Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen / Stellenbewertung

Begonnen von Carme, Gestern um 15:25

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ImöDBeschäftigt

Zitat von: MoinMoin in Heute um 20:11Auch die gibt es: Rechtsberatung bei der Gewerkschaft und oder bei einem anderen Fachmenschen.

Allerdings scheint deine Aussage eher die zu sein:
Ich würde es begrüßen, wenn jemand anderes für mich kostenfrei und ohne Aufwand meinerseits eine rechtliche Einschätzung macht.
aber nicht die identischen!Du bekommst die EG10 ausgezahlt, ob du die EG10 hast scheint nach deiner Meinung ja fraglich.
können und übertragen bekommen!!!Warum???? Hast du es vom AG übertragen bekommen? Ja, dann bist du wahrscheinlich eg11, Nein? Dann machst du dinge die du nicht übertragen bekommen hast.fein, dann musste es auch nicht machen. Und man muss sich ersthaft fragen wie du auf die Idee gekommen bist es u machen. (Spoiler: Weil dein VG es dir gesagt hat, er es aber nicht sagen durfte)Eben! und dann hat er das Problem.Natürlich geht das, man macht das was der AG einen Überträgt und wenn der Vorgesetzte dafür die Gelder nicht hat um dir höherwertiges zu übertragen, dann darfst du das eben nicht machen, oder du machst es freiwillig und kostenfreiMit wem willst du dir es nicht verscherzen?
Mit deinem übergriffigen Vorgesetzten, der dir Dinge überträgt ohne das er die Befugnis dazu hat?


Auf gut Deutsch, wenn er sagt: Gibt mir monatlich 10 Euro, dann machst du das auch?

Also du schreibst einfach mal die PA an, cc cheffe, ob du weiterhin die und jene Dinge ausüben sollst, weil Cheffe gesagt hat du sollst es machen und du dir unsicher bist, dass sich das mit deinen auszuübenden Tätigkeiten deckt.
Oder ob diese Tätigkeitsänderung nicht vom AG gewollt ist.
Oder du "verscherzt" es dir nicht mit deinen unfähigen VG und arbeitest weiter für lau.



Fazit:
Selbst wenn es eine solche unabhängige Stelle geben würde unterhalb der Klage, wäre dein Problem nicht gelöst.
Denn die würde nichts anderes Fragen als:
Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten die dein AG dir wann übertragen hat.
Und wenn du mit den Quark kommst was dein cheffe dir anweist, dann würden die fragen:
Und ist das auch vom AG so bestätigt.

Also ein unabhängige Stelle wird dir diese unangenehme Situation nicht abnehmen.

Das Problem ist, dass nicht genau definiert ist, welcher Teil unserer Arbeit welches Merkmal bzgl. der EG erfüllt. Es gibt zwar eine Auflistung, aber wenn da von "schwierig" z.B. die Rede ist, bleibt wieder Spielraum, was denn darunter fällt und was nicht. Und auf die Weise wie wir (sogar über das Bundesland hinaus vorgegeben) arbeiten, kommt innerhalb eines Arbeitsschrittes sehr sehr oft der Fall vor, dass sowohl Tätigkeiten mit Heraushebungsmerkmal (mitunter auch solche Bereiche, die in EG12 passen würden) als auch ohne Heraushebungsmerkmal (EG10) vorkommen. Ich weiß nicht, wie es da gelingen soll, dass ich nur die EG10 Teile mache. Da kann auch beim VG nichts dran ändern. Im übrigen wird auch von den Leuten oberhalb meines VG davon ausgegangen, dass ich natürlich seit den entsprechenden Schulungen auch diese Aufgaben übernehme, da sie einfach dazu gehören und so steht es auch in der Stellenbeschreibung, aber die dort angegeben zeitlichen Anteile stimmen einfach hinten und vorne nicht.
Ich werde mich wohl tatsächlich mal juristisch beraten lassen müssen, wenn es da nicht bald intern vorwärts geht

MoinMoin

Zitat von: ImöDBeschäftigt in Heute um 21:06Das Problem ist, dass nicht genau definiert ist, welcher Teil unserer Arbeit welches Merkmal bzgl. der EG erfüllt. Es gibt zwar eine Auflistung, aber wenn da von "schwierig" z.B. die Rede ist, bleibt wieder Spielraum, was denn darunter fällt und was nicht. Und auf die Weise wie wir (sogar über das Bundesland hinaus vorgegeben) arbeiten, kommt innerhalb eines Arbeitsschrittes sehr sehr oft der Fall vor, dass sowohl Tätigkeiten mit Heraushebungsmerkmal (mitunter auch solche Bereiche, die in EG12 passen würden) als auch ohne Heraushebungsmerkmal (EG10) vorkommen. Ich weiß nicht, wie es da gelingen soll, dass ich nur die EG10 Teile mache. Da kann auch beim VG nichts dran ändern. Im übrigen wird auch von den Leuten oberhalb meines VG davon ausgegangen, dass ich natürlich seit den entsprechenden Schulungen auch diese Aufgaben übernehme, da sie einfach dazu gehören und so steht es auch in der Stellenbeschreibung, aber die dort angegeben zeitlichen Anteile stimmen einfach hinten und vorne nicht.
Ich werde mich wohl tatsächlich mal juristisch beraten lassen müssen, wenn es da nicht bald intern vorwärts geht
auf dem ersten Blick ist scheint nichts genau definiert, auf dem zweiten, juristischem, ist eine Menge schon gerichtlich abgekaspert und auf dem Drittem, wer will der kann.

Am Ende gilt hier auch.
Du hast den einen Weg:
Ich will das Geld der EGx mir scheiss egal was das Tarifrecht als Kriterium vorsieht, und der AG macht es so, dass es passt.
Oder den Anderen
AG du willst das ich dies und jenes mache, dass ist aber meiner Meinung nach EGx, also entweder du überträgst mir das und zahlst es.
Oder du überträgst mir es, und ein Gericht stellt fest was du zahlen musst.

Zu Guter letzte, es ist tariflich scheiss egal ob und welche Schulung du besucht hast, oder ob du überhaupt lesen kannst.
Es zählt alleinig die übertragenden Tätigkeiten!
Wer das nicht begreift, der begreift nicht was er im AV unterschrieben hat.

Und bevor du dich juristisch beraten lässt, fordere von deinem AG das Entgelt welches du meinst was du zu bekommen hast, aufgrund deiner Tätigkeiten.
Denn falls du Recht hast, bekommst du nur ab Forderung deine Geld Rückwirkend für die letzten 6 Monate.