Abgeltung Urlaub für Resturlaubstage bei Rentenbeginn

Begonnen von Littlegoaty, 12.02.2026 06:45

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Littlegoaty

Hallo,

ich bin seit 2003 in Hamburg als Angestellter beschäftigt und falle unter den TVL.

Am 1.7.2026 werde ich in vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Nun frage ich, ob eventuell ein Urlaubsanspruch abgegolten wird.

Die Situation ist folgende: Ich habe in diesem Jahr noch gar nicht gearbeitet und werde in diesem Jahr bis zum Rentenbeginn auch nicht mehr arbeiten. Die ersten sechs Wochen dieses Jahres habe ich Lohnfortzahlung bekommen und danach Krankengeld von der Krankenversicherung.

Normalerweise hätte ich für 2026 einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen (inkl. 5 Tagen wegen Schwerbehinderung). Hinzukommen drei Urlaubstage aus dem Vorjahr, die ich nicht genommen habe.

Wird bei meinem Rentenbeginn noch ein Urlaubsanspruch abgegolten? Falls ja, wie viele Tage werden dafür angesetzt?

Viele Grüße

Littlegoaty

Rentenonkel

Grundsätzlich beendet der Rentenbeginn das Beschäftigungsverhältnis nicht. Dir steht es daher frei, neben der Altersrente auch noch weiter zu arbeiten und dann auch den Dir zustehenden Urlaub in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, daher ist für die Rentenzahlung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht erforderlich.

Sofern Du kündigst oder einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag unterschreibst, steht Dir für das Jahr 2026 nur ein anteiliger Mindesturlaub zu, da Du ja nicht wegen Erwerbsminderung aus dem Dienst ausscheidest.

Darüber hinaus ist es nicht immer sinnvoll, aus einem laufenden Krankengeldbezug in eine vorgezogene Altersrente zu gehen. Die meisten Menschen tun sich finanziell damit keinen Gefallen.

Ich empfehle daher dringend, sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen, bevor ein entsprechender Rentenantrag gestellt wird.

Littlegoaty

Hallo,

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Die Beratung hat bei der DRV bereits stattgefunden und mein Entschluss bezüglich des Rentenbeginns steht fest.

Wie hoch wäre denn dann in meinem Fall der mir zustehende Mindesturlaub, der dann abgegolten wird? Aus dem Dienst Ausscheiden würde ich auf Basis einer Aufhebungsvereinbarung wegen Rentenbeginn.

Viele Grüße

Littlegoaty


andi1504

Zitat von: Littlegoaty in 12.02.2026 08:16Hallo,

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Die Beratung hat bei der DRV bereits stattgefunden und mein Entschluss bezüglich des Rentenbeginns steht fest.

Wie hoch wäre denn dann in meinem Fall der mir zustehende Mindesturlaub, der dann abgegolten wird? Aus dem Dienst Ausscheiden würde ich auf Basis einer Aufhebungsvereinbarung wegen Rentenbeginn.

Viele Grüße

Littlegoaty



Dein Urlaubsanspruch beträgt 1/12 für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses: 30 Tg. : 12 x 6 = 15 Tg. Für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt die gleiche Berechnung: 5 Tg. : 12 x 6 = 2,5 Tg. Zusammen ergibt das 17,5 Tg.; aufgerundet: 18 Tage.

Die drei Tage aus dem Vorjahr würden spätestens am 21.05.2026 verfallen. Insofern hättest Du am 30.06.2026 keinen Anspruch mehr hierauf. Sollte Dein Arbeitgeber jedoch Dir gegenüber seiner Hinweispflicht hinsichtlich des drohenden Verfalls des Urlaubsanspruches nicht nachgekommen sein, hast Du auch noch einen Abgeltungsanspruch für diese drei Tage.

Littlegoaty

Zitat von: andi1504 in 12.02.2026 09:28Dein Urlaubsanspruch beträgt 1/12 für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses: 30 Tg. : 12 x 6 = 15 Tg. Für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt die gleiche Berechnung: 5 Tg. : 12 x 6 = 2,5 Tg. Zusammen ergibt das 17,5 Tg.; aufgerundet: 18 Tage.

Die drei Tage aus dem Vorjahr würden spätestens am 21.05.2026 verfallen. Insofern hättest Du am 30.06.2026 keinen Anspruch mehr hierauf. Sollte Dein Arbeitgeber jedoch Dir gegenüber seiner Hinweispflicht hinsichtlich des drohenden Verfalls des Urlaubsanspruches nicht nachgekommen sein, hast Du auch noch einen Abgeltungsanspruch für diese drei Tage.

Super, vielen herzlichen Dank für die Berechnung. Um einen Überblick zu bekommen, wie viel das letztendlich wäre, nehme ich dann praktisch mein Bruttogehalt, dividiere es durch 30 und multipliziere es mit 18, richtig?

andi1504

Zitat von: Littlegoaty in 12.02.2026 10:52Super, vielen herzlichen Dank für die Berechnung. Um einen Überblick zu bekommen, wie viel das letztendlich wäre, nehme ich dann praktisch mein Bruttogehalt, dividiere es durch 30 und multipliziere es mit 18, richtig?

Nein. Du rechnest Monatsentgelt : 65 x 3 x 18 Tg. = Abgeltungsbetrag