Rückabordnung in die alte Dienststelle ( andere Behörde)

Begonnen von Kevin W, 25.01.2026 18:59

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Kevin W

Hallo und guten Abend.

Letztes Jahr wurde ich aus von einer Bundesbehörde (1) in eine andere Bundesbehörde (2) abgeordnet, mit dem Ziel der Versetzung. Nun bin ich am überlegen, mich rückabordnen zu lassen und das aus verschiedensten Gründen. Mich würde nun interessieren, ob die rechtlichen Vorgaben einer Rückabordnung es zulassen, dass ich zurück gehe nach (1) und den momentanen Job, zu dem ich abgeordnet bin (2), in Teilzeit weiterführen kann.

Die Frage bezieht sich hier nicht darauf ob die Behörde das möchte oder ähnliches, sondern auf den rechtlichen Aspekt, ob eine Abordnung / Rückabordnung quasi "gesplittet" werden kann, oder ich zurück gehe zu (1) ( optional in Teilzeit ) und dann einen neuen Arbeitsvertrag von (2), quasi als Neueinstellung in Teilzeit bekommen würde, bzw. dies ohne erneute Ausschreibung überhaupt möglich ist. Zu Behörde (1) kann ich ja ohnehin zurück auf eigenen Wunsch, zumindest noch bis 30.04.

Wie ist eure Einschätzung?


MoinMoin

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Der AG bleibt hier doch der gleiche, also warum eine neuer Vertrag?
Ob es ohne Ausschreibung geht, hängt mE nur von der DV mit dem PR ab.

BEAliMenTER

Bist du Beamter oder Angestellter. Dachte Abordnung mit der Ziel der Versetzung ist Beamtenrecht.
Dann sprichst du aber von einem Arbeitsvertrag.

Oder stehe ich auf dem Schlauch`?

MoinMoin

Zitat von: BEAliMenTER in 26.01.2026 08:27Bist du Beamter oder Angestellter. Dachte Abordnung mit der Ziel der Versetzung ist Beamtenrecht.
Dann sprichst du aber von einem Arbeitsvertrag.

Oder stehe ich auf dem Schlauch`?
Ja.
Es gibt auch im TV den Begriff Abordnung (§4).
Und eine zeitlich befristete Abordnung zur gegenseitigen Erprobung ist da nicht unüblich.

BEAliMenTER

Zitat von: MoinMoin in 26.01.2026 08:52Ja.
Es gibt auch im TV den Begriff Abordnung (§4).
Und eine zeitlich befristete Abordnung zur gegenseitigen Erprobung ist da nicht unüblich.

Danke, da bin ich dann raus.

Kevin W

Zitat von: MoinMoin in 26.01.2026 07:24In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Der AG bleibt hier doch der gleiche, also warum eine neuer Vertrag?
Ob es ohne Ausschreibung geht, hängt mE nur von der DV mit dem PR ab.

Vertragsfreiheit ist richtig, der Arbeitgeber ist im Grunde die Bundesrepublik Deutschland, das Problem ist hier halt der rechtliche Aspekt der Abordnung. Ich habe ja die Ausschreibung in Behörde (2) gewonnen und den Dienstposten besetzt. Daher bin ich mir unsicher, ob eine erneute Ausschreibung notwendig ist, da ich ja juristisch gesehen, den Dienstposten bei (2) "aufgebe" zurück zu (1) gehe und dann unter anderen Umständen zurück zu (2) gehe. Ich weiß nicht, ob es für sowas einen Präzedenzfall gibt.

brian

Musst mal in Deinen Vertrag gucken. Als ich ins Jobcenter abgeordnet war hatte ich jederzeit das Recht,innerhalb von drei Monaten zurückzukehren. Das habe ich dann auch irgendwann genutzt.

Kann natürlich sein,dass man dann irgendwohingesetzt wird, wo was frei ist und man sich nicht aussuchen kann, was man machen möchte.

MoinMoin

Zitat von: Kevin W in 26.01.2026 11:07Vertragsfreiheit ist richtig, der Arbeitgeber ist im Grunde die Bundesrepublik Deutschland, das Problem ist hier halt der rechtliche Aspekt der Abordnung. Ich habe ja die Ausschreibung in Behörde (2) gewonnen und den Dienstposten besetzt. Daher bin ich mir unsicher, ob eine erneute Ausschreibung notwendig ist, da ich ja juristisch gesehen, den Dienstposten bei (2) "aufgebe" zurück zu (1) gehe und dann unter anderen Umständen zurück zu (2) gehe. Ich weiß nicht, ob es für sowas einen Präzedenzfall gibt.
Also es gibt per se keinen Zwang zur Ausschreibung, wenn der AG innerhalb seiner Organisation Menschen auf Posten verschiebt.
Dienstposten, Stellen etc. alles Beamten gedöns hat mit Arbeitsrecht nicht viel zu tun.

So ganz klar ist mir allerdings noch nicht, was du eigentlich willst? Zurück zur alten Dienststelle und Tätigkeit und dann doch bei der neuen Dienststelle und neuen Tätigkeit auf TZ gehen?

Oder willst du beide Tätigkeiten jeweils zu 50% ausüben?

Rechtlich alles möglich ohne Ausschreibung etc. (sofern nicht eine DV dagegen spricht) und wenn der AG mit dir das so vereinbart, dann lüppt das.
Anspruch und Anrechte auf irgendwas hast du da allerdings nicht.

Denn eine Versetzung oder Abordnung kann der AG einfach anordnen, auch gegen deinen Willen. Du hast tariflich nur das Recht angehört zu werden, wenn sich dein Arbeitsort verändert. Wenn aber zwei Dienststellen am gleichen Arbeitsort sind, dann hast du nichts zu melden.
Soweit die harte Wahrheit, dass es natürlich anders gehandhabt wird, steht außer Frage.