Stufenlaufzeitverkürzung

Begonnen von Pusteblume91, 21.01.2026 20:50

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Pusteblume91

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit der Stufenlaufzeitverkürzung und kann mir sagen, wie realistisch eine Verkürzung um die Hälfte ist?

LG

itseme

Der Passus "die Hälfte der aktuellen Stufe vollzogen" ist nicht mehr relevant.
Somit ist eine Stufenlaufzeitverkürzung jederzeit möglich sofern dein Personalamt dieses Instrument zulässt.

MoinMoin

Zitat von: itseme in 22.01.2026 06:41Der Passus "die Hälfte der aktuellen Stufe vollzogen" ist nicht mehr relevant.
Somit ist eine Stufenlaufzeitverkürzung jederzeit möglich sofern dein Personalamt dieses Instrument zulässt.

Welcher Passus, der wo steht?
Tariflich gab und gibt es diesen Passus nicht.
Aber der AG kann sich ausdenken an zusätzlichen Regeln für die Kann Regel wie es ihm gefällt.

Und ich kenne AG, die den §17 dort nicht anwenden, weil sie keine Möglichkeit sehen sachgerecht und objektiv das tarifliche Kriterium zu erfüllen und anderen machen da den Daumen und Nasenfaktor und der PR ist mit dabei.

itseme

Zitat von: MoinMoin in 22.01.2026 07:03Welcher Passus, der wo steht?
Tariflich gab und gibt es diesen Passus nicht.
Aber der AG kann sich ausdenken an zusätzlichen Regeln für die Kann Regel wie es ihm gefällt.

Und ich kenne AG, die den §17 dort nicht anwenden, weil sie keine Möglichkeit sehen sachgerecht und objektiv das tarifliche Kriterium zu erfüllen und anderen machen da den Daumen und Nasenfaktor und der PR ist mit dabei.

Korrekt, über eine Dienstvereinbarung kann der AG hier Kriterien definieren.
Grundsätzlich gibt es keine.

Dennoch bleibt es das Wohlwollen des AGs.
Hangelt er sich nach Recht und Gesetz, gibt es nur das, was vorhanden ist, ist er variabel, kann man ein wenig bei den Stufen verhandeln.

BAT

Wo verkürzt wird muss eigentlich nach Sinn und Zweck der Regelung irgendwo verlängert werden. Man sollte es nicht nur nicht anwenden, sondern komplett streichen.

MeTe

Kann nur aus meiner Erfahrung bei verschiedenen Arbeitgebern des öD berichten - habe in all den Jahren noch nie erlebt dass es sowas wie eine Laufzeitverkürzung gegeben hätte.

Allein schon weil alle Panik schieben sich juristisch irgendwie angreifbar machen könnten, und wenn man einem so ein Geschenk macht, wie will man dann rechtfertigen dass es bei ihm geht und anderen nicht, und überhaupt da könnte ja jeder kommen und was weiß ich.

Vielleicht läuft es anderswo anders, aber bei allen öD-Arbeitgebern die ich bsiher hatte war das eine völlig und absolut undenkbare Vorstellung jemanden eine höhere Stufe zu gewähren als tatsächlich an einschlägiger Vorerfahrung vorhanden wäre. Dann lieber gar keinen einstellen oder ggf. eben die Kündigung des AN in Kauf nehmen.

Feivel

Zitat von: MeTe in 22.01.2026 11:53Vielleicht läuft es anderswo anders, aber bei allen öD-Arbeitgebern die ich hatte war das eine völlig und absolut undenkbare Vorstellung jemanden eine höhere Stufe zu gewähren als tatsächlich an einschlägiger Vorerfahrung vorhanden wäre. Dann lieber gar keinen Einstellen oder ggf. eben die Kündigugn in Kauf nehmen.

Selbst, wenn im Nachgang noch festgestellt wird, dass einschlägige Vorerfahrung vorlag, wird nicht nochmal die Möglichkeit eingeräumt, nachzuverhandeln. Lieber nimmt man die Kündigung in Kauf.

MoinMoin

Zitat von: MeTe in 22.01.2026 11:53Kann nur aus meiner Erfahrung bei verschiedenen Arbeitgebern des öD berichten - habe in all den Jahren noch nie erlebt dass es sowas wie eine Laufzeitverkürzung gegeben hätte.
Mein Erfahrungen sind, das sehr viel mehr Verkürzungen gemacht werden, als Verlängerungen (da ist mir nur ein Fall bekannt).
Allerdings noch häufiger (im TV-L) wird das in der Kommune nicht existente Mittel der Zulage 16.5/16.6 genutzt.
ZitatAllein schon weil alle Panik schieben sich juristisch irgendwie angreifbar machen könnten, und wenn man einem so ein Geschenk macht, wie will man dann rechtfertigen dass es bei ihm geht und anderen nicht, und überhaupt da könnte ja jeder kommen und was weiß ich.
Nicht wenn man würfelt, sondern sachgerecht arbeitet, aber das ist bei den Kommunen sicherlich mit nem HausHERREN, eher schwierig, als in größeren Einheiten.
ZitatVielleicht läuft es anderswo anders, aber bei allen öD-Arbeitgebern die ich bsiher hatte war das eine völlig und absolut undenkbare Vorstellung jemanden eine höhere Stufe zu gewähren als tatsächlich an einschlägiger Vorerfahrung vorhanden wäre. Dann lieber gar keinen einstellen oder ggf. eben die Kündigung des AN in Kauf nehmen.
Ja läuft anders, bei uns wird die Mehrheit (zuletzt ausschließlich) der >9 Posten mit Ausnutzung der förderlichen Zeiten eingestellt.

MoinMoin

Zitat von: Feivel in 22.01.2026 11:56Selbst, wenn im Nachgang noch festgestellt wird, dass einschlägige Vorerfahrung vorlag, wird nicht nochmal die Möglichkeit eingeräumt, nachzuverhandeln. Lieber nimmt man die Kündigung in Kauf.
Einschlägige Berufserfahrung ist einklagbar. Das andere nur vor Vertragsabschluss verhandelbar.
Insofern alles korrekt wie du es schilderst, da sind dem AG halt die tariflichen Hände gebunden, weil er keinen 16.5/6 hat.

Feivel

Zitat von: MoinMoin in 22.01.2026 12:55Einschlägige Berufserfahrung ist einklagbar. Das andere nur vor Vertragsabschluss verhandelbar.
Insofern alles korrekt wie du es schilderst, da sind dem AG halt die tariflichen Hände gebunden, weil er keinen 16.5/6 hat.

Nach § 17 II 1 TVöD könnte man das anders regeln, sofern man dazu gewillt sei. Ist halt vieles Auslegungssache  ;D

Korrigiere mich aber, sofern ich falsch liegen sollte.

Edit: Damit war gemeint, dass im Falle einer Höhergruppierung beispielsweise (intern und extern) immer irgendwo ein Weg gefunden werden kann.

itseme

Zitat von: MeTe in 22.01.2026 11:53Kann nur aus meiner Erfahrung bei verschiedenen Arbeitgebern des öD berichten - habe in all den Jahren noch nie erlebt dass es sowas wie eine Laufzeitverkürzung gegeben hätte.

Allein schon weil alle Panik schieben sich juristisch irgendwie angreifbar machen könnten, und wenn man einem so ein Geschenk macht, wie will man dann rechtfertigen dass es bei ihm geht und anderen nicht, und überhaupt da könnte ja jeder kommen und was weiß ich.

Vielleicht läuft es anderswo anders, aber bei allen öD-Arbeitgebern die ich bsiher hatte war das eine völlig und absolut undenkbare Vorstellung jemanden eine höhere Stufe zu gewähren als tatsächlich an einschlägiger Vorerfahrung vorhanden wäre. Dann lieber gar keinen einstellen oder ggf. eben die Kündigung des AN in Kauf nehmen.

Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber ganz andere Erfahrungen.
Gang und Gebe möchte ich nicht sagen, es ist jedoch tatsächlich ein gängiges Instrument "gutes" Personal im Rahmen des TVöD zu honorieren.
ABER, letztendlich muss besagter Mitarbeiter dies bei seinem Vorgesetzten vorbringen, sofern dieser dies unterstützt geht es ans Personalamt / PR.
Es ist somit keine Automatik.

MoinMoin

Zitat von: Feivel in 22.01.2026 17:06Nach § 17 II 1 TVöD könnte man das anders regeln, sofern man dazu gewillt sei. Ist halt vieles Auslegungssache  ;D

Korrigiere mich aber, sofern ich falsch liegen sollte.

Edit: Damit war gemeint, dass im Falle einer Höhergruppierung beispielsweise (intern und extern) immer irgendwo ein Weg gefunden werden kann.
Dafür muss man aber nachweisen können, dass die Leistung erheblich überdurchschnittlich ist.
Und dazu muss man objektiv feststellen, was denn durchschnittlich ist.
Oder der PR, falls in der Mitbestimmung, spielt da mit, weil sie die Pappenheimer kennen.
In meinem Bundesland wird es zumindest idR nicht gemacht, weil eben keine Beurteilung existieren.

MoinMoin

Zitat von: itseme in 22.01.2026 18:39Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber ganz andere Erfahrungen.
Gang und Gebe möchte ich nicht sagen, es ist jedoch tatsächlich ein gängiges Instrument "gutes" Personal im Rahmen des TVöD zu honorieren.
ABER, letztendlich muss besagter Mitarbeiter dies bei seinem Vorgesetzten vorbringen, sofern dieser dies unterstützt geht es ans Personalamt / PR.
Es ist somit keine Automatik.

Wäre ja auch fatal, wenns ne Automatik gäbe. Dafür sind die Tarifverhandlungen da.
Sind doch Steuergelder die man verwaltet und da mit der Giesskanne zu hantieren ist sträflich.
Es kann jeder kommen, aber nicht jeder bekommen.

Petar Tudzharov

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Akzeptanz auch im Hinblick auf den Betriebsfrieden bräuchte es in jedem Fall ein genau definiertes System, nach dem die Leistungen beurteilt und anschließend Stufenlaufzeiten verkürzt oder verlängert werden.
Solange es keine entsprechende Dienstvereinbarung mit dem Personalrat gibt, würde ich mich als Arbeitgeber nicht dazu hinreißen lassen, im Einzelfall irgendetwas zu gewähren.

Sehrgerne

Kann mir sehr gut vorstellen, dass viele AG im ÖD die Verkürzung nicht nutzen.

Muss aber sagen, mein AG macht dies konsequent. Im Zuge von LOB werden wir nach einem 5 Punkte System bewertet. Dies ist in 5 Kriterien gegliedert. Wenn man im Schnitt dieser 5 Kriterien die höchste Punktzahl erreicht. Was nur wenige bekommen, aber es gibt dies. Dann wird die Stufenlaufzeit automatisch auf die Hälfte verkürzt.

Ich hatte dadurch schon die Hälfte der Laufzeit beim Aufstieg in die Stufe 4 und 5.