Nachträgliche stufengleiche Höhergruppierung (Eckpunkte Einigungskorridor TdL)

Begonnen von Thüringer, 08.02.2026 19:11

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Thüringer

Bei meiner Höhergruppierung vor zwei Jahren wurde ich von Erfahrungsstufe 5 in Stufe 4 zurückgestuft und müsste noch zwei Jahre warten, um wieder die Stufe 5 zu erreichen.

Gesetz den Fall, dass wirklich eine stufengleiche Höhergruppierung in dieser Tarifrunde beschlossen wird, wie würde sich das auf meinen ,,Altfall" auswirken?

Schaue ich in die Röhre (wie ich vermute) oder erfolgt eine Anpassung auf die neue Rechtslage für solche Fälle?

Danke für euren Blick in die Glaskugel...



Thüringer

Nicht schön, aber erwartbar...

Zweimal in den letzten acht Jahren höhergruppiert, zweimal Erfahrungsstufe verloren und mit dem Garantiebetrag ,,belohnt".

Danke für die rasche Antwort.

FearOfTheDuck

Es wäre tatsächlich schon sehr ungewöhnlich, würde man eine Regelung für die Vergangenheit überhaupt in Betracht ziehen. Eher würde man wahrscheinlich wie im TVÖD VKA 2017 eine Wahlmöglichkeit für den Übergang schaffen.

Maggus

Beim TVöD wurde die stufengleiche Höhergruppierung nicht rückwirkend umgesetzt.
Eine Wahlmöglichkeit gab es auch nicht.

Die stufengleiche Höhergruppierung trat zum 01.03.2017 in Kraft und wurde fast gleichzeitig mit der neuen EGO (gültig zum 01.01.2017) umgesetzt. Bei der neuen EGO gab es die Wahl, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, wenn die Tätigkeit in der neuen EGO einer höheren Entgeltgruppe entsprach, oder eben keinen Antrag zu stellen.
Im Falle der Höhergruppierung erfolgte diese noch nach altem - zum 01.01.2017 gültigen - Recht und somit gerade nicht stufengleich.


Umlauf

Zitat von: Maggus in 09.02.2026 16:45Beim TVöD wurde die stufengleiche Höhergruppierung nicht rückwirkend umgesetzt.
Eine Wahlmöglichkeit gab es auch nicht.

Die stufengleiche Höhergruppierung trat zum 01.03.2017 in Kraft und wurde fast gleichzeitig mit der neuen EGO (gültig zum 01.01.2017) umgesetzt. Bei der neuen EGO gab es die Wahl, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, wenn die Tätigkeit in der neuen EGO einer höheren Entgeltgruppe entsprach, oder eben keinen Antrag zu stellen.
Im Falle der Höhergruppierung erfolgte diese noch nach altem - zum 01.01.2017 gültigen - Recht und somit gerade nicht stufengleich.



Korrekt und als Ergänzung:
Bei Bund passierte das alles 3 Jahre früher.

2015 habe ich den Antrag auf Höhergruppierung mit Wirkung zum 01.01.14 gestellt. 2017 wäre es durch die unterschiedliche JSZ zu einer leichten Schlechterstellung für 3 gekommen. Aber 2017 wurde ich glücklicherweise ein weiteres Mal höher gruppiert. Wer kurz vor der Rente war, musste sich durchrechnen, mit welcher Methode er besser abschnitt.