Urlaubsabgeltung nach Ausscheiden zum 30.11.2025

Begonnen von noe20001, 21.01.2026 15:46

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noe20001

Hallo in die Runde,
ich habe mal eine Frage. Ich bin zum 30.11.2025 bei meinem AG ausgeschieden. Da ich erkrankt war, konnte ich meinen Urlaub in Höhe von 15 Tagen nicht mehr nehmen.
Ich habe um Auszahlung gebeten.

Nun wurden lediglich 7 Tage ausgezahlt.
Tariflicher Anspruch : 2025  - 27,5 Tage Urlaub( Ausscheiden zum 30.11.2025)  - also aufgerundet 28 Tage- genommen wurden bereits 13 Tage.
Nach dem § 3 Bundesurlaubsgesetz Anspruch Mindesturlaub von 20 Tagen bei 5 Tage Woche.
Ergo : 20 Tage- 13 Tage, die bereits genommen wurden - werden 7 Tage ausgezahlt. Die Urlaubstage nach TVL verfallen komplett.
Ist das richtig so? Ich habe Widerspruch eingelegt und als Antwort kam ein Text mit einem Urteil vom 2 BvR 324/14 und das dies so rechtens sei. Ich war Tarifangestellter.
In der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt wurden allerdings 19 Tage angegeben ( also 3 x 5 Tage Urlaub inkl. der Wochenenden), somit werde ich für 3 Wochen kein arbeitslosengeld bekommen. Das ist doch nicht in Ordnung!
Danke für eine Info und ich freue mich über eure Antworten.

lg noe20001

Maggus

Nachdem Du 13 Tage Urlaub in 2025 nehmen konntest, gehe ich davon aus, dass Du nicht langzeiterkrankt warst.
Und das Ausscheiden erfolgte per normaler Kündigung? Denn bei einem Auflösungsvertrag könnte der Urlaubsanspruch bzw. Nichtanspruch ja anderweitig geregelt sein.

Der Urlaubsanspruch für 2025 beträgt für den Zeitraum 01.01.-30.11.25 insgesamt 28 Tage.
Wenn davon 13 Urlaubstage genommen wurden, verbleiben 15 Tage, die zur Auszahlung anstehen.

Ein Verfall des tariflichen Urlaubs vor dem 31.12. des Urlaubsjahres ist überhaupt nicht möglich, i.d.R. sogar erst zum 31.03. bzw. 31.05. des Folgejahres.
D.h. Du musst die Auszahlung der 15 Urlaubstage schriftlich geltend machen, nicht dass die Ausschlussfrist (6 Monate) des Tarifvertrages zur Anwendung kommt. Ggf. auch rechtlichen Beistand einholen.


Das Urteil bezieht sich m.E. auf die EUGH-Rechtsprechung zur Urlaubsübertragung /-verfall bei Langzeiterkrankung.
Bei einer Dauererkrankung verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem er entstanden ist. Gesetzlicher Urlaubsanspruch aus 2025 würde zum 31.03.2027 verfallen. Der tarifliche Urlaubsanspruch aus 2025 bereits zum 31.03.26 bzw. 31.05.26.
Allerdings gibt es auch einige Arbeitgeber im ÖD die hier eine für die Mitarbeiter großzügigere Regelung erlassen haben.

noe20001

Hallo, danke für die Antwort.

Ausgezahlt wurden nur 7 Tage mit der Begründung, da der Mindesturlaub nach BuG 20 Tage seien und 10 Mehrurlaub TVL. Somit war die Berechnung
§ BUG Anspruch Mindesturlaub 20 Tage
genommen 13 Tage -verbleiben 7 Tage. Der tarifliche Urlaub verfällt komplett also 8 Tage. Das kann doch nicht richtig sein? Ich habe Widerspruch eingelegt und es kam als Antwort, das sei so richtig. Es würde zwischen dem tariflich zustehenden Urlaubsanspruch und dem gesetz. Mindesturlaub nach BurlG unterschieden werden.
Allerdings in der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld wurden 15 Tage angegeben. Somit kriege ich die 8 Tage nicht ausgezahlt und kriege für 3 Wochen kein Geld da ja Urlaub in Höhe von 15 Tagen abgegolten worden wäre. Das kann doch nicht sein?

Wie kann ich argumentieren oder hat jemand noch einen Rat ? Das kann doch so nicht stimmen?
Danke für eure Antworten.

lg noe20001

MoinMoin

Zitat von: noe20001 in 22.01.2026 12:17Hallo, danke für die Antwort.

Ausgezahlt wurden nur 7 Tage mit der Begründung, da der Mindesturlaub nach BuG 20 Tage seien und 10 Mehrurlaub TVL. Somit war die Berechnung
§ BUG Anspruch Mindesturlaub 20 Tage
genommen 13 Tage -verbleiben 7 Tage. Der tarifliche Urlaub verfällt komplett also 8 Tage. Das kann doch nicht richtig sein? Ich habe Widerspruch eingelegt und es kam als Antwort, das sei so richtig. Es würde zwischen dem tariflich zustehenden Urlaubsanspruch und dem gesetz. Mindesturlaub nach BurlG unterschieden werden.
Allerdings in der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitslosengeld wurden 15 Tage angegeben. Somit kriege ich die 8 Tage nicht ausgezahlt und kriege für 3 Wochen kein Geld da ja Urlaub in Höhe von 15 Tagen abgegolten worden wäre. Das kann doch nicht sein?

Wie kann ich argumentieren oder hat jemand noch einen Rat ? Das kann doch so nicht stimmen?
Danke für eure Antworten.

lg noe20001
Maggus hat es doch schon geschrieben.
Das Urteil ist nicht einschlägig für deine Situation (das kannst du den Hobbyjuristen aus der Personalabteilung gerne mitteilen). Außerdem hast du schriftlich, dass dir 15 Tage zustehen (siehe Meldung ans Amt), diese stehen somit auch zur Auszahlung an. Schriftlich nochmals diese Geld einfordern.
Und dann halt das Mahnverfahren starten, da müssen sie dann Stellung beziehen.
Da kannst du deren Bescheid als Nachweis mit hochladen: www.online-mahnantrag.de

ohjeee

Im Zweifel wurden eben bereits die 10 Tage zusätzlicher, tariflicher Urlaub bereits genommen, sodass noch 17 Tage des gesetzlichen Urlaubs für das komplette Kalenderjahr offen wären. Dann käme man ebenfalls auf 15 Tage die zur Auszahlung anstehen.

Die Argumentation der Personalabteilung ist jedenfalls Unsinn.

noe20001

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich den AG nochmals letztmalig auf Auszahlung drängen. Ich bin sehr gespannt, was dann wieder für tolle Rechtssprechungen kommen.

Ich halte euch auf dem laufenden.

lg noe200001