Vom AG angeordnete Minusstunden

Begonnen von Elsbetti, Gestern um 13:25

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Elsbetti

Hallo,

bei uns existiert kein Arbeitszeitenkonto. Nun ist es so, dass durch die Verteilung der Arbeit bzw. aus "organisatorischen Gründen" bei einem Kollegen (geringfügige) Minusstunden anfallen. Die Frage, die sich stellt: muss der Kollege diese Zeit nacharbeiten? Das BGB sagt ja eindeutig nein, da der AG im Annahmeverzug der Arbeitsleistung ist. Gibt es beim TV-L dazu eine spezielle Regelung oder ist mangels anderer Regelung hier auch das BGB maßgeblich?

Vielen Dank für eure Gedanken dazu!

MoinMoin

Die REgelungen dazu sind eher im Bereich Dienstplan zu suchen, denn sonst hätte er doch eine gleichmäßig verteilte Sollarbeitszeit.