Stufenmitnahme

Begonnen von julie2026, 20.01.2026 09:35

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julie2026

Hallo,

kann eine bisher erreichte Stufe nach KAVO auch im TV-L übernommen werden?

" Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren An
schluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und
4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ
Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufen
zuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt."

Wird die KAVO als vergleichbarer Tarifvertrag auslegt?


Rowhin

Die KAVO und deren Verhältnis zum TV-L ist mir im Detail nicht bekannt, allerdings hast du immer die Möglichkeit, vor Einstellung über fröderliche Zeiten zu verhandeln, siehe TV-L § 16 Abs. 2 Satz 4:

Zitat(2) Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise – bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren – in Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Organisator

Zitat von: julie2026 in 20.01.2026 09:35Wird die KAVO als vergleichbarer Tarifvertrag auslegt?

Ist einigermaßen egal, denn förderliche Zeiten lassen sich immer verhandeln (s. Rowhin) , zumal die zitierte Regelung auch nur eine Kann-Regelung ist.