Rückwirkende dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Begonnen von enjoylife85, Gestern um 16:56

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enjoylife85

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt:

Beschäftigter seit 01.01.2022 in E 9c Stufe 3.

Seit 01.08.2022 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit und Zulage zu E 10 Stufe 3.

Stufenaufstieg in E9c von 3 nach 4 zum 01.01.2025. Entsprechend angepasste Zulage.

Nun liegt Stellenbewertung vor, Ergebnis E10.

Tätigkeiten sollen nun rückwirkend zum 01.08.2022 dauerhaft übertragen werden.

Was passiert mit dem Stufenaufstieg in E9c? Wird der Beschäftigte rückwirkend so gestellt, als ob die Tätigkeiten am 01.08.2022 dauerhaft übertragen wurden?
Heißt, die Stufenlaufzeit der Stufe 3 beginnt rückwirkend ab dem 01.08.2022  von vorn, mit dem Ergebnis, dass der Stufenaufstieg in Stufe 4 zum 01.08.2025 erfolgt?
Was passiert mit der "überzahlten" Zulage im Zeitraum 01.01.2025 - 31.07.2025? Hier wurde ja bereits aus der E9c Stufe 4 zur E10 Stufe 4 eine Zulage gezahlt?

Hoffe, dass ihr mir folgen konntet  :-\

Danke für euren Input.

MoinMoin

Deine ursprünglichen Tätigkeiten als 9c eingeschätzte Tätigkeiten sind jetzt rückwirkend als 10er Tätigkeiten erkannt worden?
Wann wurden diese dir übertragen?

enjoylife85

Hey MoinMoin,

nein, am 01.08.2022 wurde meine Stelle durch Umorganisation eine neue Stelle, die es vorher nicht gab. Es kamen neue Aufgaben (höherwertig) hinzu und bisherige Tätigkeiten wurden reduziert. Da es noch keine Tätigkeitsbeschreibung gab, wurde vorerst die Zulage gewährt.
Dann wurde diese Zulage immer wieder verlängert, da die Personalabteilung unterbesetzt war und die Tätigkeitsbeschreibung für die endgültige Bewertung nicht fertig wurde. Dies ist nun alles erledigt und man kam überein, dass mir die Aufgaben nun dauerhaft rückwirkend zum 01.08.2022 übertragen werden sollen, eine Ausschreibung findet nicht statt, da bereits so viel Zeit vergangen ist.

MoinMoin

Geile Pfusch, da wird dir eine Zulage zur 10 gezahlt, obwohl man keine Ahnung hatte, ob es eine 10 ist und jetzt denkt man es besser zu wissen.
Dann überträgt man dir also ab jetzt dauerhaft die hwT. Rückwirkend geht so was nicht. Aber du wirst so gestellt also ob du ab 1.8.22 in der 10 eingruppiert worden bist, was die Stufenlaufzeiten betrifft.
Laufzeit fängt da von vorne an.
Daher wurde auch keine Zulage überbezahlt, sondern so bezahlt wie es korrekt war während der Zeit der vorübergehenden Übertragung.
Klar kriegste dann ab jetzt weniger Geld!


enjoylife85

Aber das meine ich ja, wenn ich jetzt so gestellt werde, als ob ich seit 01.08.2022 in E10 eingruppiert worden wäre, dann heißt es ja, dass

ab 01.08.2022 E 10 Stufe 3 (Stufenlaufzeit von vorn)
ab 01.08.2025 E 10 Stufe 4

Bisher wurde gezahlt

ab 01.01.2022 E 9c Stufe 3
ab 01.08.2022 E 9c Stufe 3 mit Zulage  zu E 10 Stufe 3
ab 01.01.2025 E 9c Stufe 4 mit Zulage zu E 10 Stufe 4

Dadurch ergibt sich doch nachträglich eine "Überzahlung" für die Zeit 01/2025 bis 07/2025 da ich ja nach dem jetzigen Stand die E 10 Stufe 4 erst ab 08/2025 erreicht habe oder nicht?



MoinMoin

Nein,
du bist erst ab jetzt in der 10 eingruppiert!
Rückwirkend kann der AG dir nicht dauerhaft die Tätigkeiten übertragen.
Daher ist die Bezahlung korrekt gewesen und es existiert keine Überzahlung.

Aber im TVöD gilt, dass man. was die Stufenlaufzeit angeht, so gestellt wird, als ob man von Tag eins die Tätigkeiten übertragen bekommen hätte, das hat aber nur Auswirkung auf deine aktuelle Stufenlaufzeit.

btw Im TV-L wäre die Situation eine andere, da würde man dich ab jetzt höhergruppieren und die Stufenlaufzeit würde ab jetzt auf Null gestellt.

Das ganze ergibt sich aus Protokollerklärungen zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1: vom §17
1. 1Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tä-
tigkeit übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss da-
ran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen,
werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höher-
gruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der hö-
herwertigen Tätigkeit erfolgt.
 

enjoylife85

#6
Ok, verstanden.

Und wieviel Zeit wird mir jetzt in der Stufe 4 angerechnet oder anders gefragt, wann erfolgt der nächste Aufstieg in Stufe 5?