Sinkende Kinderzahlen vs. Unbefristete Arbeitsverhältnisse?!

Begonnen von bernhard, Heute um 09:48

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bernhard

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage. In unserer Kommune sind sinkende Kinderzahlen zu verzeichnen. Ich selbst arbeite in einem Kindergarten und langsam geht es los, dass die Zahlen weniger werden. Nun bin z.B. ich schon über 15 Jahre im öffentlichen Dienst angestellt.
Meine Frage an euch ist: Könnte es passieren das eine Kommune Fachkräfte, die quasi über 40 Jahre alt und 15 Jahre angstellt sind (soweit ich weiss dadurch "unkündbar"), einfach mit der Begründung entlassen können, dass die Kinderzahlen es nicht hergeben diese Person noch weiter zu beschäftigen? Würde man Fachkräfte zuerst entlassen, die weniger Jahre angestellt und Jünger sind?
Ich freue mich über eure Antworten und danke euch.
Liebe Grüße
Bernhard

MoinMoin

Unkündbar ist man auch über 40 und nach 15 Jahren nicht, man kann nur noch aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

Wenn also der AG betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will, dann erfolgt dies logischerweise nach einem Sozialplan.
Und da heißt es salopp:
Welcher Mensch kann als erstes betrachtet werden (also zunächst natürlich die die keine 15 Jahre dabei sind, und dann die Jungen und nicht solange und ohne Kindern etc....

Und dann muss vor der Kündigung geschaut werden:
Kann der Mensch woanders eingesetzt werden?
Mit gleicher EG?
Mit höhere/niedrigere EG?


Also einfach mit der Begründung entlassen ist nicht.
Aber einfach anfangen zu sortieren und die Menschen verschieben schon.

bernhard

Danke, das klingt erstmal gut.

ich habe 4 Kinder und zwei davon haben einen Pflegegrad. Dann bin ich eine Leitung mit S13, bald S15. Das lässt sich nicht einfach so verschieben.... Meintest du das so, dass ich einfach runtergestuft werden könnte?

Danke für deine Antwort.

MoinMoin

Nun, wenn dein Job nicht mehr existiert, dann wird man zunächst schauen müssen, ob es irgendwo bei dem AG ein Job gibt, der deiner EG entspricht.
Falls nicht, dann wird man nach einen Job mit einer anderen EG suchen und finden und ihn dir anbieten.
Und wenn du nicht willst, dann wird die Kündigung möglich.
Also wenn du heute Hortleiter bist, dann biste vielleicht morgen Leiter eines Teams im Jugendamt oder halt Sachbearbeiter im Jugendamt, oder oder arbeitslos.

Aber erst sind die anderen und die kinderlosen arbeitslos.


Vollstrecker

Zitat von: bernhard in Heute um 10:41... Meintest du das so, dass ich einfach runtergestuft werden könnte?


Da gibt es keinen Bestandsschutz und wäre erstmal von der neuen Tätigkeit abhängig. Aber bis es so weit kommt bzw. kommen könnte, ist es ein weiter Weg.

bernhard

Alles klar,
danke für eure Antworten. Das stimmt mich grundsätzlich aber erstmal positiv.

In diesem Sinne, danke für den Austausch.
Liebe Grüße
Berni

oberhaeo

Ich hatte mal einen Kollegen, der hatte vor seiner Zeit bei uns beim Bund ein wenig zu sagen. Hier war er dagegen ein kleines Licht, dem Anweisungen gegeben wurden.
Irgendwann kam er einfach nicht mehr zur Arbeit.
Meine Kommune suchte den Kontakt und bot ihm an Knöllchen schreiben zu gehen ... für die gleiche EG.

Was ich sagen möchte ... manchmal agieren die AG auch sehr kulant ... :)

MoinMoin

Zitat von: oberhaeo in Heute um 14:48Ich hatte mal einen Kollegen, der hatte vor seiner Zeit bei uns beim Bund ein wenig zu sagen. Hier war er dagegen ein kleines Licht, dem Anweisungen gegeben wurden.
Irgendwann kam er einfach nicht mehr zur Arbeit.
Meine Kommune suchte den Kontakt und bot ihm an Knöllchen schreiben zu gehen ... für die gleiche EG.

Was ich sagen möchte ... manchmal agieren die AG auch sehr kulant ... :)
Hä, was ist daran kulant, wenn übertariflich bezahlt wird, obwohl man es nicht darf?
Klingt nach Verschwendung von Steuergelder und Klüngel.