im Anschluss eine neue Beschäftigung beim selben Land, bei einem Landesbetrieb. Diese Beschäftigung ist laut Arbeitsvertrag *ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 TzBfG* nun für zwei Jahre befristet.

Heute sind wir beim Frühstück zufällig auf das Thema gestoßen. Nach meinem Verständnis sollte das nicht rechtens sein. Meine Frage: Ist eine solche Befristung zulässig, gibt es Ausnahmen? Hat jemand ähnliche Erfahrung damit?

gyod1985

Wenn es der selbe Arbeitgeber ist, dann ist das nicht zulässig.

Zitat(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Hier ist das TzBfG sehr eindeutig

Fragmon

Hat Sie das nicht im Lebenslauf oder Einstellungsbogen angegeben? Bei uns müsste man immer ein Schreiben unterzeichnen, dass man noch nicht in einem vorherigen AV stand.

Rowhin

Zitat von: Fragmon in 20.01.2026 06:45Hat Sie das nicht im Lebenslauf oder Einstellungsbogen angegeben? Bei uns müsste man immer ein Schreiben unterzeichnen, dass man noch nicht in einem vorherigen AV stand.

Exakt so ein Schreiben müsste man bei uns auch unterzeichnen, wenn die Befristung so abläuft. Von daher würde mich das auch wundern.

Capo

Hatte sie den wirklich ein Arbeitsverhältnis mit dem Land als Arbeitgeber? In NRW sind Universitäten Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit Eigenständige Arbeitgeber. Oder wo wird hier die Grenze gezogen? Wenn ich bei Straßen NRW gearbeitet habe und dann zu einer Universität Wechsel sind das doch zwei Verschiedene Arbeitgeber? 

atlases4k

Ein derartiges Schreiben bzgl. einer Vorbeschäftigung gab es anscheinend nicht. Im Lebenslauf und Personalbogen wurde jeweils die Universität und nicht das Land als Arbeitgeber angegeben, da meine Tochter diese als ihren Arbeitgeber angesehen hat. Sowohl im alten als auch im im derzeitigen Vertrag wird das Land durch die jeweilige Einrichtung vertreten.