Dienstunfähigkeit und Pension

Begonnen von Neuling96, Gestern um 21:00

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Neuling96

Hallo zusammen,
ich bin seit jetzt knapp 3 Jahren fleissiger Beamter bei einer hessischen Mittelbehörde und fast genau so lange großer Fan und regelmäßiger - passiver - Mitleser dieses Forums.

Ich hoffe, Ihr seht es mir nach, dass mein erster "Beitrag" eine Frage in eigener Sache ist, aber es gibt etwas, was mich seit nun schon einiger Zeit umtreibt und ich selbst nicht weiterkomme, weil ich die Gesetze nicht verstehe. Und vielleicht kann ja irgendwann auch mal jemand anderes von der Frage profitieren:)

Folgendes (vielleicht Problem) habe ich: Als ich vor 3 Jahren in den Job eingestiegen bin, sprang gleich ein Versicherungsmakler "der Behörde" auf mich und hat mir eine PKV- und eine Dienstunfähigkeitsversicherung "verkauft". Mit der PKV läuft alles prima, die Frage stellt sich in Sachen Dienstunfähigkeit. Der gute Mann hat mir damals was davon erzählt, dass die (nicht ganz günstige) Versicherung sinnvollerweise nur die Zeit bis zu meinem regulären Renteneintrittsalter abdecken müsse. Sie leistet also im Versicherungsfall bis zu meinem 65. LJ (wobei das natürlich auch eher schon nicht hinkommt).

Jetzt habe ich vor einiger Zeit in einem Gespräch aber mal mitbekommen, dass sich die "Frührente" wie auch die normale "Pension" nach der Zeit, in der man tatsächlich gearbeitet hat, richtet. Das würde dann also (so wie ich es verstehe) bedeuten, dass man - sagen wir mal bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro - bei einer in jungen Jahren eingetretenen Unfähigkeit nur z.B. 1500 Euro mtl. bekommt. Was ja auch während der Auszahlungszeit der Versicherung Sinn macht, für die Differenz ist sie ja da. Im Netz lese ich immer was von Versorgungsabzügen und davon, dass man mit jedem Dienstjahr X.Y % Pensionsansprüche erwirbt.....

Aber - und das ist das Problem was ich jetzt erst sehe - Wenn die Auszahlung wegfällt, dann bekommt man doch auch später, mit 65, 67, 70 und 80 Jahren weiterhin immer nur noch die 1500? Oder sehe ich da was falsch? Ändert sich was von dem "abgespeckten" Gehalt, wenn man in die Regelpension kommt? Ansonsten wäre das ja Wahnsinn, dann macht die Versicherung ja eigentlich in der Form keinen Sinn und ich müsste mich für eine unbestimmte Dauer zusatzversichern?

Kennt sich von euch vielleicht jemand besser aus als ich?

Vielen Dank schonmal!

clarion

Hallo,

Wenn Du früh DU wirst, bekommst Du das was Du Dir bis dahin erdient hast, und zusätzlich Zurechnungszeiten. Durch die zusätzlichen Zurechnungszeiten müsstest Du eigentlich deutlich über die Mindestpension kommen. Eine DU Versicherung kann gerade in den ersten Jahren dennoch Sinn machen, da man die Kostenrisiken eines Immobilienerwerb oder aber auch die Kosten für Kinder durch die Leistungen der DU abfedern kann. Die Kredite sind ab Mitte 50 abbezahlt oder die Raten sind zumindest nicht mehr so drückend und Kinder verdienen hoffentlich irgendwann eigenes Geld, so dass man ab 60 plus dann irgendwann auch mit der Frühpension ohne zusätzliche DU Leistungen auskommt.

Bodycount02

Zitat von: Neuling96 in Gestern um 21:00Hallo zusammen,
ich bin seit jetzt knapp 3 Jahren fleissiger Beamter bei einer hessischen Mittelbehörde und fast genau so lange großer Fan und regelmäßiger - passiver - Mitleser dieses Forums.

Ich hoffe, Ihr seht es mir nach, dass mein erster "Beitrag" eine Frage in eigener Sache ist, aber es gibt etwas, was mich seit nun schon einiger Zeit umtreibt und ich selbst nicht weiterkomme, weil ich die Gesetze nicht verstehe. Und vielleicht kann ja irgendwann auch mal jemand anderes von der Frage profitieren:)

Folgendes (vielleicht Problem) habe ich: Als ich vor 3 Jahren in den Job eingestiegen bin, sprang gleich ein Versicherungsmakler "der Behörde" auf mich und hat mir eine PKV- und eine Dienstunfähigkeitsversicherung "verkauft". Mit der PKV läuft alles prima, die Frage stellt sich in Sachen Dienstunfähigkeit. Der gute Mann hat mir damals was davon erzählt, dass die (nicht ganz günstige) Versicherung sinnvollerweise nur die Zeit bis zu meinem regulären Renteneintrittsalter abdecken müsse. Sie leistet also im Versicherungsfall bis zu meinem 65. LJ (wobei das natürlich auch eher schon nicht hinkommt).

Jetzt habe ich vor einiger Zeit in einem Gespräch aber mal mitbekommen, dass sich die "Frührente" wie auch die normale "Pension" nach der Zeit, in der man tatsächlich gearbeitet hat, richtet. Das würde dann also (so wie ich es verstehe) bedeuten, dass man - sagen wir mal bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro - bei einer in jungen Jahren eingetretenen Unfähigkeit nur z.B. 1500 Euro mtl. bekommt. Was ja auch während der Auszahlungszeit der Versicherung Sinn macht, für die Differenz ist sie ja da. Im Netz lese ich immer was von Versorgungsabzügen und davon, dass man mit jedem Dienstjahr X.Y % Pensionsansprüche erwirbt.....

Aber - und das ist das Problem was ich jetzt erst sehe - Wenn die Auszahlung wegfällt, dann bekommt man doch auch später, mit 65, 67, 70 und 80 Jahren weiterhin immer nur noch die 1500? Oder sehe ich da was falsch? Ändert sich was von dem "abgespeckten" Gehalt, wenn man in die Regelpension kommt? Ansonsten wäre das ja Wahnsinn, dann macht die Versicherung ja eigentlich in der Form keinen Sinn und ich müsste mich für eine unbestimmte Dauer zusatzversichern?

Kennt sich von euch vielleicht jemand besser aus als ich?

Vielen Dank schonmal!

Lass mich raten: Debeka? Die Qualität der Beratung lässt mich darauf schließen. Und natürlich werden die von fir angenommenen 1500Euro nicht mehr bei Eintritt ins Regelpensionsalter. Es bleibt bei dem Anspruch, denn du dir in der Zeit bis zum Eintritt der DU erarbeitet hast. Ob das ding sinnvoll ist kann man aus den genannten Parametern nicht beurteilen. Wie lange musst du einzahlen (auch bis 65?) und wieviel?