Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen / Stellenbewertung

Begonnen von Carme, Gestern um 15:25

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Carme

Liebes Forum,

da ich über die Suchfunktion sowie durch eine längere Google-Recherche nicht wesentlich schlauer geworden bin, wende ich mich in der Hoffnung auf Hilfe an euch. Es geht mir um (beispielhafte) Infos zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen im TV-L.

Konkret interessiert mich vor allem, wodurch sich eine E 13 in Abgrenzung zu E 12 und E 11 auszeichnet. Darüber hinaus aber auch ganz grundsätzlich:
Wo informiert ihr euch über soetwas? Der TV-L selbst und seine Anlagen lassen ja sehr viel Interpretationsspielraum.

Gibt es öffentlich und kostenfrei zugängliche Kommentarliteratur (also nicht Rehm oder so), die die Abgrenzungen näher erläutert? Wo würden sich Personaler im Zweifel informieren, wenn eine konkrete Stelle zu bewerten ist?

Im KommunalForum bin ich auf folgende (sinngemäße) Beschreibung zur E 13 gestoßen:

,,Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 13 erfolgt bei Tätigkeiten, die sich durch eine wissenschaftliche Prägung, eine herausgehobene fachliche Schwierigkeit oder eine besondere strategische Bedeutung aus der Entgeltgruppe E 12 herausheben.
E 13 ist typischerweise dem höheren Dienst zuzuordnen und kennzeichnet Tätigkeiten mit erheblichem Einfluss auf Fachpolitik, Strategie, Wissenschaft oder Organisation."

Eine E 12 wird dort in Abgrenzung wie folgt beschrieben:

,,Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 12 erfolgt bei Tätigkeiten, die sich durch ein besonders hohes Maß an Verantwortung, Bedeutung und fachlicher Schwierigkeit aus der Entgeltgruppe E 11 herausheben.
Typisch für E 12 sind herausgehobene Fachaufgaben, strategische Aufgabenstellungen oder Funktionen mit maßgeblichem Einfluss auf Organisationseinheiten, Projekte oder Fachgebiete."

Unterschiede sind erkennbar, zugleich bleiben auch diese Beschreibungen recht offen und dehnbar. Das lässt mich hoffen, dass es irgendwo konkretere Auslegungshilfen oder Praxisbeispiele geben muss.

Ich bin für jegliche Hinweise und euer Erfahrungswissen sehr dankbar. Merci!

Rowhin

Zitat von: Carme in Gestern um 15:25Konkret interessiert mich vor allem, wodurch sich eine E 13 in Abgrenzung zu E 12 und E 11 auszeichnet. Darüber hinaus aber auch ganz grundsätzlich:
Wo informiert ihr euch über soetwas? Der TV-L selbst und seine Anlagen lassen ja sehr viel Interpretationsspielraum.

Gibt es öffentlich und kostenfrei zugängliche Kommentarliteratur (also nicht Rehm oder so), die die Abgrenzungen näher erläutert?

Nein, zumindest ist mir keine bekannt.

Zitat von: Carme in Gestern um 15:25Wo würden sich Personaler im Zweifel informieren, wenn eine konkrete Stelle zu bewerten ist?

Erfahrungsgemäß bei den Kollegen, die schon seit Jahren da sind und es auch schon immer so (richtig oder falsch) machen.

Zitat von: Carme in Gestern um 15:25Im KommunalForum bin ich auf folgende (sinngemäße) Beschreibung zur E 13 gestoßen:

,,Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 13 erfolgt bei Tätigkeiten, die sich durch eine wissenschaftliche Prägung, eine herausgehobene fachliche Schwierigkeit oder eine besondere strategische Bedeutung aus der Entgeltgruppe E 12 herausheben.
E 13 ist typischerweise dem höheren Dienst zuzuordnen und kennzeichnet Tätigkeiten mit erheblichem Einfluss auf Fachpolitik, Strategie, Wissenschaft oder Organisation."

Eine E 12 wird dort in Abgrenzung wie folgt beschrieben:

,,Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 12 erfolgt bei Tätigkeiten, die sich durch ein besonders hohes Maß an Verantwortung, Bedeutung und fachlicher Schwierigkeit aus der Entgeltgruppe E 11 herausheben.
Typisch für E 12 sind herausgehobene Fachaufgaben, strategische Aufgabenstellungen oder Funktionen mit maßgeblichem Einfluss auf Organisationseinheiten, Projekte oder Fachgebiete."

Ich nehme an, die EGO reicht dir damit nicht aus?

Zitat von: Carme in Gestern um 15:25Unterschiede sind erkennbar, zugleich bleiben auch diese Beschreibungen recht offen und dehnbar.

Das ist durchaus so gewollt, damit man in den eigenen Häusern Spielraum hat und das über Jahre sich einpendeln kann.

Zitat von: Carme in Gestern um 15:25Das lässt mich hoffen, dass es irgendwo konkretere Auslegungshilfen oder Praxisbeispiele geben muss.

Intern ja, allgemeingültig sind mir wie gesagt keine bekannt.

Carme

Vielen Dank, Rowhin. Das hatte ich mir bereits gedacht, aber auf anderes gehofft.

Ich verstehe natürlich, dass gewisse Spielräume notwendig sind. Nur werden diese ja oft sehr restriktiv ausgelegt, und da wäre es natürlich von Vorteil, nicht auf das "Herrschaftswissen" der Personalabteilung vertrauen zu müssen.

Organisator

E13-Tätigkeiten haben einen akademischen Zuschnitt und benötigen insoweit einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss.

E11 wie E12 benötigt einen Hochschulabschluss sowie aufbauende Tätigkeitsmerkmale.

Informationen darüber bietet die Entgeltordnung und die darin erhaltenen Tätigkeitsmerkmale.
Wie diese Tätigkeitsmerkmale definiert werden findet sich in zahlreichen Kommentaren, Schulungsunterlagen und arbeitsgerichtlichen Urteilen. Diese stammen großteils aus dem BAT und sind insoweit reichlich ausgeurteilt.

Einen ersten Eindruck liefern die Dokumente des BVA zur Eingruppierung.

Carme

Zitat von: Organisator in Gestern um 15:50E13-Tätigkeiten haben einen akademischen Zuschnitt und benötigen insoweit einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss.

E11 wie E12 benötigt einen Hochschulabschluss sowie aufbauende Tätigkeitsmerkmale.


Das ist mir bekannt, nur ist genau dieser Wortlaut eben doch sehr dehnbar.

Zitat von: Organisator in Gestern um 15:50Wie diese Tätigkeitsmerkmale definiert werden findet sich in zahlreichen Kommentaren, Schulungsunterlagen und arbeitsgerichtlichen Urteilen. Diese stammen großteils aus dem BAT und sind insoweit reichlich ausgeurteilt.


Nach genau sowas suche ich! Wenn du eine Idee hast, wo ich entsprechende Schulungsunterlagen usw. finden kann, wäre ich sehr dankbar :) Meine Recherche blieb wie gesagt recht erfolglos.


Carme

Zitat von: Organisator in Gestern um 16:28"Eingruppierung BVA" bei google ;)

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/20150722_Definitionskatalog_TV_EntgO_Bund.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Merci :)

Wenn jetzt noch zufällig jemand konkrete Anwendungsbeispiele (etwa aus Schulungsunterlagen) parat hat und teilen kann, wäre das großartig. Bis hierhin schon mal vielen Dank!

Organisator

Diese Anwendungsbeispiele finden sich auch im Dokument des BVA sowie den anderen Dokumenten dort.

Ist zwar "Bund", aber zumindest im allgemeinen Teil gibt es kaum Unterschiede zu den Ländern.

ignaz

#8
Es gibt so Dienststellen, da haben Personaler ne e9b und in der nächsten ne e10 oder e11 ohne, dass entsprechende Tätigkeitsmerkmale hinzukommen. IT-Admin e10 und e12 für gleichartige Verantwortungsbereiche gibt's auch häufiger.

Ich habe im TV-L bei sehr ähnlichen Tätigkeiten schon öfter eine Abweichung von 1 o. sogar 2 EGs feststellen können. Gerade kleinere Behörden gruppieren nach meiner Erfahrung eher niedriger ein, größerer eher höher. Nur müssen kleinere Behörden mit 2-3 VZÄ und oft niedrigeren EGs gleiche Dienstleistungen wie große Behörden abdecken, müssen also selbst jeweils viel breiter aufgestellt sein und eigentlich die Tätigkeit so insgesamt vielschichtiger für den einzelnen Mitarbeiter.

Das ist ja auch so eine Crux mit diesen Tätigkeitsmerkmalen. Nicht die Anzahl der Tätigkeiten zählt, sondern die einzelne Tätigkeit und ihre Wertigkeit selbst. Wie ein Personaler für z.B. einen Juristen, Ingenieur, IT-Sicherheitsbeauftragter einschätzen soll wie groß das Maß der Verantwortung ist und wie komplex die Aufgabe ist mir schleierhaft.
Der Standardlehrgang dazu und das TVL Büchlein lassen durchaus viel Interpretationsraum zu.
Meine Empfehlung, suche dir Stellen im Bundesgebiet mit ähnlichen Tätigkeiten und dann vergleiche.  Wenn du viele Stellen findest, die anders eingruppiert sind, hast du zumindest eine Orientierung für dein Anliegen und gleich etwas Verhandlungsmasse;)


Ich habe von einem Personaler früher mal gehört, du kannst den Abteilungsleiterjob e15 zu 49,5% ausfüllen und den Rest des Tages bis du Hausmeister. Deine EG lautet Hausmeister *ist natürlich Unsinn, aber überspitzt kann man herauslesen, was das bedeutet ;)



Rowhin

Zitat von: ignaz in Gestern um 18:39Das ist ja auch so eine Crux mit diesen Tätigkeitsmerkmalen. Nicht die Anzahl der Tätigkeiten zählt, sondern die einzelne Tätigkeit und ihre Wertigkeit selbst.

Exakt, denn auch die Zeitanteile sind ausschlaggebend. Wie du hier ja richtig ausführst:


Zitat von: ignaz in Gestern um 18:39Ich habe von einem Personaler früher mal gehört, du kannst den Abteilungsleiterjob e15 zu 49,5% ausfüllen und den Rest des Tages bis du Hausmeister. Deine EG lautet Hausmeister *ist natürlich Unsinn, aber überspitzt kann man herauslesen, was das bedeutet ;)


Und so bietet auch der BVA in der Dokumentation nur Anhaltspunkte. Ob die in der eigenen Organisation umgesetzt werden, ist vielen Faktoren unterworfen, auch der Willkür der Personaler.

Wenn man natürlich im Haus zu arg davon abweicht, und man dadurch meint, als AN im Nachteil zu sein, steht einem die Eingruppierungsfeststellungsklage offen.

MoinMoin

Zitat von: Carme in Gestern um 17:05Merci :)

Wenn jetzt noch zufällig jemand konkrete Anwendungsbeispiele (etwa aus Schulungsunterlagen) parat hat und teilen kann, wäre das großartig. Bis hierhin schon mal vielen Dank!
Beim zu Unterscheiden was 13 und was bis 12 ist, könnte man es herausarbeiten, wenn am einen konkreten Hochschulabschluss sich anschaut und schaut, wo der Unterschied zwischen Master und Bachelor in der Ausbildung liegt.

So aus dem Bauch: Wenn man jemand braucht, der was handwerklich drauf hat und was umsetzt, was im gesagt wird, dann bleibt es bei der 12.
Wenn man jemand braucht, der über den Tellerrand schauen kann, Ausbildungsfremde Dinge in einen Kontext bringen kann, das große Ganz im Blick hat, nicht nur die heutige Aufgabe, sondern die zukünftigen Herausforderungen mit einbezieht, bla blub

dann bist halt im strategischem Bereich und das sind eben Tätigkeiten mit wiss Hs

das letzterer uU zu 90 Prozent nur doing macht, ist dann irrelevant. Für die 10% braucht man jemanden der mehr kann als der Handwerker.


Organisator

Zitat von: Carme in Gestern um 17:05Merci :)

Wenn jetzt noch zufällig jemand konkrete Anwendungsbeispiele (etwa aus Schulungsunterlagen) parat hat und teilen kann, wäre das großartig. Bis hierhin schon mal vielen Dank!

E12: Leiter des Behilfebereichs mit drei zugeordneten Sachgebieten (inkl. Sachgebietsleitungen) und 40 Mitarbeitern
E13: Bearbeitung von juristischen Grundsatzfragen.

Carme

Zitat von: ignaz in Gestern um 18:39Das ist ja auch so eine Crux mit diesen Tätigkeitsmerkmalen. Nicht die Anzahl der Tätigkeiten zählt, sondern die einzelne Tätigkeit und ihre Wertigkeit selbst. Wie ein Personaler für z.B. einen Juristen, Ingenieur, IT-Sicherheitsbeauftragter einschätzen soll wie groß das Maß der Verantwortung ist und wie komplex die Aufgabe ist mir schleierhaft.


Genau das, was du beschreibst, hat auch bei mir zu jener Irritation geführt, die dann Anlass meiner Frage war.

Jedenfalls vielen Dank euch allen, das hilft mir schon sehr.

Organisator

Zitat von: ignaz in Gestern um 18:39Wie ein Personaler für z.B. einen Juristen, Ingenieur, IT-Sicherheitsbeauftragter einschätzen soll wie groß das Maß der Verantwortung ist und wie komplex die Aufgabe ist mir schleierhaft.

Wie so oft - das kann man lernen ;)