Frage zu möglicher VBL-Anrechnung aus länger zurückliegenden Beschäftigungszeit

Begonnen von rofl0R, 12.02.2026 12:35

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rofl0R

Hallo allerseits,

er geht kurz gefasst um folgenden Sachverhalt:
Jemand hat im Zeitraum 1990-94 eine technische Ausbildung (Handwerk) an einer HS gemacht.
Dieser Jemand wird dieses Jahr wieder an genau dieser HS ein Arbeitsverhältnis beginnen.
Die Personalabteilung hat bei der Einstellung darauf hingewiesen, dass möglicherweise alte Ansprüche bezüglich der Zusatzversorgung (anerkennung der Ausbildungszeit) besten können.
In den 90ern wurde doch noch zwischen Arbeitern (MTL) und Angestellten (BAT) unterschieden.
Die Zusatzversorgung war damals den Angestellten vorbehalten, wenn die Erinnerung nicht trübt.
Weiß Jemand ob es für ehemalige Azubis in technischen Ausbildungsberufen in den 90ern überhaut die ZV/VBL gab?

andi1504

Also im kommunalen Bereich waren die Arbeiter (BMT-G) jedenfalls genauso wie die Angestellten (BAT) bei der Zusatzversorgung zu versichern. Gleiches galt - ebenso wie heute - auch für Auszubildende (ab Vollendung des 17. Lebensjahres). Ich glaube jedenfalls nicht, dass das im Bereich der Länder anders war. Dieser Jemand müsste doch damals Unterlagen (z.B. Anmelde- und Abmeldebestätigung) von der VBL bekommen haben. Und wenn nicht, dann kann er die VBL bezüglich einer evtl. damaligen Versicherung kontaktieren. Im übrigen würde die VBL bei der Erfassung der Anmeldung des jetzigen neuen Arbeitsverhältnisses direkt sehen, dass der Jemand schon einmal dort versichert war und dann selbständig ggf. die früheren Zeiten mit anrechnen.


rofl0R

OK danke für die Rückmeldung. Es liegt noch eine alte Bescheinigung vom Landesamt für Finanzen mit der alten Personalnummer aus der Ausbildungszeit vor. Die wurde auch auf den neuen Anmeldeboben des LfF mitgeteilt. Aber bezüglich ZV oder VBL liegt nichts mehr aus dem 90ern vor. Da wurde an der HS immer zwischen Angestelten und dem technischen Personal unterschieden. Angestellte waren im BAT, technisches Personal im MTL ohne VBL.