Einstellung nach Aktenlage

Begonnen von InaRi, 05.02.2026 16:31

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MoinMoin

Zitat von: MeTe in Gestern um 16:11Mein erster Beitrag:Zweiter Beitrag:Dritter Beitrag:
So viel zu "abstrahierst nicht und liest nicht verständig, was dir mitgeteilt wird". Pack dich an deiner eigenen Nase. Wenn dir all diese Formulierungen noch nicht klar gemacht haben sollten dass ich von meinen Erfahrungen und meinen AG spreche, dann... weiß ich auch nicht. Vielleicht muss ich das extra für dich in jeden Satz einfügen. Und auch bei jeder Klammerbemerkung nochmal und nochmal immer wieder auf das hinweisen was ich vorher im Text schon ausformuliert habe.
Trotzdem kapierst du immer noch nicht warum Beurteilungen bei Angestellten sinnvoll sein könnte, weil sie bei euch nicht sinnvoll sind, weil ihre eben nicht "befördert".
Zitat von: MeTe in 07.02.2026 23:53(Übrigens halte ich Beurteilungen für AN auch für relativ sinnlos. Wozu denn? Bei Beamten klar, Beförderungen, Laufbahn usw. - AN werden aber nicht befördert. Die bleiben auf genau der Stelle, in  genau der Entgeltgrupp, in der sie eben eingestellt wurden. Für immer. Bis zur Rente. Völlig egal wie gut oder schlecht sie sind. Ausser sie bewerben sich halt weg oder werden gekündigt...)
Soviel zur Abstraktion!
Übrigens halte ich Beurteilungen für AN BEI UNS auch für relativ sinnlos.

Wäre wohl der korrekte Satz gewesen.

MeTe

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:35Trotzdem kapierst du immer noch nicht warum Beurteilungen bei Angestellten sinnvoll sein könnte, weil sie bei euch nicht sinnvoll sind, weil ihre eben nicht "befördert".Soviel zur Abstraktion!

Nein... das ist deine Interpretation. Ich habe im gesamten Beitrag von Anfang an - siehe Zitate- zum Ausdruck gebracht dass ich von meinem AG, meinen bisherigen AG, meinen Erfahrungen spreche.

Gefolgt vom Satz
ZitatIch denke das zeigt schon: Nein, im öD ist eigentlich nichts wirklich einheitlich. Jeder AG, jeder Behörde, jedes Land, jede Dienststelle macht ihr eigenes Ding...

Daher, so meine wohl irrige Annahme, wäre es klar, dass sich der Zusatz natürlich immer noch auf meinen AG bzw. meine bisherigen AG bezieht. Schließlich hab ich das von Anfangn an durchgehen gemacht und direkt darüber nochmal klar formuliert dass es im öD eben gerade keine pauschalen/allgemeines Vorgehen gibt. Es wäre für mich logisch unsinnig gewesen erst auszuführen dass im öD eigentlich nichts wirklcih einheitlich ist nur um dann eine pauschale Behauptung über einen einheitliches Vorgehen im öD aufzustellen. Daher habe ich diesen Aspekt in der Klammerergänzung nicht nochmal (zum dritten oder vierten mal im gleichen Beitrag) wiederholt. Ein Missverständnis das leicht aufzuklären gewesen wäre.

Und daher ist deine Unterstellung ich würde dies und jenes nicht kapieren, mein "dummes" verhalten, meiner beschränkten kleinen Welt, irgendwas von rosa Welten und träumen, usw. einfach nur ein aggressiver abwertender Umgangston der einem erwachsenen Menschen mit halbwegs ziviliserter Diskussionskultur nicht gut zu Gesicht steht. Und daher werde ich auch jetzt nicht weiter drauf eingehen, da ich mich auf so einem abwertend-polemischen Niveau nicht weiter unterhalten werde.

Umlauf

Zitat von: MeTe in Gestern um 15:43Es gibt keine höhergruppierte Stellen bei meinem AG.

...

 Alle höheren Stellen sind ausschließlich Beamten-Stellen.


Also das erste ist eine sehr unglückliche Formulierung. Daher gibt es das tatsächlich nicht. Aber ich ahne, was du meinst.

Aber zum zweiten.
Ich kenne jetzt nicht alle Haushaltsordnungen der Länder. Dürfte sich in dem Punkt nicht sonderlich vom Bund unterscheiden. Zumal man in etlichen Bereichen gar nicht als Beamter starten kann, da man in diesen Fällen die Laufbahnbefähigung als Tb ,,ableisten" (um nicht abwarten zu sagen) muss.

Auf Planstellen der Beamten dürfen ganz normal Tarifbeschäftigte und ATler geführt werden. Wir hatten schon alles bis hoch vergleichbar B2, was dann schon AT ist.

Aber auf Stellen für Tarifbeschäftigte (man beachte den wörtlichen Unterschied) dürfen keine Beamten geführt werden.

Das ist bei euch eine beknackte selbstfesselnde Hausphilosophie hinsichtlich der Stellenbewirtschaftung.

MeTe

Zitat von: Umlauf in Gestern um 17:58Also das erste ist eine sehr unglückliche Formulierung. Daher gibt es das tatsächlich nicht. Aber ich ahne, was du meinst.
Ja stimmt.
ZitatAuf Planstellen der Beamten dürfen ganz normal Tarifbeschäftigte und ATler geführt werden.
Rechtlich ja, das wurde auch kommuniziert, dass das rechtlich möglich wäre. Dass man TB auf den entsprechenden Stelle einstellen könnte/dürfte. Aber wird schlichtweg nicht gemacht (um nicht zu sagen kategorisch ausgeschlossen), weil - will man halt nicht.

Damit gibt es bei uns (bevor es wieder zu Missverständnissen kommt) keinerlei Weiterentwicklungsperspektiven für Arbeitnehmer und auch keine Bewertungen oder Beurteilungen jedweder Art. Womit ich diese bei uns (bevor es wieder zu Missverständnissen kommt) eben auch für völlig sinnlos halte, da keinerlei Relevanz. Und bei meinen bisherigen AG war das vom Grundkonzept ganz ähnlich. Damit schließt sich der Kreis zum ursprünglichen Beitrag.

MoinMoin

Zitat von: MeTe in Gestern um 16:59Nein... das ist deine Interpretation. Ich habe im gesamten Beitrag von Anfang an - siehe Zitate- zum Ausdruck gebracht dass ich von meinem AG, meinen bisherigen AG, meinen Erfahrungen spreche.
Fein, dann ist der Klammersatz von dir halt nur unglücklich formuliert und du hast kapiert, dass eine Beurteilung bei Tarifbeschäftigten Sinn macht, wenn der AG diese fördern will, was bei euch kategorisch ausgeschlossen wird, woanders aber passiert.
Und das idR Beamte eben auch, so wie Angestellte, sich wegbewerben müssen, um befördert zu werden, nur halt dass du so etwas noch nicht bei deinen AGs erlebt hast.

Auch den §17.2 kann man im Kern nur mit einen Beurteilungssystem anwenden.

Von daher gilt idR für den Beamten wie für den Angestellten, man sitzt eben auf dem Job auf dem man eingestellt wird. Und da bleibt man auch, wenn man sich nicht intern/extern wegbewirbt. Fertig.

MoinMoin

Zitat von: MeTe in Gestern um 19:36Damit gibt es bei uns (bevor es wieder zu Missverständnissen kommt) keinerlei Weiterentwicklungsperspektiven für Arbeitnehmer und auch keine Bewertungen oder Beurteilungen jedweder Art. Womit ich diese bei uns (bevor es wieder zu Missverständnissen kommt) eben auch für völlig sinnlos halte, da keinerlei Relevanz. Damit schließt sich der Kreis zum ursprünglichen Beitrag
Also habt ihr bei euch nur ein sehr enges EG Spektrum?

Bei uns geht es von EG3 bis EG14. Und viele haben als Bürokraft in EG5 angefangen und sich auf EG9b oder gar EG11 intern hochgearbeitet.