Stellenbewertung ab EG 13

Begonnen von Olympe de Gouges, 05.02.2026 10:32

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Olympe de Gouges

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Stellenbewerter*innen unter euch:

die Aufgabenerledigung einer Stelle erfordert eindeutig ein wissenschaftliches Hochschulstudium.

Beginnt die aufbauende Prüfung der Tätigkeitsmerkmale bei der Erstellung des Bewertungsgutachtens schon bei EG 9b (sodass zunächst auch dargelegt werden müsste, warum ein Bachelor nicht ausreicht?) oder tatsächlich erst bei EG 13?

Zur Erklärung: ich hab selten eine EG 13 zu bewerten (also genau genommen, diese...heute...zum erstenmal :) )

Vielen Dank vorab für eure Expertisen!   

MoinMoin

Diese 13 baut ja nicht auf andere EGs auf, daher kannst du direkt dort einsteigen.
Sonst müsste man ja immer bei 1 anfangen.

Organisator

Zitat von: Olympe de Gouges in 05.02.2026 10:32Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Stellenbewerter*innen unter euch:

die Aufgabenerledigung einer Stelle erfordert eindeutig ein wissenschaftliches Hochschulstudium.

Beginnt die aufbauende Prüfung der Tätigkeitsmerkmale bei der Erstellung des Bewertungsgutachtens schon bei EG 9b (sodass zunächst auch dargelegt werden müsste, warum ein Bachelor nicht ausreicht?) oder tatsächlich erst bei EG 13?

Zur Erklärung: ich hab selten eine EG 13 zu bewerten (also genau genommen, diese...heute...zum erstenmal :) )

Vielen Dank vorab für eure Expertisen!   

Wie MM schreibt - ab der E13. Ich bin aber etwas irritiert, dass man dir die Aufgabe Stellenbewertung gegeben hat, ohne entsprechendes Wissen zu vermitteln. Also noch nicht einmal das einfachste Basiswissen.
Um Schaden von dir abzuwenden würde ich zunächst die eine oder andere Fortbildung machen, damit du das notwendige Handwerkszeug dafür hast. Die falsche Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung kann nämlich teuer werden.

ElBarto

Wäre bei EG 13 nicht immer auch die Unterstellung zu beachten oder ist das nur was im IT-Bereich?

Organisator

Zitat von: ElBarto in Heute um 08:38Wäre bei EG 13 nicht immer auch die Unterstellung zu beachten oder ist das nur was im IT-Bereich?

Na was sagt denn die Entgeltordnung dazu?

MoinMoin

Zitat von: ElBarto in Heute um 08:38Wäre bei EG 13 nicht immer auch die Unterstellung zu beachten oder ist das nur was im IT-Bereich?
Ich unterstelle mal, dass keine Unterstellung notwendig ist für eine Eingruppierung in der EG13.
(Außer in XVIII Leitstellen und XXII Rettungsdienste)