Vorübergehende Übertragung Höherwertiger Tätigkeiten über 2 Entgeltgruppen

Begonnen von Elferich, Gestern um 13:51

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Elferich

Guten Tag,

im Detail geht es um die Berechnung der persönlichen Zulage. Grundlage ist § 14 Abs 3 TV-L.
Ausgangsentgeltgruppe ist die 8, Stufe 3 (3.692,14) --> 9b seit 01.02.2025
Ergebnis: Unterschiedsbetrag von 8/3 zu 9b/2, d.h. 3.692,14 zzl. Garantiebetrag von 180,00, insgesamt 3.872,14,
da 9a/2/ 9b/3 - gleiches Entgelt. Korrekt?

Zum 01.01.2026 erfolgt ein Stufenaufstieg, somit EG 8/4. Die Stufenlaufzeit verbleibt ja in der Ausgangsentgeltgruppe, nicht in der 9b. Wie wird die Zulage jetzt gerechnet?
8/4 - 9a3 - 9b3 also, den Unterschiedsbetrag von 8/4 (3.818,66) nach 9b/3 (3.925,17), somit 106,51 Euro?

Ich habe schon ziemlich viel recherchiert,  bei Haufe und auch hier im Forum, aber ganz klar bin ich mir nicht. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße. 







Wabi Sabi

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Elferich

Hallo,

ich finde den Gesetzestext nicht so einfach zu lesen.
Vielleicht ist es möglich der mir das Gesetz an meinem Beispiel zu erklären kann. Gerade in den unteren
Entgeltgruppen ist die Darstellung schwierig.

Danke.

MoinMoin

Zitat von: Elferich in Gestern um 13:51Guten Tag,

im Detail geht es um die Berechnung der persönlichen Zulage. Grundlage ist § 14 Abs 3 TV-L.
Ausgangsentgeltgruppe ist die 8, Stufe 3 (3.692,14) --> 9b seit 01.02.2025
Ergebnis: Unterschiedsbetrag von 8/3 zu 9b/2, d.h. 3.692,14 zzl. Garantiebetrag von 180,00, insgesamt 3.872,14,
da 9a/2/ 9b/3 - gleiches Entgelt. Korrekt?
Das Ergebnis ist korrekt, der Grund ein andere.
Der Höhergruppierungsgewinn muss größer 180€ sein.
8, Stufe 3 (3.692,14) führt zur 9b Stufe 2 (3765,38), dass ist weniger als 180€ drum gibt es 180€ (Da 9b S3 3925,17€ ist, was weniger ist als 8/3+180€, da der Garantiebetrag auf den betrag der Stufengleichen Erhöhung gedeckelt ist. Wenn man von 9aS2 zu 9bS2 höhergruppiert wird, dann bekommt man keinen Euro mehr....)


ZitatZum 01.01.2026 erfolgt ein Stufenaufstieg, somit EG 8/4. Die Stufenlaufzeit verbleibt ja in der Ausgangsentgeltgruppe, nicht in der 9b. Wie wird die Zulage jetzt gerechnet?
8/4 - 9a3 - 9b3 also, den Unterschiedsbetrag von 8/4 (3.818,66) nach 9b/3 (3.925,17), somit 106,51 Euro?
Die HG würde von 8/4 in die 9b3 führen.
Wenn man aus der 8/4 die hwT übertragen bekommt, dann würde man auch hier die 180€ (zu den 3818,66) bekommen.
Hier ist mir nicht klar, ob der Garantiebetrag nur einmalig beim erstmaligen Übertragen der hwT gerechnet werden muss oder ob es monatlich jeweils für sich betrachtet werden müsste. SChätze dazu steht was m BAG Urteil, welches ich mir nicht angeschaut habe.

Elferich

Guten Morgen,
ich kann das dem Urteil nicht entnehmen, zumal sich die Entscheidung auch auf die 9 mit individueller Endstufe bezieht.
Gibt es noch eine andere Quelle oder wer kann mir weiterhelfen?

Danke.