Alte Oldenburger vs Barmenia

Begonnen von Finn94, Gestern um 21:17

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Finn94

Ich habe die Wahl zwischen Barmenia und der Alten Oldenburger bisher bin ich GKV versichert. Aufgrund der Konstruktion mit der 50-%-Beihilfe werden ich wohl zur PKV wechseln, da es sich dann nicht mehr sinnvoll ist freiwillig GKV versichert zu sein.

Anbei meine Rechnung

[th]Kategorie[/th]
[th]AO min[/th]
[th]AO std[/th]
[th]BA min[/th]
[th]BA std[/th]
AmbulantA30 + AA20A30 + AA20GK30 + GK20PGK30 + GK20P
Stationär - UnterbringungK330 (30 %) + KK32 (20 %) - MehrbettK530 (30 %) + KK52 (20 %) - 2-BettMehrbettG2B30 (30 %) + G2B20P (20 %) - 2-Bett
Stationär - Arztkein WahlarztWahlarzt (GOÄ)kein WahlarztWahlarzt (GOÄ)
ZahnZ30 + ZZ20Z30 + ZZ20integriertintegriert
Beihilfeergänzung----
PflegepflichtPVBPVBPVBPVB
Gesetzlicher Zuschlagenthaltenenthaltenenthaltenenthalten
Risikozuschlag (RZ)38,23 EUR38,23 EUR56,00 EUR56,00 EUR
Monatlicher Gesamtbeitragca. 400-405 EURca. 424-426 EURca. 440-445 EURca. 456-458 EUR

Legende:
AO min = Alte Oldenburger, Minimal (ca. GKV-Niveau)
AO std = Alte Oldenburger, Standard (2-Bett + Wahlarzt)
BA min = Barmenia, Minimal (ca. GKV-Niveau)
BA std = Barmenia, Standard (2-Bett + Wahlarzt)

Finn94

Tabelle aktualisiert

AO minAO stdBA minBA std
AmbulantA30 + AA20A30 + AA20GK30 + GK20PGK30 + GK20P
Stationaer - UnterbringungK330 (30 %) + KK32 (20 %) - MehrbettK330 (30 %) + KK32 (20 %) - Mehrbett (Basis)
+ K530 (30 %) + KK52 (20 %) - 2-Bett (Differenz)
MehrbettG2B30 (30 %) + G2B20P (20 %) - 2-Bett
Stationaer - Arztkein WahlarztWahlarzt (GOAE)kein WahlarztWahlarzt (GOAE)
ZahnZ30 + ZZ20Z30 + ZZ20integriertintegriert
Beihilfeergaenzung-BET Plus (enthalten)--
PflegepflichtPVBPVBPVBPVB
Risikozuschlag (RZ)38,23 EUR38,23 EUR56,00 EUR56,00 EUR
Monatliche Gesamtsummeca. 400 - 405 EURca. 424 - 426 EURca. 440 - 445 EURca. 456 - 458 EUR

Legende:
AO min = Alte Oldenburger, Minimal (Mehrbett, ca. GKV)
AO std = Alte Oldenburger, Standard (Mehrbett-Basis + 2-Bett-Differenz, Wahlarzt), BET Plus enthalten
BA min = Barmenia, Minimal (Mehrbett, ca. GKV)
BA std = Barmenia, Standard (2-Bett + Wahlarzt)

Saxum

Und was ist jetzt konkret die Frage hier? Oder ist das jetzt nur ein persönlicher Notizzettel?

Beide nehmen sich grundsätzlich eigentlich nicht viel voneinander weg, die Tarifbedingungen bitte im Detail (AVB + Tarif) anschauen insbesondere hinsichtlich möglicher Grenzen bei der Erstattung oder der Leistungserbringung. Kommt darauf an, welche Detail-Leistung jetzt einem wichtig ist und was man zahlen will.

"Im Regen" steht man grds. bei keinem der beiden oder auch eben allen anderen Gesellschaften, da in der Regel mindestens Beihilfeniveau gilt.

Finn94

Vielleicht macht es Sinn Wahlarzt zunehmen oder Beihilfeergänzung wenn man mit GKV Leistung zufrieden war?

Organisator

Zitat von: Finn94 in Heute um 09:33Vielleicht macht es Sinn Wahlarzt zunehmen oder Beihilfeergänzung wenn man mit GKV Leistung zufrieden war?

Auf jeden Fall? Konkrete Fragen. Und auch vollständige Sätze.

clarion

Hallo, Chefarztbehandlung halte ich persönlich nicht für erforderlich.  Wenn man etwas "Interessantes" hat, kommt der Chefarzt auch ohne Chefarztversicherung. Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus ist eine Komfortsache. Der Beihilfeergänzungstarif ist je wichtiger je höher der Beihilfesatz ist.

Finn94

Danke für deine Einschätzung. Ich glaub Chefarztbehandlung ist als Wahlarztbehandlung interessanter, weil man so die Möglichkeit hat, einen Experten zu bekommen. (So wird es verkauft)

Ich bin da auch speketisch, ich hatte nur bedenken, dass man sich am Ende damit etwas verbaut, wenn man es nicht nimmt. (Zweibettzimmer könnte man Bedarf immer noch Privatzahl, bei Wahlarzt könnte es vielleicht schwerer werden)

War euch das wichtig oder habt ihr es nicht mit gewählt?

Saxum

Wahlarzt ist "ich wähle meine Arzt" und das kann eben genau der Chefarzt, der Oberarzt, der Dr. med. Prof. ph. Hon. sein ... "Chefarztbehandlung" ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung dafür, dass der "Arzt seiner Wahl" erstattet wird.

Auch wenn man das nicht nimmt, ein Chef- oder Oberarzt kommt auch immer dann wenn der Fall es erfordert oft kommt der Chef- oder Oberarzt schon in der Regel bei der wöchentlichen Vista. Und das ohne Wahlarzt-Vereinbarung. Die Wahlarzt-Vereinbarung ermöglicht eben nur, dass man auf einen Arzt zeigen kann und sagt "den will ich, weil ... egal - ich bezahl den direkt".

Zwei-Bett-Zimmer kann man schon nehmen, ist ja in den meisten Beihilferegelungen (mit Eigenbehalt) schon mit dabei. Beihilfeergänzung ist nett und kostet meistens auch nicht die Welt und würde ich auch nehmen. Insbesondere wegen dem Thema "Zahnersatz" und "Auslandskrankenschutz außerhalb der EU". Man überlebt aber auch ohne beides.